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Vatikan will sich mit Lutheranern über Eucharistie verständigen1. November 2016 in Weltkirche, 16 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Vatikanischer "Ökumene-Minister" Koch im Kathpress-Interview: Gemeinsame Erklärung mit dem Lutherischen Weltbund über Kirche, Eucharistie und Amt "ist die nächste Aufgabe"
Lund (kath.net/KAP) Der vatikanische Ökumene-Verantwortliche, Kardinal Kurt Koch (Archivfoto), strebt eine gemeinsame Erklärung über Kirche, Eucharistie und Amt mit dem Lutherischen Weltbund an. "Das ist die nächste Aufgabe", sagte er am Montagabend im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Kathpress im schwedischen Lund. Es müsste sich um ein Dokument handeln, das der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre von 1999 vergleichbar ist, so Koch. In der lutherischen Kathedrale der Stadt hatten Papst Franziskus und der Präsident des Lutherischen Weltbundes (LWB), Bischof Munib Younan, am Montag eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie einen vertieften Dialog über die Abendmahlsfrage fordern.
Er sei sehr dankbar dafür, dass der Dialog über diese Fragen auf regionaler Ebene bereits fortgeschritten sei, vor allem in Finnland und in den USA, sagte Koch weiter. In den USA sei bereits ein gemeinsames Dokument dazu veröffentlicht worden. Dies seien "gute Zeichen" dafür, dass man auf diesem Weg vorankommen könne, so der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. Mit Abendmahls- und Eucharistiefeiern gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu vor seiner Verhaftung und Kreuzigung. Das theologische Verständnis des Gottesdienstes unterscheidet sich zwischen den christlichen Konfessionen stark. Nach katholischer Auffassung, die im Konzil von Trient (1545-1563) festgeschrieben wurde, ist Jesus Christus real in den Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig, die dabei ihre "Substanz" ändern. In den reformatorischen Kirchen wird mehr der Bekenntnis- und Gedächtnischarakter betont, die Lehre der "Realpräsenz" Christi sehen die Kirchen der Reformation unterschiedlich. Seit 1973 praktizieren die reformatorischen Kirchen Europas Abendmahlsgemeinschaft und laden dazu ausdrücklich andere Christen ein. Die katholische Kirche versteht die Gemeinschaft am Altar als Ausdruck der Einheit in Glaube und Lehre. Die Eucharistiefeier ist ein Sakrament. Zur Kommunion sind nur Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen - etwa in bestimmten Notlagen - die Eucharistie empfangen. Katholiken ist eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt. Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Archivfoto Kardinal Koch (c) kath.net/Petra Lorleberg
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Lesermeinungen | 7. November 2016 | | | @Rolando Das stimmt historisch einfach nicht - die Sukzessionslinien sind geschichtlich oft einfach nicht belegbar. Das müssen sie aber auch nicht sein.
Viel schwieriger ist die Frage, wer denn zwischen 1378 und 1415 wirklich Papst war! | 2
| | | Rolando 7. November 2016 | | | Chapelet So wie die Papstnachfolge dokumentiert ist, bis zum Hl. Petrus, so ist verzeichnet, welcher Bischof wen geweiht hat, natürlich gab es Verwerfungen nach Luther, wenn kath. Bischöfe lutherisch wurden, da brach die ununterbrochene Aufzeichnung ab. Wenn's 1500 Jahre geklappt hat, dann klappts 2000 Jahre auch, es gab eben nur bei der Kirchenspaltung Probleme. | 1
| | | 5. November 2016 | | | @Rolando Es stimmt allerdings nicht, dass die apostolische Sukzession historisch bis auf die Apostel zurückzuführen ist. (Auch wenn wir Katholiken das glauben.) Die Linie ist vor dem 16. Jahrhundert historisch nicht weiter zu verfolgen. Das können Sie auf catholic-hierarchy.org an jedem beliebigen Bischof nachvollziehen. Wir halten zwar an der apostolischen Sukzession fest, aber historisch belegen können wir sie ehrlicherweise nicht. | 4
| | | Rolando 4. November 2016 | | | Via Appia Ihr Satz, "manchmal - so wie in diesem Fall - habe ich das Gefühl, dass der katholische Ritus so gar nichts mehr mit der Bibel gemeinsam hat. Oder mit Jesus. Schade" , ist eine Verdrehung dessen, was Jesus auftrug, und wo er heute mit Fleisch und Blut, d.h. als Gott und Mensch anwesend ist.
Googeln Sie mal nach Eucharistische Wunder. Glauben Sie, das Jesus beim letzen Abendmahl den Aposteln sein Fleisch und sein Blut gab, oder Brot und Wein? Er gab sich hin, so wie er es heute in der Hl. Eucharistie tut. | 3
| | | Via Appia 3. November 2016 | | | @Rolando "Es gilt nicht die Schrift allein, sondern auch die Tradition und die Überlieferung,[...]"
Klar, vielen Dank für die zitierten Bibelstellen, das sollte man dann aber auch im Kontext lesen: die genannten Traditionen und Überlieferungen zu Zeiten Jesu / Erstellung der Briefe sind hier gemeint; nicht die Traditionen, die wir seither in den letzten 2000 Jahren erst erfunden haben. | 1
| | | Via Appia 3. November 2016 | | | Was... ... hat das alles eigentlich noch mit der Schrift oder Jesus zu tun ? ; hat er denn jemals einen "Zelebrant" bestimmt, der als einziger "das Sakrament der Eucharistie zu vollziehen vermag" und zwar nur als "gültig geweihter Priester"... und wo findet sich noch gleich die Passage im NT, dass das "eucharistische Hochgebet" bitte gefälligst von keinem "Laien" gebetet werden darf?
Liebe Katholiken, in sehr vielen Bereichen habt Ihr meine Hochachtung, aber manchmal - so wie in diesem Fall - habe ich das Gefühl, dass der katholische Ritus so gar nichts mehr mit der Bibel gemeinsam hat. Oder mit Jesus. Schade. | 2
| | | GustavAdolf 2. November 2016 | | | leibliche Realpräsenz gilt bei allen LWB-Mitgliedskirchen!! WAs soll das denn bitte im obigen Text mit: "...In den reformatorischen Kirchen wird mehr der Bekenntnis- und Gedächtnischarakter betont, die Lehre der "Realpräsenz" Christi sehen die Kirchen der Reformation unterschiedlich..." diese Aussage im obigen Text ist so falsch!
Es ging um die Lutheraner im Bericht von Kardinal Koch und hier ist einheitlich bei allen luth. Mitgliedskirchen die Leibliche Realpräsenz im Altarssakrament festgeschrieben. Von "Bekenntnis- und Gedächtnischarakter" kann doch beim Sakrament bei den Kirchen mit luth. Konfession keine Rede sein. Der Vatikan will ja mit auch nicht mit Calvinisten oder Zwinglianern den Dialog über die Eucharistie sondern eben mit den Lutheranern. siehe oben! | 1
| | | Chris2 2. November 2016 | | | Das NT zum Thema "Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt." (1Kor 11,29). Eindeutig... | 5
| | | Polarstern 2. November 2016 | | |
Lutherische Kirchen sind verschieden. Z.B. die lutherische Kirche in Finnland hat immer die apostolische Sukzession verehren wollen. Dazu hat sie die schöne alte Liturgie behalten. Natürlich ist das nicht dieselbe Sache wie einst die katholische Kirche. | 1
| | | 2. November 2016 | | | @Laus Deo "sacramentum Eucharistrie conficere" meint sicher mehr als (selbst) wandeln. | 0
| | | Laus Deo 2. November 2016 | | | Lehre der Kirche Can. 900 — § 1. Zelebrant, der in der Person Christi das Sakrament der Eucharistie zu vollziehen vermag, ist nur der gültig geweihte Priester.
Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Missbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muss zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden! | 11
| | | Laus Deo 2. November 2016 | | | @Thomas-Karl Also sie wollen damit sagen der Heilige Papst Johannes Paul II irrt?? Die Lehre sagt klar das Christus durch den Priester im Heiligen Geist die Wandlung vollzieht, ihrer Meinung nach könnte ja der Heilige Geist auch bei den Protestanten die Wandlung vollziehen. | 11
| | | Laus Deo 2. November 2016 | | | @ Magunus aus dem Canon „Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC). Schreiben von Heiligen JP II:
Richtig disponiert, d.h. mit der rechten inneren Haltung ausgestattet, ist ein nichtkatholischer Christ aber nur, wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. „Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrhhat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist! | 9
| | | 2. November 2016 | | | @Laus Deo Nein, man muss nicht katholisch sein oder werden. Genau legen die drei Bedingungen fest. Selbstverständlich teilen die Lutherischen mit uns den Glauben an die Realpräsenz Christi und Bedingung A kann erreicht werden durch eine Beichte (die es übrigens auch bei den Lutherischen gibt). | 2
| | | Johann Martin 2. November 2016 | | | "Die Quadratur des Kreises" In der Melddung heisst es: "Mit Abendmahls- und Eucharistiefeiern gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu". Das stimmt so nicht: Wir Katholiken feiern in der Eucharistie Tod und Auferstehung Christi, also jenes Erlösungswerk, durch das wir das ewige Heil erlangen. Der Heilige Geist hat der Kirche von Anfang gelehrt, die Zeichenhandlung im Abendmahlssaal so zu verstehen und so das Erlösungswerk gegenwärtig zu setzen.
Wenn man das evangelische Abendmahlsgedächtnis mit dem katholischen Opferverständnis unter einen Hut bringen will, dann fällt das genau so unbefriedigend aus wir das gemeinsame Papier so unbefriedigend aus wie das Papier über die Rechtfertigungslehre, das kaum jemand versteht und überdies von vielen protestantischen Theologen abgelehnt wird. Welchen Sinn also soll also ein solches Unternehmen haben? | 9
| | | Laus Deo 2. November 2016 | | | Die Lehre diesbezüglich ist sehr klar definiert Bedingungen dafür sind:
A) die rechte Disposition für den Sakramentenempfang,
B) die Bekundung des katholischen Glaubens hinsichtlich des Sakramentes der Eucharistie (fortdauernde Transsubstantiation) und
C) die Situation, dass ein Spender der eigenen Kirche nicht erreicht werden kann (CIC can 844 § 4).
Also kurz und bündig wenn man katholisch ist oder wird. | 10
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