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| ![]() DBK diskutiert Eucharistie für konfessionsverschiedene Ehen9. März 2017 in Deutschland, 26 Lesermeinungen DBK: In der Frage der gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie für konfessionsverschiedene Ehepaare haben die deutschen Bischöfe noch kein Ergebnis, aber wir sind mit der während der Vollversammlung geführten Diskussion auf einem guten Weg. Bensberg (kath.net) Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich auf ihrer Frühjahrvollversammlung auch mit der Frage der Konfessionsverschiedenen Ehen und gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie befasst. Dies gab die DBK in einer Presseaussendung bekannt. Dazu seien die Bischöfe nicht zuletzt durch Papst Franziskus angeregt worden. In dieser Problematik sieht die DBK angesichts des hohen Anteils konfessionsverschiedener / konfessionsverbindender Ehen und Familien in Deutschland eine dringende pastorale Aufgabe. Anknüpfend an die weltkirchlichen und kirchenamtlichen Bezugstexte der vergangenen Jahrzehnte bis hin zu Amoris laetitia will der Text eine Hilfestellung sein, im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anzuschauen und zu einer verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen. In der Aussprache sei klar geworden, dass nach Maßgabe des Kirchenrechts die Bischofskonferenz Regelungen über den Kommunionempfang nichtkatholischer Christen unter bestimmten Voraussetzungen treffen kann. Dabei hat die Deutsche Bischofskonferenz sich bereits früher gegen kasuistische Lösungen ausgesprochen, sondern für nachvollziehbare Kriterien. Wir haben hier noch kein Ergebnis, aber wir sind mit der während der Vollversammlung geführten Diskussion auf einem guten Weg. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDeutsche Bischofskon
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