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17 Ermittlungsverfahren wegen Kirchenasyls für Flüchtlinge

20. März 2017 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Bayrischer Landesbischof Bedford-Strohm: Man werde den betroffenen Pfarrern Rechtsbeistand geben - VIDEO


München (kath.net) Weil die evangelische Pfarrerin von Haßfurt vier afghanischen Flüchtlingen Kirchenasyl gewährt, ermittelt die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen sie wegen möglicher „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland“ in neun Fällen. Das berichtete der „Bayrische Rundfunk“. Pfarrerin Doris Otminghaus zeigte sich erstaunt über diese Ermittlungen, denn die Regeln für das von ihr und anderen Pfarreien gewährte Kirchenasyl seien mit dem Bundesinnenministerium, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der evangelischen und katholischen Kirche ausgehandelt worden. Sie versteht die Ermittlungen als „eine Einschüchterungsmaßnahme“, durch die Ermittlungen werde sie „kriminalisiert“. Zwei evangelische Kirchengemeinden veranstalteten ein Protestläuten. Derzeit gewähren in Bayern evangelische Pfarrgemeinden 53 Menschen Kirchenasyl.


Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, sagte dazu laut Angaben des „Bayrischen Rundfunks“, dass es derzeit 17 Ermittlungsverfahren gegen Pfarrer gebe, die betroffenen Pfarrer werden Rechtsbeistand erhalten.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte sich im Februar 2015 allgemein zum Kirchenasyl geäußert. Die Verfassung gelte gegenüber jedermann, auch gegenüber der Kirche, hatte er gegenüber dem „Deutschlandfunk“ festgestellt. Wenn eine rechtskräftige Entscheidung für eine Aufenthaltsbeendigung vorliege, die durch Gerichte bestätigt sei, dann habe „keiner das Recht - auch nicht die Kirche - zu sagen: ‚Ich sehe das aber mal anders‘“. Dann hatte er weiter erläutert, dass dies „die Meinung des Verfassungsministers“ sei. Als Christ räumte er ein, „dass es auch mal ein Erbarmen geben kann, aber dann reden wir über vier, fünf, sechs, zehn Fälle im Jahr“, da könne man vielleicht auch mal „Gnade vor Recht ergehen lassen“. Doch bei „Hunderten von Fällen“, bei denen es zum Teil um „eine systematische Verhinderung von Überstellungen nach Dublin“ gehe, sehe er einen „Missbrauch des Kirchenasyls“, kath.net hat berichtet.

Bayrischer Rundfunk: Wegen Kirchenasyl wird in Bayern gegen eine evangelische Pfarrerin ermittelt - Evangelische Landeskirche besorgt



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Lesermeinungen

 antony 20. März 2017 

Würde die Kritik am Kirchenasyl hier genauso harsch ausfallen, ...

... wenn einem iranischen Konvertiten di Abschiebung droht (weil das BAMF denkt, er sei nur konvertiert, um Asyl zu bekommen) und ein Pfarrer ihm Kirchenasyl gewährt?

Die Möglichkeit ist konkret: Immer wieder maßen sich BAMF-Mitarbeiter an, die Ernsthaftigkeit von Konversionen zu beurteilen.

Insofern mein Vorschlag: Auf den Einzelfall schauen.


2
 
 Weinberg 20. März 2017 
 

Gefängnisstrafen wären angebracht ,

egal ob die Rechtsbrecher katholische oder evangelische PfarrerInnen sind.


6
 
 girsberg74 20. März 2017 
 

Nichts gegen evangelische Pfarrerinnen und andere.

Es ist immer das Problem, wer Verbesserungen (Hilfe) aller Art vorschlägt bzw. durchzusetzen versucht, tut das oft, indem er anderen die Last (Kosten) aufbürdet.

Der Helfer ist dann fein heraus, ist angesehen, wird gelobt. Nach den Folgen wird selten gefragt, solanage es gegen die Allgemeinheit geht.

(Wenn diese Pfarrerin und andere, die gegen das Gesetz verstoßen, alles selbst bezahlten, wäre das natürlich zu tolerieren und zu achten.)

Mit "Hilfe" ist das schon im Kleinen so wie auch in der größeren Politik, wo zum Beispiel die Frau Bundeskanzlerin nicht für die Kosten aufkommt, die sie nicht gesetzeskonform verursacht hat.

Man muss sich immer vorstellen, wie das geht, wenn alle so handeln. De Maiziere hat Recht.


9
 
 SpatzInDerHand 20. März 2017 

Werte Herr Uwe Lay, mir ist sehr unklar, warum Sie hier so auf evangelische Pfarrer abstressen!

Auch in katholischen Gemeinden sind viele Fälle von Kirchenasyl zu verzeichnen, das ist keineswegs eine evangelische Erfindung. Auch wenn aktuell - aus Gründen, die sich mir entziehen - offenbar nur gegen evangelische Pfarrer/Gemeinden ermittelt wird. Das kann eigentlich nur ein Zufall sein!


2
 
 Uwe Lay 20. März 2017 
 

Erfreulich

Es ist wirklich erfreulich, daß der Rechtsstaat sich nicht von evangelischen Pfarrern auf der Nase herumtanzen läßt. Wenn in einem ordentlich durchgeführten Gerichtsverfahren ein Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist, dann gibt es keinen legitimen Grund, sich dem Gerichtsurteil zu widersetzen. Zudem verfügt ein Pfarrer wohl kaum in dieser komplizierten Materie über eine bessere Kompetenz zur Beurteilung der Berechtigung eines Asyantrages als das Gericht. Gerichtsurteile gelten, auch wenn es einem evangelischen Pfarer nicht gefällt.Beihilfe zur Ermöglichung eines
illegitimes Aufenhaltes ist nun mal eine strafbare Handlung und das Strafgesetzbuch gilt auch für Pfarrer!
Uwe C. Lay Pro Theol Blogspot


8
 

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