Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  4. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  10. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  11. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  14. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  15. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit

Oberlandesgericht Braunschweig lehnt Leihmutterschaft ab

21. April 2017 in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Oberlandesgericht erkennt das deutsche Ehepaar nicht als Eltern der Zwillinge an: „Kommerzielle Leihmutterschaft“ - Deutsches Ehepaar bezahlte in den USA einer Leihmutter einen sechsstelligen Betrag


Braunschweig (kath.net) Das deutsche Ehepaar hatte via Agentur mit der Leihmutter einen Vertrag geschlossen und ihr einen sechsstelligen Betrag bezahlt. Noch vor der Geburt der Zwillinge hatte der US-Bundesstaat Colorado das deutsche Ehepaar als rechtliche Eltern festgestellt. Am Donnerstag gab das Oberlandesgericht Braunschweig in einer Stellungnahme bekannt, dass es diese Elternschaft nicht anerkennt: „Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts“, so das OLG.

Das Oberlandesgericht erläuterte, dass nach deutschem Recht „die rechtliche Elternschaft“ nur durch „Abstammung und Adoption, nicht hingegen auf vertragliche Grundlage gestützt werden. Das Ehepaar habe durch die kommerzielle vertragliche Vereinbarung zur Leihmutterschaft für sie erkennbar gegen in Deutschland geltende Verbote nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt.“ „Die vertraglich vereinbarte kommerzielle Leihmutterschaft verletze in ihrer konkreten Ausgestaltung in mehrfacher Hinsicht den vom nationalen Gesetzgeber verfolgten besonderen Schutz von Kindern und Müttern, womit gerade den Werteentscheidungen des Grundgesetzes zugunsten der Menschenwürde, des Lebens und der Wahrung des Kindeswohls in besonderer Weise Rechnung getragen werden sollte.“ Außerdem sei auch „der psychischen Bindung der Schwangeren zu ihren ausgetragenen Kindern nur unzureichend Rechnung getragen worden, da die Entscheidung des US- Gerichts in Colorado ohne Anhörung der Leihmutter und noch vor der Geburt ergangen war“. Wegen der Bedeutung dieses Falls wurde eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen.


Nach Angaben des NDR habe ein Sprecher des OLG erläutert, dass diese Entscheidung vorerst keine Auswirkungen auf das Zusammenleben der Familie habe, Vormund für die Zwillinge sei die Frau. Die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ schrieb, dass die beiden Jungen 2011 geboren sind und seit ihrem Geburtsjahr bei ihren genetischen Eltern in der Region Braunschweig leben.

Link zur Pressemeldung des Oberlandesgerichts Braunschweig: Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen wesentliche Grundsätze des nationalen Rechts


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 21. April 2017 
 

Merkwürdigkeit

Irgendwo muss da ein Detail verlorengegangen sein.

Es wird berichtet, dass das Ehepaar die genetische Elternschaft hat.

Daraus folgt unmittelbar, dass der Mann Vater der Kinder ist - wenn das gleich in der Geburtsurkunde so angegeben wurde, wird das niemand anzweifeln können.

Die Vereinbarung, dass die Kinder beim Vater leben sollen kann formlos erfolgen und es wird auch von keiner Anfechtung durch die Leihmutter berichtet.

Allein deshalb gibt es keinen Grund, die Kinder nach 5 Jahren aus der Familie des Vaters zu entfernen.


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Leihmutterschaft

  1. EU-Initiative begünstigt Leihmutterschaft "durch die Hintertür"
  2. Ethikerin: Leihmutterschaft nach Skandal in Ukraine verbieten
  3. Kindeswohl als zentrales Kriterium
  4. Lackner: Urteil zu Leihmutterschaft widerspricht Menschenrechten
  5. Indien: Ärzte fordern schärfere Kontrolle in Leihmutterschaftskliniken
  6. Leihmutterschaft in Luxemburg: Eine unangenehme Debatte
  7. Hier müssen wir auf die Barrikaden: Leihmutterschaft!
  8. Bioethikerin Merckens begrüßt EGMR-Urteil zu Leihmutterschaft
  9. EGMR: Staat muss Leihmutterschaftskind nicht legal anerkennen
  10. Erleichterung über Europarats-Entscheid gegen Leihmutterschaft







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  6. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  7. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  8. Taylor sei mit Euch
  9. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  10. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  13. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  14. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz