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Kindeswohl als zentrales Kriterium

8. Dezember 2019 in Prolife, keine Lesermeinung
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Statement zu Leihmutterschaft, Eizellenspende, Adoption überzähliger Embryoenen, Trisomie, Keimbahneingriffe: Menschliches Leben muss in jedem Augenblick seiner Existenz unverfügbar sein.


Bonn (kath.net/DBK) Die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) betonen in einer am 6. Dezember 2019 veröffentlichten Erklärung, dass sich die Anwendung der stetig wachsenden Möglichkeiten der medizinisch assistierten Reproduktion am Wohl der ungeborenen Kinder auszurichten haben. In dem Kindeswohl und Elternwünsche überschriebenen Dokument werden auf dieser Grundlage Positionen zu fünf aktuell diskutierten Aspekten der Fortpflanzungsmedizin und der pränatalen Diagnostik markiert. Der Text wurde von einem Fachbeirat für bioethische Fragen erarbeitet und von der Gemeinsamen Konferenz beschlossen.

Die Situation von Menschen, die unter einem unerfüllten Kinderwunsch leiden oder sich um das gesundheitliche Wohl ihrer zukünftigen Kinder sorgen, ist sehr ernst zu nehmen. Dennoch ist die Orientierung am Kindeswohl moralisch erstrangig, da die ungeborenen Kinder bei allen vorgeburtlichen Maßnahmen die schwächsten Glieder und daher in ihrer besonderen Verletzlichkeit zu schützen sind. Das betont Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), der zusammen mit ZdK-Vizepräsident Dr. Christoph Braß Vorsitzender des Beirats ist.


Zu einem aktuellen Brennpunkt der Debatte, der von verschiedenen Seiten geforderten Legalisierung der Eizellspende in Deutschland, erläutert Braß die ablehnende Haltung der katholischen Kirche: Neben den Problemen, die eine gespaltene Elternschaft für die Kinder mit sich bringen kann, handelt es sich bei der Eizellspende um ein insbesondere für die genetische Mutter risikobehaftetes Verfahren. Daher tritt die katholische Kirche mit Nachdruck für die Beibehaltung der geltenden Regelung des Embryonenschutzgesetzes ein.

Gleichfalls im Einklang mit dem Embryonenschutzgesetz muss auch der Umgang mit sogenannten überzähligen Embryonen geregelt sein. Nadine Mersch, die dem Beirat als Expertin des Sozialdienstes katholischer Frauen angehört, sieht einen Klärungsbedarf bei der Ermöglichung der Adoption solcher Embryonen durch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass auch Embryonen, die der genetischen Mutter nicht implantiert werden konnten, von einem Paar mit unerfülltem Kinderwunsch angenommen, ausgetragen und in eine Familie hineingeboren werden können. Damit dies gelingen kann, sind die bestehenden Standards der Adoptionsvermittlung analog zu berücksichtigen.

Häufig geht es nicht nur um die Frage, ob ein Kinderwunsch erfüllt werden kann, sondern auch um das Erlangen von Wissen über die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Angesichts der Zunahme von Optionen der pränatalen Diagnostik und einer damit einhergehenden selektiven Mentalität plädiert Beiratsmitglied Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl für eine deutliche Erhöhung des Stellenwertes unabhängiger psychosozialer Beratung. Im Fall des künftig von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstattenden nichtinvasiven Tests zur Diagnose von Trisomien müssen die Eltern schon vor der Durchführung des Tests erreicht und umfassend aufgeklärt werden.

Mit Blick auf die Entwicklungen in der Genchirurgie, durch die die genetischen Eigenschaften künftiger Menschen beeinflusst werden können, unterstreicht der Moraltheologe die Notwendigkeit eines internationalen Moratoriums, um die ethischen Implikationen gentechnischer Eingriffe in die menschliche Keimbahn sorgfältig ausloten zu können.

Hier wie auch für alle anderen Anwendungsgebiete moderner Fortpflanzungsmedizin gilt, dass menschliches Leben in jedem Augenblick seiner Existenz unverfügbar sein muss.


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