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Vor 50 Jahren führte Paul VI. den Ständigen Diakonat ein

18. Juni 2017 in Chronik, 6 Lesermeinungen
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Schon in frühchristlicher Zeit hatte es Diakone gegeben - 1967 setzte der Papst einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils um und stellte den Diakonat als eigenständiges Amt wieder her - Von Johannes Schidelko


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Schon das Trienter Konzil (1545-63) wollte das alte Kirchenamt des Diakons wiedereinführen. Aber erst 400 Jahre später gab das Zweite Vatikanum Grünes Licht. Der Diakonat könne "als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt werden" - neben und unter dem Bischof und Priester, erklärte 1964 die Dogmatische Konstitution "Lumen gentium". Sondierungen in der Weltkirche zeigten breites Interesse. Mit dem Motu Proprio "Sacrum Diaconatus ordinem" vom 18. Juni 1967 - vor 50 Jahren - verfügte Papst Paul VI. (Archivfoto) die "Erneuerung des Diakonats in der lateinischen Kirche". Der Ständige Diakonat kann haupt- oder nebenberuflich ausgeübt werden. Er steht jungen Männern offen, die sich zum Zölibat verpflichten, aber auch "verheirateten Männern reiferen Alters" - soweit die Ehefrau zustimmt.

Das Konzil hatte lange und auch kontrovers über die Reaktivierung dieses mit der Weihe verknüpften Amtes diskutiert. In der alten Kirche war mit ihm vor allem der soziale Dienst für Kranke, Arme und Benachteiligte verbunden, aber auch die Verwaltung des Gemeindevermögens. Zuletzt galt es als eine Durchgangsstufe zum Priesteramt. Im Vordergrund standen für die Konzilsväter vor allem pragmatische Gründe: Angesichts des Priestermangels könne die Kirche ihren Aufgaben in zahlreichen Gebieten der Welt nur schwer erfüllen.


Schon ein Jahr nach dem Motu Proprio wurden die ersten Ständigen Diakone geweiht. Heute gehören sie auf allen Kontinenten zum festen seelsorglichen Personal in den Diözesen - mit guten Nachwuchsprognosen. Weltweit waren 2015 insgesamt 45.255 Ständige Diakone tätig, die meisten davon in den USA. In Österreich gab es im selben Jahr laut offizieller Statistik 688 Diakone, die meisten von ihnen sind ehrenamtlich tätig.

Breites Aufgabenspektrum

Eingesetzt werden die Diakone - in den meisten Ländern nach mehrjähriger theologischer und praktischer Ausbildung - in der Liturgie, der Verkündigung und der Diakonie. Beim Gottesdienst stehen sie dem Bischof oder dem Priester zu Seite, sie dürfen Taufen spenden, die Kommunion austeilen und predigen - auch in der Messe. Sie können bei Eheschließungen assistieren, Begräbnisse rituell gestalten, dürfen aber nicht die Eucharistie feiern. Jedoch können und sollen sie Wortgottesdienste und Andachten leiten, Bibelkreise organisieren, und sich "Aufgaben der Caritas und der Verwaltung sowie sozialen Hilfswerken widmen", schreibt das Motu Proprio. All diese Aufgaben soll der Diakon in "vollkommener Gemeinschaft" und unter Führung des zuständigen Bischofs und Priesters wahrnehmen.

Über das Profil des Diakons ist in den vergangenen 50 Jahren viel diskutiert worden. Handelt es sich nur um ein Dienstamt zur Entlastung des Priesters; ist er also ein "Lückenbüßer"? Oder sorgt er sich um die Öffnung der Kirche zur Welt hin, zu der er einen direkteren Zugang hat als der Priester, der seinerseits die Gemeinde zu Christus hin führt. Ist er somit also eine Art Brückenbauer - auch wenn der Weltdienst eine spezifische Aufgabe der Laien ist? Eine scharfe Trennlinie zu den Kompetenzen des Priesters - abgesehen von der zentralen Aufgabe der Messfeier - lässt sich nicht immer ziehen. Und manche Aufgaben des Diakons werden etwa in Missionsländern auch von Laien wahrgenommen. Im Gegensatz zum Gemeindereferenten oder Pastoralreferenten bzw -assistenten haben Diakone für ihre Aufgabe jedoch eine Weihe erhalten - die dritte Stufe nach der des Bischofs und des Priesters.

Allerdings hat der Vatikan vor inzwischen acht Jahren das Kirchenrecht zur Weihe der Diakons modifiziert und (in den neuformulierten Canones 1008 und 1009) dessen Kompetenzen klarer von denen der anderen Geweihten abgegrenzt. Nur Bischöfe und Priester erhielten durch die Weihe "die Sendung und die Vollmacht, in der Person Christi, des Hauptes, zu handeln", betonte Benedikt XVI. in einem Motu Proprio von 2009 - mit dem er freilich eine elf Jahre alte Verfügung von Johannes Paul II. umsetzte. Die Diakone hingegen erhielten dadurch "die Kraft, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Caritas zu dienen". Zuvor wurden "die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens in der Person Christi" allen drei Gruppen zugesprochen, freilich entsprechend ihrer Weihestufe. Inwieweit der Vatikan dabei auch die Diskussion um eine Zulassung von Frauen zum Diakonat im Blick hatte, darüber lässt sich nur spekulieren.

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