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Menschenrechtsgerichthof: Vollverschleierungsverbot ist rechtmäßig!

12. Juli 2017 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Für eine demokratische Gesellschaft sei ein solches Verbot notwendig, damit würden die „Rechte und Freiheiten“ von Dritten geschützt.


Straßburg (kath.net) Das belgische Vollverschleierungsverbot ist rechtsmäßig. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wie der „Kurier“ berichtete. Für eine demokratische Gesellschaft sei ein solches Verbot notwendig, damit würden die „Rechte und Freiheiten“ von Dritten geschützt, erläuterten die Richter.


Seit 2011 ist in Belgien gesetzlich untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht ganz oder teilweise verdeckt. Bei Zuwiderhandlung können Geldstrafen und mehrtägige Haftstrafen verhängt werden. Zwei Musliminnen hatten versucht, dagegen zu klagen, sie wollten aus religiösen Gründen einen Gesichtsschleier tragen.

Der Erlass solcher Gesetze sei aber Sache der einzelnen EU-Länder. In Österreich gibt es bereits ein Burka-Verbot, in Deutschland noch nicht.


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Lesermeinungen

 Jan Weber 12. Juli 2017 

Islamisierung ! ?

Vor kurzem gab es einen Artikel in der Welt zum Thema "Islamisierung". In einem Deutschland ohne Islamisierung wäre es undenkbar, über ein solches Thema auch nur nachzudenken. Natürlich ist es verboten, sich zu vermummen. Ebensolches tun normalerweise nur Bankräuber und Ganoven (Ausnahme bildet der Karneval, der besonders in katholischen Regionen gefeiert wird.)
Die Tatsache, dass nun abgewogen wird, ob Musliminnen im Rahmen der Religionsfreiheit dieses allgemeine Recht abändern, ist bereits ein Anzeichen für eine Islamisierung, also eine Anpassung der Gepflogenheiten an Scharia und muslimisches Recht.
Dies müssen wir Deutsche / Österreicher unterbinden.


5
 
  12. Juli 2017 
 

Deutschland kennt das Vermummungsverbot im Versammlungsrecht

In Zeiten von Terrorismusattacken müsste ein derartiges Vermummungsverbot generell gelten, so wie in Italien, wo es seit 1975 ein Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit gibt.

Selbst im Einflußbereich der ISIS gab es ein Burkaverbot in der Öffentlichkeit aus Angst vor Anschlägen, die auch tatsächlich erfolgt sind.


8
 
 myschkin 12. Juli 2017 
 

@mirjamvonabelin

In der Tat, für das Gericht war das wohl nur ein kleiner Schritt. Für Europa aber könnte das noch ein ganz großer werden. Es wäre die große Chance für das europäische Parlament, sich Profil zu verschaffen und die Gesichtsverhüllung für die ganze EU per Gesetz zu verbieten.


7
 
 mirjamvonabelin 12. Juli 2017 
 

Endlich eine gute Nachricht

wenn auch nur ein kleiner Schritt.

Haben unsere Politiker den Verstand wieder aktiviert?


6
 
 bücherwurm 12. Juli 2017 

@Sefa: Ja, das Zitat steht auch in unserem Artikel!


7
 
 Sefa 12. Juli 2017 
 

Super Urteil!

Laut ARD-Videotext hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sogar erklärt, dass das Verbot der Vollverschleierung "für eine demokratische Gesellschaft notwendig" sei, weil dadurch Rechte und Freiheiten von Dritten geschützt würden. Das Verbot ist also nicht nur gerade so durchgegangen, sondern ist nun offiziell essentiell für unsere freiheitlich-Demokratische Werteordnung. De facto fordert das Gericht, dieses Verbot europaweit umzusetzen. So ein klares Ergebnis hätte ich in meinen kühnsten Träumen nicht erwartet.

Sofern noch nicht geschehen sollten unsere Regierungen sofort klare Verhältnisse schaffen und das belgische Gesetz übernehmen. Frau Merkel: Jetzt!


11
 

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