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| ![]() Promi tritt aus Staatskirche aus, zahlt künftig direkt an Bistum Chur26. Jänner 2018 in Schweiz, 12 Lesermeinungen Roberto Martullo-Blocher, Ehemann einer Schweizer Nationalrätin: Er werde auch künftig zur katholischen Kirche und zu Bischof Vitus Huonder stehen, allerdings könne er eine Kirchenpflege, die ihrem Auftrag nicht mehr nachkomme, nicht unterstützen. Zürich (kath.net) Der Ehemann der Schweizer SVP-Nationalrätin und Unternehmerin Magdalena Martullo-Blocher ist aus der katholischen Kirchenpflege ausgetreten und zahlt seinen kirchlichen Mitgliedsbeitrag jetzt direkt an das Bistum Chur. Das Bistum führt seit 2009 eigens einen Solidaritätsfond für jene Gläubigen, die aus der staatskirchenrechtlichen Organisation austreten, aber dennoch Mitglied der römisch-katholischen Kirche bleiben wollen. Das berichtete der Blick.ch. Gemäß Angabe der Zürichsee-Zeitung trat Roberto Martullo-Blocher außerdem als Kirchenpfleger in Meilen zurück. Gegenüber der ZSZ äußerte der 55-Jährige per Mail: dass er auch künftig zur katholischen Kirche und zu Bischof Vitus Huonder stehen werde. Allerdings könne er eine Kirchenpflege, die ihrem Auftrag nicht mehr nachkomme, nicht unterstützen. Außerdem kritisierte er, dass der Synodalrat eine Spaltung des Bistums provoziere. Die Zürcher Katholiken versuchen bereits seit längerem, sich vom Bistum Chur abzutrennen und ein eigenes Bistum Zürich zu errichten. Derzeit gibt es Streit um die Verwendung der 1,2 Millionen Franken, die die Zürcher Katholiken nicht an das Bistum Chur abgeführt hatten, sondern in Eigenregie horteten. Die Schweizer Presse zeigt sich dabei mehrheitlich kaum mehr zu einer differenzierten Wahrnehmung der binnenkirchlichen Probleme fähig, kath.net hat berichtet. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBistum Chur
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