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| ![]() Ein engagiertes Plädoyer für die Mundkommunion6. März 2018 in Buchtipp, 17 Lesermeinungen Rezension von Thomas May zum Buch "Das Lamm in Menschenhand" von Wilhelm Schallinger Linz (kath.net) GRÜNDE GEGEN DIE HANDKOMMUNION Auch aus seiner seelsorglichen Praxis als Kaplan weiß Schallinger Beispiele des missbräuchlichen Umgangs mit dem Leib Christi zu nennen, wobei keineswegs immer böse Absicht im Spiel ist, sondern auch Unbedarftheit, Gedankenlosigkeit oder Ungeschicklichkeit zugrunde liegen kann. ... das Böse liegt in der fortdauernden Fahrlässigkeit, daß der am Boden zertreten werden kann, der nach der klaren Lehre der Kirche auch im kleinsten Partikel anwesend ist, 'mit Leib und Blut, mit seiner Seele und seiner Gottheit' (Konzil v. Trient) (S. 27f.). Die Abwärtslinie setzt sich fort in der verderblichen Umdeutung des realen Leibes Christi zum (heiligen) Brot, das wie der Geistliche aus Gesprächen vor allem mit Jugendlichen erfährt nur [noch als] ein an Jesus erinnerndes Zeichen der Einheit im Gottesvolk (S. 25) verstanden wird, oder noch eine Spur entkernter: Die Hostie in der Hand als Symbol der Weltverbrüderung (S. 109). Hier ist das Zerstörungsprogramm der Freimaurerloge, wie es 1968 in der Pariser Zeitschrift L'Humanisme bzw. 1976 in der französischen Zeitschrift Vers demain fixiert worden war, an sein Ziel gekommen (S. 26f.). Aufgrund dieses negativen Befundes und seiner persönlichen Erfahrungen kommt Schallinger zu dem Schluss: Die Frage der Handkommunion ist nicht eine Frage der Form, sondern eine Frage des Glaubens. Folgerichtig fordert er die Rückkehr zur ehrfürchtigen knienden Mundkommunion (während heute manche genau umgekehrt die Mundkommunion für nicht mehr zeitgemäß halten). Bei aller Würdigung der Argumente des Autors erscheint der folgende Einwand angebracht. Die Fülle des belastenden Materials gegen die Praxis der Handkommunion ist so überwältigend, dass es schon deshalb nicht erforderlich gewesen wäre, zum zusätzlichen Beweis der Verunehrung des Allerheiligsten Privatoffenbarungen geltend zu machen, welche von der Kirche nicht anerkannt sind (Pierina Gilli, Franziska Senninger, Prof. Albert Drexel, Marguerite in Belgien; vgl. den Abschnitt Stimmen des Himmels in der Wüste, S. 3336). Für Schallinger persönlich mögen Visionen oder Einsprechungen von aus seiner Sicht begnadeten Personen eine wichtige Bestätigung und Bestärkung seines Sonderweges gewesen sein; andererseits büßt seine Veröffentlichung dadurch vom Standpunkt der katholischen Glaubenslehre aus an Seriosität und Nüchternheit ein. Theologisch unzureichend gebildete oder für Schwärmerei anfällige Leser, die sich auf diesen Punkt kaprizieren, könnten sich bestätigt fühlen und somit durch umstrittene Privatoffenbarungen spirituell leicht in ein irreführendes Fahrwasser geraten. Allerdings nehmen diese kritikwürdigen Passagen insgesamt keinen bestimmenden Platz in Schallingers Gesamtargumentation ein. VORGESCHICHTE DER HANDKOMMUNION ¬Die Erlaubnis der Handkommunion musste Papst Paul VI. abgerungen werden. Die damaligen Kardinäle Julius Döpfner (München-Freising) und Lorenz Jäger (Paderborn) konnten trotz dreimaligen Vorsprechens beim Heiligen Vater in dieser Frage ihn zunächst nicht zur Zustimmung bewegen (vgl. S. 38, FN 4). Das Ergebnis der Umfrage an die Bischöfe der Weltkirche vom 12. März 1969, in welcher der Papst seine Sorge um Verminderung der dem Heiligsten Sakrament schuldigen Ehrfurcht, ja Entweihung und Verfälschung der Glaubenslehre (zit. S. 26) zum Ausdruck brachte, war eindeutig: Eine überwältigende Mehrheit von 1233 Bischöfen (bei 56 Zustimmungen und 315 Zustimmungen unter Vorbehalt) lehnte die Einführung der Handkommunion ab. Dennoch gab der unter Druck gesetzte Papst schließlich nach und erlaubte im Juni 1969 die Handkommunion in Deutschland (später in weiteren Ländern), die schon vorwegnehmend praktiziert worden war, unter der Auflage, dass jede Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werde[..¬.] (z¬it. S.¬ 25). Dass diese Anforderung nicht erfüllt wurde wie nicht nur Kaplan Schallinger in seiner seelsorglichen Praxis bald erfahren musste, ist der entscheidende Auslöser für seine Gewissensentscheidung, die Handkommunion nicht mehr auszuteilen. BEWERTUNGEN DER HANDKOMMUNION NACH IHRER EINFÜHRUNG GEGENLÄUFIGE ENTWICKLUNG BEI JOHANNES PAUL II. UND BENEDIKT XVI. Gegenläufig ist die Entwicklung bei Kardinal Ratzinger/Papst Benedikt XVI. Während der Erzbischof von München und Freising den widerborstigen Jungpriester anfangs noch streng ins Gebet nimmt, seinen Starrsinn, seine Rechthaberei in Sachen Handkommunion tadelt (S. 43ff.) und den Einsatz seiner ungeteilten Arbeitskraft als Priester anmahnt, beginnt er langsam zurückzurudern, als der Unbeugsame mit Verweis auf den erwähnten Gründonnerstagsbrief des neuen Papstes frische Argumente für die erneute Bekräftigung seines ablehnenden Gewissensentscheids geltend machen kann. Als Präfekt der Glaubenskongregation hat Joseph Ratzinger dann seine ursprüngliche Befürwortung der Handkommunion revidiert. Sein kniender Mundkommunionempfang in dieser Zeit ist durch P. Fidelis Stöckl O. R. C. bezeugt (vgl. S. 115). Mit seinem Motuproprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 rehabilitiert Benedikt XVI. die Tridentinische Messe und da¬mit die kniende Mundkommunion. Ab dem Fronleichnamsfest und dem Weltjugendtag in Sydney 2008 spen-det das Oberhaupt der katholischen Kirche das Allerheiligste nur noch in dieser Form. Welch glänzende Bestätigung und nachträgliche Rechtfertigung (vielleicht auch Genugtuung) für den Priester Wilhelm Schallinger, der schon als kleiner Kaplan auf der gottgefälligen Spur war und sie gehalten hat!
Hierbei ist dem kleinen Kaplan nicht selten eine argumentative Überlegenheit zu bescheinigen. Letztlich ist die ihn bindende Gewissensentscheidung durch keine Macht der Welt umzustoßen, wenn er mit Blick auf die bei der Handkommunion auf den Boden fallenden und zertretenen Partikel schreibt: Für mich gilt darum analog zum Zweiten Gebot: Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren Du sollst den Leib des Herrn nicht verunehren! Im Bereich eines göttlichen Gebotes aber hat eine gegenteilige Forderung keinerlei Verbindlichkeit. 'Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen!' (Apg 5,29) (Brief an Ratzinger vom 1. Mai 1980, S. 48). Damit beherzigt er einen Leitsatz des 1943 von den Nazis hingerichteten und 2007 von Papst Benedikt XVI. seliggesprochenen österreichischen Widerstandskämpfers Franz Jägerstätter, dem der Autor das Schlusskapitel widmet (S. 124132). Lebhaft schildert Schallinger Pflichttermine mit den Vorgesetzten: seine Befindlichkeiten, Versuchungen, seine Ratlosigkeit, das Hadern mit seiner Verwegenheit bis hin zur Taktlosigkeit (vgl. S. 48), seine Stoßgebete, seinen inneren Kampf um Gehorsam gegenüber dem Erzbischof oder einer göttlichen Macht (S. 38). DER PREIS DES GEWISSENS Von Anfang an ist es ihm verwehrt, Pfarrer zu werden, weil er sich für den Fall der Übernahme einer Pfarrei bereit erklären muß, Gläubigen, die die Handkommunion wünschen, diese nicht zu verweigern... (Brief Ratzingers an den Oberregierungsrat Schlebusch vom 28. Juli 1979, zit. S. 55), erst recht, als er sich auch gegen die Spendung der Handkommunion durch eine andere beauftragte Person in seinen Gottesdiensten sperrt (Antwortschreiben des Stellvertretenden Generalvikars Haringer an einen Gebetsteilnehmer vom 20. September 1993, zit. S. 86), womit wohl Laienkommunionhelfer gemeint sind. In diesem Zusammenhang wird ihm vom Ordinariatsvertreter entgegengehalten, auch die Gläubigen träfen eine Gewissensentscheidung zwischen Hand- und Mundkommunion, die es zu respektieren gelte (vgl. S. 79). Diese Behauptung ist allerdings theologisch unhaltbar. Kein Geringerer als der damalige Glaubenspräfekt Kardinal eper, bei dem Kaplan Schallinger im Rahmen seiner von 243 deutschen Priestern unterschriebenen Petition zur Abschaffung der Handkommunion im deutschen Sprachraum vorstellig wird (die nach einem erfolgversprechenden Auftakt vom Glaubenspräfekten noch im selben Jahr aus unbekannt gebliebenen Gründen zurückgewiesen wurde), erklärt am 2. April 1979 im Gespräch mit ihm: Ich glaube, daß hier für die Priester eine echte Gewissensfrage besteht. Nicht begreife ich jedoch, wenn die Gläubigen eine daraus machen. Niemand kann wohl sein Gewissen anführen, das ihm gebietet [!], Handkommunion zu verlangen (zit. S. 79 u. S. 97). Dieser punktgenaue Satz beleuchtet wie nebenbei den Missstand, wie oberflächlich und leichtfertig heutzutage innerhalb der Kirche das Gewissen oft in Anspruch genommen wird, wo es im Grunde doch eher um Unwilligkeit, Bequemlichkeit oder Mitläufertum geht. HANDKOMMUNION ODER MUNDKOMMUNION EINE ABWÄGUNG Jenseits manch merkwürdigen, unangemessen anmutenden Gebarens (vom schlendernden Gang bis zu hinter dem Rücken verschränkten Händen beim Anstehen) vor dem Kommunionempfang ist festzuhalten und anzuerkennen, dass zahlreiche Gläubige die Handkommunion ehrfürchtig und würdig empfangen. Das daraus abgeleitete Argument, die Form des Empfangs sei nicht entscheidend, auf die innere Haltung komme es an, greift jedoch zu kurz. Der schwerwiegende und letztlich durchschlagende Einwand, dass trotz Umsicht bei der Spendung in die Hand Partikel herunterfallen und verlorengehen können, in denen der Heiland gegenwärtig ist, kann nicht entkräftet werden. Dagegen ist man bei der Mundkommunion mit Patene auf der sicheren Seite, die zudem dem Ausdruck und der Haltung des Empfan¬gens näherkommt; wer das nicht mehr zeitgemäß findet, sollte vielleicht in sich gehen und sein persönliches Verhältnis zu Gott/Christus überprüfen oder grundsätzlich das der Kreatur zu ihrem Schöpfer reflektieren (Partner? Auf Augenhöhe?). Außerdem darf der Zusammenhang zwischen äußerer Form und innerer Haltung nicht unbeachtet bleiben: Der Empfang der Hostie in die Hand verleitet viel eher zu mangelnder Ehrfurcht als die Mundkommunion, weil bei Ersterem nicht unterschieden wird von der Art, wie man gewöhnlich Nahrung berührt und sie sich dem Munde selbst zuführt (so Weihbischof Athanasius Schneider im Geleitwort S. 12), also eine heilsame Differenzierung entfällt. Zurückzuweisen ist das Argument, wer sowieso entschlossen sei, die Hostie zu missbrauchen, benötige dazu nicht die äußere Form der Handkommunion, also könne man diese auch zulassen. Nach derselben Logik könnte man einem Hauseigentümer anraten, künftig auf jedwede Sicherungsmaßnahmen zu verzichten, da ein zum Einbruch bereiter Täter ohnehin einen Weg finden werde, ins Haus zu gelangen. Auch die gern herangezogene, dem Cyrill von Jerusalem (313386) zugeschriebene mystagogische Katechese, die Anweisungen zum richtigen Empfang der Handkommunion enthält, erweist sich bei näherer Betrachtung als wenig brauchbar, weil die Situation der frühen Kirche nicht einfach auf die heutige übertragbar ist; schon Cyrill, der die Haltung der Anbetung und Ehrfurcht sichergestellt wissen will, warnt, wie Papst Paul VI. Jahrhunderte später, vor der gleichen Gefahr des Partikelverlustes: Denn was du zugrunde gehen läßt, sollst du so betrachten, als ginge eines deiner Glieder verloren (zit. S. 28). Man kann es drehen und wenden, wie man will: Unter Anlegung des Maßstabes, dass das Aller-Heiligste das Aller-Höchste ist, lässt sich kein zwingendes Argument zugunsten der Handkommunion vorbringen. Weihbischof Schneider führt aus: Alle Menschen verteidigen gewissenhaft und mit größter Vorsicht die eigenen Wertgegenstände und kostbaren Schätze. Unser Herr Jesus Christus unter der Gestalt der kleinen konsekrierten Hostie ist mehr wert als alle Schätze auf dieser Erde. Wir müssen folglich die Heilige Kommunion aufs Höchste schützen und verteidigen. Jeder, der an unseren Eucharistischen Herrn wahrhaft glaubt und Ihn brennend liebt, darf sich nicht an den Zustand der Handkommunion gewöhnen und muss alles, was in seiner Kraft steht, unternehmen, um diesem elenden Zustand abzuhelfen (S. 12f.). In diesem Zusammenhang ist es allerdings unerlässlich, eine wichtige Unterscheidung anzumahnen. Es ist das eine, die Einführung der Handkommunion mit ihren schädlichen Folgen für eine Katastrophe zu halten und, wie Weihbischof Schneider, Abhilfe des elenden Zustand[es] zu verlangen; ein anderes ist es, noch weitergehend die Praxis der Handkommunion grundsätzlich als gottwidrig zu brandmarken, wie Schallinger es tut (S. 22 u. Rückseitentext). Hier ist Widerspruch anzumelden. Mit dieser Zuspitzung schießt der Geistliche im Eifer für die Mundkommunion übers Ziel hinaus und erweist seinem Anliegen auch keinen guten Dienst. Wie schwerwiegend und erschütternd die beschriebenen Folgen auch sein mögen die Handkommunion an sich ist mitnichten gegen Gott gerichtet, andernfalls wäre die Möglichkeit ihres würdigen, gottesfürchtigen Empfangs von vornherein ausgeschlossen. Dem ist aber keineswegs so. An diesem Punkt scheint der Autor den Pfad seiner eigenen Argumentation zu verlassen: Er selbst rekurriert wiederholt auf die inakzeptablen negativen Begleitumstände der Handkommunion, welche die sittliche Verwerflichkeit erst hervorrufen, wenn er beispielsweise die fortdauernde[...] Fahrlässigkeit (S. 27) im Umgang mit der geweihten Hostie anprangert, womit ja keine Zwangsläufigkeit festgeschrieben, sondern eine korrigierbare innere Einstellung des Täters gegenüber dem von ihm verwirklichten Tatbestand (Wikipedia, Stichwort Fahrlässigkeit) impliziert ist. Angemerkt sei auch noch, dass Ausübung von moralischem Druck auf die Kommunikanten in dieser Frage kontraproduktiv wirkt.
Es ist das große Verdienst des Münchner Kurats Wilhelm Schallinger, dass er mit seinem Buch in leicht verständlicher Sprache und dokumentarisch vielfältig belegt eine entscheidende, auf breiter Basis diskussionswürdige Ursache für die Erosion der deutschen Kirche nach dem Zweiten Vatikanum ins Bewusstsein hebt, die viele nicht (mehr) auf dem Schirm haben. Sein mutiges Glaubenszeugnis des Widerstands gegen den innerkirchlichen Zeitgeist und dessen mächtige Repräsentanten, sein geduldiges, auf Gott vertrauendes Verharren in der Wahrheit, seine persönlichen Opfer, insbesondere der Verzicht auf eine Karriere als Preis für den unbeirrbar durchgehaltenen Gewissensentscheid, fordern zu Hochachtung, Dank und Unterstützung seiner Sache heraus: nach je eigenem Vermögen und Platz in der Kirche die Praxis der Handkommunion einzudämmen, um schließlich die vollständige Rückkehr zur Mundkommunion zu erwirken. Thomas May ist katholischer Religionspädagoge und lebt in Sendenhorst (Münsterland). Dieser Beitrag erschien erstmals in der Zeitschrift Theologisches (Nr. 1 2/2018). kath.net Buchtipp Bestellmöglichkeiten bei unseren Partnern: Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEucharistie
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