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Bundesverfassungsgericht: Kein Gesichtsschleier am Autosteuer

22. März 2018 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Deutsches Bundesverfassungsgericht wies Klage einer Muslimin ab


Karlsruhe (kath.net) Das Deutsche Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Muslimin gegen das Verhüllungsverbot am Steuer ab. Die Karlsruher Richter urteilten, dass der Antrag der muslimischen Frau nicht ausreichend begründet gewesen war. Das berichteten die „Deutsche Welle“ und andere Medien.

Die Karlsruher Richter stellten fest, dass das Verhüllungsverbot den Zweck habe, die Identität der Autofahrer nach Verkehrsverstößen festzustellen. Weiters soll das Verhüllungsverbot eine ungehinderte Rundumsicht gewähren, auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Außerdem habe die muslimische Frau nicht klar erklärt, warum ihr durch unverschleiertes Autofahren ein schwerer Nachteil entstehe.


Die muslimische Frau hatte vertreten, dass sie das Verhüllungsverbot in diesem Fall in ihrer Religionsfreiheit verletze. Sie trage den Gesichtsschleier wegen ihres Glaubens seit sieben Jahren. Wegen des Verhüllungsverbotes sei es ihr nicht möglich, die Führerscheinprüfung abzulegen. Da sie alleinerziehend auf dem Land lebe, sei sie aber auf das Auto angewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto (c) kath.net


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Lesermeinungen

 Critilo 22. März 2018 
 

Grad dieser Punkt sollte eigentlich selbstverständlich sein:

"Weiters soll das Verhüllungsverbot eine ungehinderte Rundumsicht gewähren, auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer."


6
 
 Kleine Blume 22. März 2018 
 

Schade, ein Gesichtsschleier wäre beim Geblitztwerden ganz praktisch ... ;-)

Evtl. noch zusammen mit einem Nummernschild-Schleier ... ;-)


10
 
 Kurti 22. März 2018 
 

Wer sich bei uns in der Öffentlichkeit bewegt, der hat sich

nicht komplett zu verhüllen. Das Gesicht muss sichtbar sein, fertig Schluß. Wir sind nicht in Sibirien, wo es so kalt werden kann, daß man fast alles verhüllen muss bis auf die Augen.


10
 
 jabberwocky 22. März 2018 

Das islamische Kopftuch ist eine politisch-ideologische Kampfansage an unsere Gesellschaft. Bevor die Moslems hier immer dreistere Forderungen stellten, hatte niemand etwas gegen Kopftücher. Manche Frauen aus Osteuropa trugen sie. Bäuerinnen tragen oft eins bei der Arbeit im Stall oder beim Heumachen. Man kann es zum Schutz vor Wind, Regen oder Staub anlegen, man kann auch aus modischen Gründen ein Kopftuch tragen. Das war noch nie umstritten und führte bei uns auch noch nie zu politischen, juristischen oder religiösen Auseinandersetzungen. Die Tatsache jedoch, dass ein Gegenstand und eine private Obsession zum Politikum hochstilisiert wird, und die Militanz, mit der das Kopftuch eingefordert wird, ist verräterisch und sagt alles aus über die Geisteshaltung der Verteidiger dieses Fetzens.


13
 
 BedaVenerabilis 22. März 2018 

...ja, dann geht das halt nicht, dann gibt es eben keinen Führerschein. Ist doch auch nicht schlimm, oder?


16
 
 st.michael 22. März 2018 
 

Beim Auto hoert der Spass auf !

Das sind also unsere "Werte"
Steuer, Auto wobei man nicht weiss was uns "heiliger" ist.
Verschleiert ueberall, ausser im Auto, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Deutschland hat verstanden.


13
 

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