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Kloster Altomünster: „Es ist nicht wahr...“

18. April 2018 in Kommentar, 30 Lesermeinungen
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„Es ist nicht wahr, dass es nur mich als einzige Ordensanwärterin gäbe, vielmehr gibt es gegenwärtig noch mindestens vier weitere Frauen, die eintreten wollen.“ Gastkommentar von Claudia Schwarz über die aktuelle Situation des Klosters Altomünster


München (kath.net) Leider hat sich kath.net bei seinem Bericht über die Auflösung unseres Klosters ausschließlich auf die fehlerbehaftete Pressemitteilung des Ordinariats München gestützt. Es ist nicht wahr, dass es nur mich als einzige Ordensanwärterin gäbe, vielmehr gibt es außer mir gegenwärtig noch mindestens vier weitere Frauen, die hier eintreten wollen, siehe Anhang (unten).

Außerdem ist es nicht wahr, dass ich lediglich eine "vermeintliche" Ordensanwärterin sei, die "zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war" vielmehr hat unsere Priorin Mutter Apollonia Buchinger OSsS mich bereits im Juli 2015 als Postulantin angenommen und hat dies in einem früheren Verfahren, welches das Erzbistum München und Freising gegen mich angestrengt hatte, eidesstattlich versichert, siehe den weiteren Anhang (unten).


Des weiteren ist es nicht wahr, dass das Dekret der Signatur ausdrücklich festhalte, "dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab und die so bezeichneten Frauen weder gültig zugelassen noch Nonnen aus einem anderen Kloster waren." Vielmehr lautet die fragliche Passage wörtlich:

"Considerandae ergo non sunt mulieres a Rev.da Recurrente candidatae, postulantes vel novitiae appellatae, ne siquidem valide admissae fuissent, nec monialis, quae in alio instituto religioso professionem emiserat",

also:

"Folglich sind die Frauen nicht zu berücksichtigen, die von der ehrwürdigen Klägerin [das bezieht sich auf unsere Priorin, Mutter Apollonia Buchinger OSsS] als Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen benannt wurden, auch wenn sie wirksam zugelassen worden sein sollten, und auch nicht die Nonne [das bezieht sich auf Schwester Walburga Hornig OSsS, die im römischen Zweig des Birgittenordens Profess abgelegt hatte, aber im April 2015 nach Altomünster gekommen war und hier hätte bleiben wollen], die in einem anderen Ordensinstitut Profess abgelegt hatte".

Die Übersetzung, die das Bistum bietet, ist sprachlich einfach falsch. Leider ist es laut Ordinariat verboten, das Dekret der Signatur, das das Ordinariat meinem Rechtsanwalt per Fax übermittelt hat, der (Medien-)Öffentlichkeit weiterzugeben, so dass ich Sie nur bitten kann, mir zu glauben, dass ich den Wortlaut des Dekrets hier korrekt zitiert habe.

In einem Video habe ich bereits am Tag der Bekanntgabe zu der Falschübersetzung des Ordinariats Stellung genommen, siehe unten.

Videostatement von Frau Claudia Schwarz über die aktuelle Situation des Klosters Altomünster


Kloster Altomünster - Eidesstattliche Versicherung von Mutter Apollonia Buchinger - Download per Klick


Kloster Altomünster - Erklärung über Ordenseintritt - Download per Klick - Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte teilweise geschwärzt, kath.net liegt die ungeschwärzte Version vor


Foto Claudia Schwarz (c) Claudia Schwarz


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Lesermeinungen

 Kleine Maus 25. April 2018 
 

Das ist alles sehr traurig

Gerade auch die kontemplativen Orden sind m.E. sehr wichtig. Ihnen, sehr geehrte Schwester Claudia Schwarz, wünsche ich Gottes Segen und viel Kraft und Weisheit, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen.


0
 
 Claudia Schwarz 23. April 2018 
 

@ christine.mm

Verzeihung für die Unschärfe. Mit „den Schwestern“ meinte ich nicht die einzelnen Schwestern, sondern deren Gesamtheit, also die Schwesternschaft. Die einzelne darf in der Tat kein persönliches Vermögen besitzen, die Klostergemeinschaft aber schon. Die Sache mit Äbtissin/Priorin ist bei uns etwas komplizierter. Jedes Birgittenkloster der ursprünglichen Observanz ist selbständig und auch Altomünster ist kirchenrechtlich eine Abtei. Allerdings starb Generosa Hibler, die bei der Säkularisation Äbtissin von Altomünster war, noch vor der Wiedereröffnung 1842. Als ihre Nachfolgerin in der Klosterleitung wurde Clementia Schwab gewählt, aber da das Kloster ja aufgelöst war, wurde sie nicht als Äbtissin benediziert, sondern war nur Oberin. Gleiches galt für deren Nachfolgerinnen. Einige Jahre nach der Wiedereröffnung durfte dann die Klostervorsteherin zumindest den Titel einer Priorin führen. Zwar gab es danach noch zwei Anläufe, die Priorin wieder zur Äbtissin zu machen, aber beide scheiterten


0
 
 Steve Acker 23. April 2018 
 

Selbst wenn das so wäre, dass in dem Kloster

nicht mehr die vorgeschriebene Anzahl Schwestern waren, muss das Ordinariat zwangsläufig die Auflösung betreiben?
man kann es doch auch weiterlaufen lassen.
Grade angesichts des offenbar umfangreichen Vermögens hat das Verhalten des Ordinariats hier ein gewaltiges "Geschmäckle".


2
 
 christine.mm 23. April 2018 
 

@Claudia Schwarz

Sie schreiben,daß das Klostervermögen aus der Mitgift der Profess-Schwestern bzw. aus selbst Erarbeitetem besteht.
Ich kenne die Statuten ihres Klosters nicht aber generell dachte ich,daß Klosterschwestern rechtlich gar kein persönliches Vermögen besitzen können/dürfen, da das Armutsgelübde das unterbindet. Auch die Mitgift gehört ab der ewigen Profess nicht mehr den Einzelnen sondern dem Orden solange die Gemeinschaft nicht in die Eigenständigkeit unter einer Äbtissin entlassen ist. Bis dahin ist sie ein Priorat unter einer Priorin in Abhängigkeit zu dem Mutterkloster (bei Neugründung).
Aber wie gesagt kenne ich nicht die speziellen Rechte und Pflichten eines Brigittenklosters. Die Gelübte von Armut,Keuschheit und Gehorsam dürften aber auch in Brigittenklöstern Professbedingungen sein.
Daß mindestens drei Profess-Schwestern für eine Gemeinschaft notwendig sind ist einleuchtend (Msgr.Schlegl hat im anderen Artikel dazu Stellung genommen.
Zu Zweit kann man nur das Los werfen...


0
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ Marcus, der mit dem C zur Wiederbelebung nach 1803

Bei der Säkularisation zog der Staat das Vermögen des Klosters ein. Anders als die Mönche, deren damals noch recht neuerrichtetes Konventsgebäude der Staat an einen privaten Investor namens Koller (das Gebäude heißt daher seitdem auch „Kollerstock“) verkaufte, durften die Nonnen bis zu ihrem Tod in ihrem Kloster bleiben, verloren aber ihren Grundbesitz. Für ihren Lebensunterhalt bekamen sie eine staatliche Rente. Erst 1842 erlaubte König Ludwig I. die Wiedereröffnung durch die Aufnahme von 10 Novizinnen. Bis diese das Noviziat beendet hatten, lebte nur noch eine einzige Profeßschwester, nämlich die Oberin Rosa Kraus. Die Schwestern mußten dann mühsam den Grundbesitz wieder aufbauen. Mehrmals ist im Totenbuch verzeichnet, wenn in der Amtszeit einer Priorin eine Wiese, ein Acker oder ein Waldstück erworben werden konnte. Das Klostervermögen gehörte also den Schwestern und war von diesen (soweit sie es nicht als Mitgift ihrer Eltern mitgebracht hatten) selbst erarbeitet.


4
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

Bzgl. Auflösung durch Ordenskongregation

Natürlich hat die Ordenskongregation in Rom die Auflösung unseres Klosters verfügt. Das wäre kirchenrechtlich auch gar nicht anders möglich, da die Auflösung von Nonnenklöstern, selbst wenn sie anders als wir bischöflichen Rechts sind, dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Da aber die Auflösung mit dem Tod unserer Mitschwester Pia Regina am 2.8.2015 begründet wurde und wir weder ein Sterbebildchen von ihr nach Rom geschickt haben noch annehmen, dass man dort die Traueranzeigen des hiesigen Lokalpresse studiert, dürfen wir ziemlich sicher sein, dass die Auflösung nicht die eigene Idee der Ordenskongregation war, sondern dass jemand anderer mit einem guten Draht nach Rom diesen genutzt hat, um vergleichsweise in Windeseile (das entsprechende Dekret datiert vom 14.11.2015 und im August und der ersten Septemberhälfte herrscht in Rom zudem Sommerpause) eine Apostolische Kommissarin mit dem Auftrag zur „Vorbereitung der unvermeidlichen Auflösung“ einsetzen zu lassen.


4
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ Marcus, der mit dem C am 18.4.2018

Sowohl ich als auch mindestens zwei der übrigen Kandidatinnen wären bereit gewesen, das Noviziat, wenn man Mutter Apollonia, obwohl diese als ehemalige Gymnasiallehrerin über eine profunde pädagogische Ausbildung verfügt, unsere Ausbildung nicht zugetraut hätte, in einem der beiden anderen Birgittenklöster in Holland oder in Schweden zu machen und anschließend nach Altomünster zurückzukehren. Leider hat der Ordensreferent dies in einem Gespräch mit mir am 21.1.2016 abgelehnt. Als im Juni 2016 Schwestern aus einem mexikanischen Birgittenkloster des spanischen Zweiges fragten, was wäre, wenn sie fünf Schwestern aus Mexiko zur Unterstützung schicken würden, bis wir unsere Profess abgelegt haben, war die Antwort des Ordensreferenten, dass sie niemanden schicken könnten und dürften und dass das Kloster auf jeden Fall aufgelöst werden würde.


4
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ Phil2 am 18.4.2018 (Fortsetzung)

Des weiteren war in einer Art Rahmenvertrag vereinbart, dass das Burn-out Centrum jeweils im einzelnen abzustimmende Veranstaltungen in den Gemeinschaftsräumen im Gästehaus des Klosters abhalten kann und das Kloster Gästezimmer an die Teilnehmer dieser Veranstaltungen vermietet. Dabei war es dem Burn-out Centrum aber keineswegs möglich aufgrund dieses Vertrags frei über die Räume verfügen, sondern es hätte für jede einzelne Veranstaltung gesondert eine Vereinbarung getroffen werden müssen. Der Rahmenvertrag enthielt insofern lediglich AGBs. Das wäre auch gar nicht anders möglich gewesen, um Terminkollisionen zu vermeiden, weil wir das Burn-out Centrum und dessen Kundschaft ja nicht als einzige Gäste haben wollten, sondern die Gästezimmer auch anderweitig, zum Beispiel an Exerzitiengruppen oder an Einzelgäste, vermieten wollten. Dass das Burn-out Centrum entgegen der Zusicherung seiner Inhaberin auch Esoterik anbot, bedauern wir sehr und haben dafür auch schon Sühnemessen feiern lassen.


4
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ Phil2 am 18.4.2018

Eine Veräußerung an private Investoren wäre für uns definitiv niemals in Betracht gekommen. Zwar gab es eine Kooperation mit einem Burn-out Centrum, dass sich zu unserem Entsetzen leider tatsächlich entgegen aller Abmachungen als esoterisch verseucht herausgestellt hat, weswegen wir auch froh sind, dass dies alles beendet wurde, bevor auch nur eine einzige Veranstaltung dieses Burn-out Centrums in unserem Kloster stattfinden konnte, aber die Verträge mit diesen Kooperationspartner waren rechtlich gesehen tatsächlich ziemlich harmlos. Es war darin vereinbart, dass das Burn-out Centrum gegen Entgelt eine professionelle Homepage erstellt, auf der auch das Kloster präsentiert wird. Dies sollte dazu dienen, mögliche Berufungen anzusprechen. Als ich Anfang 2015 erstmals mit dem Kloster Kontakt aufnehmen wollte, fand ich im Internet nur eine Telefonnummer, bei der obendrein noch Priorin Antonia Holzapfel, die damals bereits seit drei Jahren verstorben war, als Ansprechpartner angegebenen war.


4
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ PaBo am 18.4.2018

An dem Ergebnis, dass das Urteil leider zu Ungunsten eines Fortbestandes unseres Klosters ausgefallen ist, ändert sich durch die Übersetzung sicher nichts. Allerdings macht es für mich sehr wohl einen Unterschied, dass das Urteil gerade nicht festhält, dass es keine Kandidatinnen oder Postulantinnen gegeben habe und ich somit eine Hochstaplerin oder Lügnerin sei, wenn ich weiterhin behaupte, dass Mutter Apollonia mich im Juli 2015 in das Postulat aufgenommen hat. Zwar sollen wir als Christen es durchaus hinnehmen, wenn uns Unrecht widerfährt, und auch die andere Wange hinhalten, aber das gilt nicht für Verleumdungen. Hier schreibt der heilige Franz von Sales in seiner Philothea klipp und klar, dass man seinen guten Ruf zu verteidigen habe.


5
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ Marienrose am 18.4.2018

In der Tat gehörte auch unser Kloster dem Konvent bzw. der Körperschaft öffentlichen Rechts, als die unser Kloster gemäß Erlass des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen vom 08.04.1947, AZ: S 129/3654/V im weltlichen Bereich verfasst war. Allerdings wurde der Konvent aufgefordert, die Statuten dem neuen Kirchenrecht anzupassen, weswegen 1990 ergänzende Konstruktionen erlassen wurden. Deren letzter Paragraph sieht vor, dass im Falle der Auflösung das gesamte Eigentum des Klosters an das Erzbistum fällt. Vermutlich konnten die Schwestern sich damals nicht vorstellen, dass eine Auflösung auch gegen den Willen der Schwestern erfolgen könnte. Sonst hätten sie vermutlich darauf verzichtet, diesen Anreiz für eine Auflösung zu schaffen.


5
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ Maria_Jesus am 18.4.2018

Es ist wahr, die Gefahr der Verbohrtheit besteht natürlich. Auch mein Beichtvater warnt mich immer wieder davor und leitet mich dazu an, immer nach dem Willen Gottes zu fragen und mich vor allem auch an der Hand der Gottesmutter und der heiligen Birgitta anleiten zu lassen, auf Seinen Wegen zu gehen. Letztlich bin ich aber darauf zurückgeworfen, das zu tun, was mir nach vorangegangenem Gebet als der Wille Gottes für mich erscheint. Darin, dass hier immer auch ein Irrtum möglich ist, liegt das Wagnis und im Falle des Irrtums auch die Tragik unserer irdischen Existenz. Daher bitte ich jeden Morgen nach den Laudes die heilige Birgitta, mir von Gott die Gnade zu erflehen, immerdar seinen Willen zu erkennen und ausschließlich ihm gemäß zu handeln. Ich würde mich freuen, wenn auch viele unter dem Heiligen hier auf Erden sich dieser Fürbitte für mich anschließen würden. Herzlich Vergelt's Gott!


5
 
 Claudia Schwarz 21. April 2018 
 

@ alle

Ganz herzlichen Dank und Vergelt's Gott für den vielfachen Zuspruch! Wie mir ein sehr liebenswürdiger Priester, mit dem ich vor gut einem Monat in Rom die Heilige Messe feiern durfte, in einer quasi für mich persönlich gehaltenen Predigt sagte: "Wenn wir mit Christus verbunden sind und Seiner Lehre folgen, sind wir nie allein, sondern immer in Gemeinschaft mit allen, die Ihm ebenfalls folgen." Siehe dazu auch mein Video unter https://www.facebook.com/100013663590818/videos/411104292688354/?id=100013663590818 Es tut gut, diese Wahrheit hier so deutlich erfahren zu dürfen. Ich will im folgenden versuchen, auf möglichst viele der Kommentare hier einzugehen.


4
 
 Dottrina 19. April 2018 
 

Niedergang Europas beschleunigt sich!

Immer mehr Klöster werden aufgelassen, weil leider auch Ordensberufungen fehlen. Sie werden veräußert und/oder anderen Bestimmungen zugeführt. Und die Ordinariate machen auch noch munter mit, Hauptsache, der schnöde Mammon stimmt. Man kann es allerorten beobachten: Immer mehr Kirchen/Klöster verschwinden, dafür schießen massenhaft Moscheen wie Pilze aus dem Boden, auch noch in riesenhaften Dimensionen, zumindest sind einige so geplant (z.B. Köln). Lediglich die Ordensgemeinschaften mit einem tiefen Glauben und Zeugnis dafür blühen (Heiligenkreuz). Kardinal Marx traue ich mittlerweile fast alles (Negative) zu. Man kann und soll natürlich auch für ihn beten.


7
 
 Dorothea2 19. April 2018 
 

Liebe Frau Schwarz,

in Zeiten, in denen geistliche Berufungen selten sind, sollte Ihnen die Kirche jede erdenkliche Unterstützung gewähren, stattdessen werden Sie wie eine Kriminelle behandelt. Das ist beschämend. Es ist leider nur allzu offensichtlich, welche Interessen das Erzbistum in dieser Sache verfolgt. Daß die Amtsträger in Rom am selben Strang ziehen, verwundert nicht. Menschen wie Sie, die die Fackel des Glaubens im Dienst an Gott weitertragen wollen und dabei weltlichen Dingen im Weg stehen, werden als nicht relevant, ja störend eingestuft. Leider betreibt die Amtskirche damit den Ausverkauf der Substanz des Glaubens und manövriert sich mit ihrer mangelnden Glaubwürdigkeit noch mehr in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit. Bezeichnend auch der letzte Satz der Pressemitteilung: "Das Erzbistum kann (...)die Zukunft Automünsters als einen kirchlichen Ort entwickeln." Natürlich, wenn jetzt die Nonnen endlich weg sind, kann das Kloster mal zu einem religiösen Ort werden.
Gottes Segen für Sie!


7
 
 Kleine Blume 18. April 2018 
 

Infos über die hl. Birgitta von Schweden :-)

Hier:
http://www.kathpedia.com/index.php?title=Birgitta_von_Schweden

Oder hier:
Ferdinand Holböck: Gottes Nordlicht. Christiana Verlag. (Verschiedene Auflagen.)


3
 
 Hadrianus Antonius 18. April 2018 
 

Per aspera ad astra

Die Aufhebung des Klosters Altomünster ist eben so schäbig und durchsichtig wie bei der Abtei Mariawald in dem Eifel.
Glaubensdemolierung mit finanzieller Verbesserung der Diözesen.
Das ist doch nichts anderes als wa die Räuber machten mit dem Reisenden von Jerusalem nach Jericho.
Aber der tapferen Frau Claudia Schwarz will ich den Hinweis geben auf die Contemplative Dominikanerinnen von Avrillé mit einer sehr weisen und hochspirituellen Oberin (www.laportelatine.fr) und auf die Benediktinerinnenabtei Notre-Dame de l'Annonciation in Le Barroux (Provence, bei Avignon) oder Regina Laudis in Connecticut (USA).
Porta patet- magis cor.
(Das hätte ich nun nicht bei Kard. Marx geschrieben ;-) )


6
 
 ThomasR 18. April 2018 
 

@phil2 II

Interesse von Erzdiözese an der Ansiedlung von neuen Frauenorden in den Klöstern, wo Ordensgemeinschaften per Dekret aufgelöst wurden, erscheint in meinen Augen eher mäßig.
Mir persönlich ist eher nicht bekannt, daß jemand sich in München momentan besonders für die Aussuchung und Einladung von neuen Ordensgemeinschaften z.B. aus Frankreich kümmert.
Im Kloster Beuerberg wurde u.A. bereits eine Ausstellung über Klausur eingerichtet (vergleichbare Museen wurden meiner Kenntnis nach in Sowjetunion unter realem Kommunismus nach Oktoberrevolution und in der Tschechei nach 2.WK eingerichtet, wo man übrigens per Dekret alle Klöster auf einmal enteignete-in der Tschechei war es tragisch!)
Eine Neuansiedlung durch eine einheimische Ordensgemeinschaft aus München in Kloster Reutberg (Liquidation per Dekret bereits in Rom beantragt) - wurde durch Erzbistum München (Münchner Merkur hat darüber auch berichtet) ofiziell untersagt.Dazu gibt es auch Schriftverkehr sowohl mit Rom als auch mit Erzbistum


4
 
 ThomasR 18. April 2018 
 

@phil2

1)Münchner Merkur hat inzwischen mehrmals über den geplanten Verkauf der Grundstücke(ehem Besitz Birgittinnen) durch Erzbistum berichtet es geht um Baugebiet Sandgrubenfeld (vgl. google z.B. Münchner Merkur Sandgrubenfeld) ca 1 km vom Kloster entfernt (Teileigentum der Schwestern - inzwischen nach der Umwandlung Ackerlnad ins Bauland mehrere Millionen EUR Wert und gesuchtes Schnäpchen im Raum München)
2)Auflösung ist zwar durch Ordenskongregation veranlaßt, aber jemand hat es auch bei der Ordenskongregation beantragen müssen (durch Vatileaks wird es früher oder später auch bekannt, man kann nur hoffen, daß dazu niemand gehört, der z.B. Interesse an den Erwerb oder an einer Provision von Bauparzellen am Sandgrubenfeld hatte)
3) Ein allgemeinzugänglichse Zentrum für Hagiotherapie ist kein Esoterik-Zentrum!! Kloster Altomünster war zwar unterbesetzt aber es war bereits ein Gebetszentrum und Schwestern dienten vielen Menschen mit Ihrem heilenden Gebet,auch ungewollt schwangeren Frauen!


4
 
 Phil2 18. April 2018 
 

@Marienrose

Ihre vom Hörensagen weitergetratschten Unterstellungen lassen wir dann doch mal dahin gestellt...

Fakt ist jedenfalls, dass weder Kard. Marx noch die Erzdiözese die Auflösung verfügt haben, sondern die dafür zuständige Ordenskongregation ("Kongregation für die Institute geweihten Lebens") in Rom, der der Birgittenorden direkt unterstellt ist, die abgewogen hat, ob es eine mögliche Zukunft gibt und dann eine apostolische Kommissarin mit der Schließung des Klosters beauftragte.


5
 
 Marienrose 18. April 2018 
 

@totti001

Beleg habe ich keinen. Ich habe die Mitteilung von jemandem bekommen, der mit ihm zu tun hat.


2
 
  18. April 2018 
 

@Marienrose

Haben Sie denn einen Beleg dafür, dass Kardinal Marx Klöster ablehnt? Ich konnte bisher nichts dazu finden.


2
 
 Marcus, der mit dem C 18. April 2018 
 

Bei der Aufklösung von Klöstern kommt es darauf an

wo zB das Kloster und die Klosterkirche her kamen. An eine Diözese fällt das Vermögen in erster Linie dann, wenn sie jene Liegenschaften der zu gründenden Gemeinschaft stellten, oder wenn kein anderes Kloster der Kongregation da ist, daß in der Lage ist, das Vermögen zu übernehmen. Mit nur einer oder zwei Nonnen wäre es eh fragwürdig gewesen, ein Noviziat und Terziat zu unterhalten, da die ordentliche Ausbildung in Frage gestanden hätte. Aber man sah sich wohl nicht in der Lage, durch Entsendung von Schwestern aus anderen Klöstern dies temporär zu beheben, bis die behaupteten Kandidatinnen ihre feierliche Profeß abgelegt hätten. Im Wikipedia Artikel steht leider nicht, wie die Wiederbelebung des Klosters nach der Aufhebung 1803 geschah, ob damals oder später bis zu Wiederbesiedlung die Diözese Eigentümer wurde.


0
 
 Kleine Blume 18. April 2018 
 

Möge die Flamme der Spiritualität der hl. Birgitta in Altomünster nicht erlöschen! :-)

Die hl. Birgitta von Schweden ist Co-Patronin Europas!


12
 
 Phil2 18. April 2018 
 

Demut und Gehorsam?

Da kann man PaBo nur zustimmen: die Dame zeigt ja deutlich was sie von Demut und Gehorsam hält und empfiehlt so ganz sicher nicht für die Aufnahme in eine andere Gemeinschaft. Sie stellte sich ja nicht nur gegen die Erzdiözese sondern auch gegen die vatikanische Ordenskonkregation und die Deutsche Oberenkonferenz.

Abgesehen davon, dass jeder noch so abstruse Vorgang gerade recht kommt, wenn man wieder über die böse ED München-Freising herziehen kann, war es nämlich die vatikanische Ordenskongregation, die die Auflösung verfügte.

Das EB übernimmt die Liegenschaft und den Lebensunterhalt von Sr. Apollonia und einer weitere in einem Pflegeheim lebende Nonne. Außerdem sorgt es damit dafür, dass das Kloster nicht an private Investoren veräußert wird, u.a. war ein esoterisches Burn-Out-Zentrum im Gespräch, sondern in Kirchenhand bleibt.


5
 
 PaBo 18. April 2018 
 

Was ändert sich

Ich frage mich, was die Übersetzung von Frau Schwarz am Ergebnis ändert? Eigentlich doch nichts.

Und meines Wissens hat die Apostolische Kommissarin, die eingesetzt worden war, das Postulat von Frau Schwarz vor der Klosterauflösung beendet. Und selbst wenn nicht: Mit der Aufnahme ins Postulat ist keinerlei weiter Rechtsanspruch verbunden.

Frau Schwarz hat alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Ab jetzt kann man auf beiden Seiten nur noch verlieren.

Ob sich Frau Schwarz auf diese Weise für ein anderes Kloster/ eine andere Gemeinschaft empfiehlt?


5
 
 Smaragdos 18. April 2018 
 

Vermutlich passt Claudia Schwarz nicht ins Konzept der "Neuen Kirche" von PF. Unter Kardinal Burke als Präfekten der Apostolischen Signatur wäre das Urteil möglicherweise zugunsten von Claudia Schwarz ausgefallen. Doch PF hat ihn ja nicht ohne Grund aus seinem wichtigen Amt entfernt...

Viel Kraft und Mut für Claudia Schwarz! Und schön, dass sie so gut Latein kann. Das kann schon mal nützlich sein :)


9
 
 Marienrose 18. April 2018 
 

Klosterauflösung

Ich frage mich seit langem, wie es rechtlich möglich ist, dass Ordinariate einfach ein Kloster auflösen und das Geld in die eigene Tasche stecken können.
Die meisten Klöster sind doch Eigentum des Konventes. Ich finde, dass im Falle einer Auflösung die Liegenschaft den anderen Ordensgemeinschaften zugeführt werden sollten.
Im übrigen ist es bekannt, dass Kardinal Marx kein Freund der Klöster ist.
Für ihn sind sie unnötig.


6
 
 dulcedo 18. April 2018 
 

Wie David gegen Goliath!

Eine mutige, fromme Frau gegen ein Ordinariat, das die Silberlinge im Säckl klimpern hören möchte.

Verbortheit kann ich nur in dieser weltlichen Gier erkennen, die alle - auch unlautere und schäbige - Mittel einsetzt, um an die Liegenschaften zu kommen.

Das Kloster als alte und neue Quelle des Glaubens und der Spiritualität oder als Geldquelle der unersättliche Diözese München und Freising!?

Darum geht es. Um nichts anderes.

Das ist der Kampf zwischen David und Goliath.

Ich bete für David.


12
 
  18. April 2018 
 

Ich kann diese Verbortheit nicht verstehen

Weder von Frau Schwarz, noch vom Ordinariat.
Würden alle Beteiligten mit gleichen Engagement Nächstenliebe leben, hätte Jesus auch etwas davon. Aber so wird nur ein großer Schaden angerichtet ...


4
 

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