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USA: Kirche begrüßt Supreme-Court-Urteil zu Gewissensfreiheit

6. Juni 2018 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
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Chef des "Masterpiece Cakeshop" in Colorado darf gleichgeschlechtlichem Paar Hochzeitstorte verweigern


Washington (kath.net/KAP) Der Oberste Gerichtshof der USA hat dem Chef einer Großkonditorei in einem Shopping Center in Lakewood (Colorado) Recht gegeben, einem schwulen Paar aus religiösen Gründen eine Hochzeitstorte zu verweigern. Das zuständige Gericht im Bundesstaat Colorado habe in einem früheren Urteil die religiösen Überzeugungen von Jack Phillips nicht ausreichend berücksichtigt und Phillips eine neutrale Anhörung verwehrt, so die Höchstrichter. Die am Montag veröffentlichte Entscheidung des Supreme Court erfolgte mit 7 gegen 2 Stimmen. Die katholische Bischofskonferenz (USCCB) begrüßte das Urteil in einer Erklärung.

Wörtlich betonte die USCCB: "Die heutige Entscheidung bestätigt, dass gläubige Menschen aufgrund von tief verwurzelten religiösen Überzeugungen nicht diskriminiert werden dürfen. Stattdessen müssen die Vertreter der bundesstaatlichen Regierungen auch die gläubigen Menschen respektieren. Dies gilt auch für einen kreativ tätigen Gewerbetreibenden wie Jack Phillips, dessen Absicht es ist, dem Herrn in jedem Aspekt seines Alltags dienen zu wollen. Denn in einer pluralistischen Gesellschaft wie der unseren erlaubt echte Toleranz Menschen mit unterschiedlichen Standpunkten frei zu sein und ihren Glauben zu leben, selbst wenn diese Überzeugungen bei der Regierung unpopulär sind."


Jack Phillips hatte 2012 einem homosexuellen Paar die Bestellung einer Hochzeitstorte unter Hinweis auf seine christlichen Glaubensüberzeugungen verweigert. Das Paar reichte Klage ein. Der Fall beschäftigte in der Vergangenheit bereits mehrere Gerichte.

Ein Berufungsgericht entschied im Jahr 2015, der Konditor habe mit seiner Weigerung gegen das Anti-Diskriminierungsverbot von Colorado verstoßen. Solange der Mann ein öffentliches Geschäft betreiben wolle, dürfe er nicht aufgrund der sexuellen Orientierung seiner Kunden eine Dienstleistung ablehnen. Die Äußerung seiner religiösen Ansichten sei dadurch nicht beeinträchtigt. Phillips ging daraufhin in Berufung.

Neben der US-Bischofskonferenz begrüßten auch mehrere NGOs für Menschenrechte/Religionsfreiheit die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. "Die Feindseligkeit einer Regierung gegenüber gläubigen Menschen hat in unserer Gesellschaft keinen Platz, denn der Bundesstaat Colorado war offen ablehnend gegenüber Jack Phillips' religiösen Ansichten über die Ehe. Der Supreme Court hat das zu Recht verurteilt", sagte Kristen Waggoner, Senior Counsel der NGO "Allianz Defending Freedom" (ADF), die Phillips vertrat: "Toleranz und Respekt für unterschiedliche Meinungen, die aus Glaubensgründen motiviert sind, sind in einer Gesellschaft wie unserer unverzichtbar. Diese Entscheidung macht deutlich, dass die Regierung Phillips' Ansichten über die Ehe respektieren muss", betonte Waggoner gegenüber der Presseagentur "Catholic News Agency" (CNA).

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 lesa 6. Juni 2018 

Es bringt keinen Segen

@Hausfrau und Mutter: Alle Achtung vor Ihnen und Ihrem Sohn, der schon so viel Mut an den Tag legt in jungen Jahren! Gemäß dem Thessalonicherbrief aber laden jene, die Glaubensverkündigung und Gebet verhindern Unsegen auf sich.


3
 
 Diasporakatholik 6. Juni 2018 
 

@ Hausfrau und Mutter

Sie haben völlig Recht mit dem was Sie schreiben.
Auch wir noch überzeugten glaubenstreuen Christen dürfen für unsere Anschauungen zurecht Respekt und Toleranz einfordern.
Was da in den USA gegen den christlichen Konditor abgelaufen ist, kann ich nur als ein beschämendes öffentliches Affentheater werten.
Was hat man dem armen Mann und seinen Nerven sowie seiner Familie seitens der Justiz und der Medien doch 6 Jahre lang bis zu dem jetzigen letztinstanzlichen Urteil angetan.
Es ist eine Schande für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat.


4
 
 Hausfrau und Mutter 6. Juni 2018 
 

Tolerenz ist keine Einbahnstrasse! ff

Es ist natürlich nicht gewünscht, dass man die Konsequenzen im Leben äußert, was die Zugehörigkeit zum katholischen Glauben verlangen.

Der Konditor darf ablehnen eine Torte zu backen, die sein Glauben verletzt.
Mein Sohn darf die Mitgliedschaft am Verein ablehnen, die ihm zwingt Sonntags die Kirche nicht zu besuchen (warum ist er aus der AG rausgeflogen, ist nur Rache!)

Mir kommt die Frage: hätte der Konditor aufgrund muslimischen Glauben abgelehnt, hätte man ein Prozess geführt? Ich kenne ein muslimischer Metzger in einer großen Stadt (der übrigens sehr freundlich ist), der KEINE SCHWEINFLEICH verkauft... dürfte ich ihn dazu zwingen, welche zu verkaufen?
H&M


9
 
 Hausfrau und Mutter 6. Juni 2018 
 

Tolerenz ist keine Einbahnstrasse!

Mein ältester Sohn wurde in der 1. Klasse aufgefordert, an einer Schach-AG teil zu nehmen. Diese AG fand während der Nachmittagsbetreuung statt. Er ging täglich zu "kurzen" (also bis 14 Uhr) Betreuung und die AG war Dienstags von 13-14 Uhr.

Kurz kam vor den Herbstferien ein "Standard-Schreiben", wonach er sehr talentiert sei und nun dürfte er in einem Schach-Verein Mitglied sein (Beitrittsformular war mitgeliefert) und er sei bereits für Turniere qualifiziert (!), die natürlich alle Sonntags statt finden sollte, und dies jede zweite Woche. Wir bedankten uns für diese Geste, teilten aber mit, dass die regelmäßige Teilnahme an Schach-Turniere Sonntags nicht möglich sei. ich hinterließ unsere Tel.-Nr. zur Rücksprache.
Wir bekamen NIE eine Rückmeldung, bis auf der Tatsache, dass unser Sohn aus der AG rausflieg. Ihm wurde gefragt, was er nun so wichtig sonntags morgen zu tun hätte und ich erspare hier die Antwort, die er erhielt, als er sagte, es ginge zu Kirche!

H&M


9
 

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