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| ![]() Australien berät Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei Missbrauch15. Juni 2018 in Weltkirche, 48 Lesermeinungen Falls Priester im Rahmen einer Beichte von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs erfahren, wären sie gesetzlich verpflichtet, dies den Behörden zu melden und damit das Beichtgeheimnis zu brechen. Canberra (kath.net/CWN/jg) Der Justizminister argumentierte, dass der Schutz der Opfer von sexuellem Missbrauch Vorrang haben müsse, insbesondere wenn es sich um Kinder handle. Die Versammlung der Justizminister, bestehend aus Porter und den Justizministern der australischen Bundesstaaten und Territorien, berate derzeit über eine Harmonisierung der betreffenden Gesetze, sagte Porter. Die Versammlung der Justizminister greift damit eine Empfehlung der königlichen Kommission auf, welche den Missbrauch von Kindern in australischen Institutionen sorgfältig untersucht hat. Einer der umstrittensten Vorschläge in deren Abschlussbereicht vom Dezember 2017 betraf die Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei Fällen sexuellen Missbrauchs. kath.net hat hier berichtet: Vatikan würdigt Bericht australischer Missbrauchskommission Die Minister seien mehrheitlich für eine Umsetzung des Vorschlages der Kommission, sagte Porter gegenüber ABC. Das Australian Capital Territory (ACT), ein Territorium Australiens, in dem die Bundeshauptstadt Canberra liegt, hat Anfang Juni ein Gesetz beschlossen, das Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses verpflichtet, falls sie von einem Fall von Kindesmissbrauch erfahren. Das Gesetz soll mit 31. März 2019 in Kraft treten, berichtet die Zeitung Canberra Times. Mark Coleridge, der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz Australiens, betonte, die Kirche sei zu Gesprächen mit der Regierung zu diesem und anderen Themen bereit, welche die Sicherheit von Kindern betreffe. Gleichzeitig stellte er klar, dass er von einer Aufweichung des Beichtgeheimnisses wenig hält. Die königliche Untersuchungskommission habe wenig solide Beweise vorlegen können, dass das Beichtgeheimnis tatsächlich dafür verantwortlich gewesen sei, dass Pädophile ihre Untaten weiter verübt hätten. Darüber hinaus gebe es viele praktische Probleme bei einer Aufhebung des Beichtgeheimnisses, einschließlich der Frage der Identifizierung der Person, die zur Beichte gekommen sei. Die Kirche sei daher davon überzeugt, dass eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses die Sicherheit der Kinder vor sexuellen Übergriffen nicht erhöhen würde, sagte Coleridge. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeichte
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