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Anwendung von Keimbahneingriffen derzeit ethisch nicht vertretbar

27. November 2018 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Deutscher Ethikrat: „Der Einsatz von Genome-Editing am menschlichen Embryo ist zum jetzigen Zeitpunkt und beim derzeitigen Stand der Technik in keiner Weise zu verantworten, erst recht nicht ohne einen dringenden medizinischen Grund.“


Berlin (kath.net/Deutscher Ethikrat) Die am 26.11.2018, von dem chinesischen Forscher Jiankui He behauptete Geburt zweier mittels Keimbahneingriffs genetisch veränderter Mädchen stellt nach Auffassung des Deutschen Ethikrates eine ernste Verletzung ethischer Verpflichtungen dar.

Der auch als Genome-Editing bezeichnete Einsatz neuer gentechnischer Methoden wie CRISPR/Cas9 an Embryonen oder Keimbahnzellen kann Gene dauerhaft und potenziell in allen Körperzellen verändern. Die Veränderung wird auch an spätere Nachkommen vererbt. Bislang wurden solche Keimbahneingriffe allerdings nur in Tierversuchen und – im Ausland – auch in Experimenten mit menschlichen Embryonen vorgenommen.

Nach eigenen Angaben gegenüber der Nachrichtenagentur Associated Press hat Jiankui He von der Southern University of Science and Technology in Shenzhen (China) die Technik nun an Embryonen angewandt, die sich anschließend bis zur Geburt weiterentwickelten. Ziel des Eingriffs war die Veränderung eines Gens für einen Rezeptor im Immunsystem, die Schutz vor einer HIV-Infektionen verleihen kann.


Bislang war eine klinische Anwendung des Genome-Editings an menschlichen Embryonen international einhellig allein aus Sicherheitsgründen klar abgelehnt worden, da die Technik noch nicht weit genug entwickelt ist, um eine ausreichend sichere und effektive Wirkung des Eingriffs in allen angesteuerten Zellen des sich entwickelnden Organismus zu gewährleisten.

Darüber hinaus gibt es erheblichen ethischen und gesellschaftlichen Klärungsbedarf, ob und unter welchen Umständen Eingriffe in die menschliche Keimbahn überhaupt zu rechtfertigen sind. Der Deutsche Ethikrat hatte zu diesem Thema im Dezember 2017 in einer Ad-hoc-Empfehlung einen globalen politischen Diskurs und eine internationale Regulierung gefordert. Derzeit erarbeitet der Rat eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema.

„Der Einsatz von Genome-Editing am menschlichen Embryo ist zum jetzigen Zeitpunkt und beim derzeitigen Stand der Technik in keiner Weise zu verantworten, erst recht nicht ohne einen dringenden medizinischen Grund“, sagte Peter Dabrock, der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates. „Die hier angeblich behandelten Embryonen hätten sich auch ohne einen solchen Eingriff zu gesunden Menschen entwickeln können. Die Menschheit muss ein Mitspracherecht haben. Immerhin handelt es sich um einen Eingriff in die biologische Grundlage des Menschen. Er betrifft ja nicht nur einen Einzelnen, sondern potenziell alle seine Nachkommen. Kurzum: Bei den Experimenten handelt es sich um unverantwortliche Menschenversuche. Die Politik muss sich auf globaler Ebene endlich des Themas annehmen.“

Die Medizinethikerin Alena Buyx, Sprecherin der mit dem Thema Keimbahneingriffe befassten Arbeitsgruppe des Deutschen Ethikrates, kritisiert das Vorgehen ebenfalls: „Eine derart vorschnelle Anwendung widerspricht allen etablierten Maßstäben der Forschungsethik. Die gesundheitlichen Risiken für die so behandelten Mädchen konnten nicht ausreichend abgewogen werden. Zudem scheint auch noch unklar, ob die Eltern überhaupt wahrheitsgetreu aufgeklärt wurden, in welche Studie sie einwilligen.“

Die Veröffentlichung der behaupteten Forschungsergebnisse in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift steht noch aus. Der Deutsche Ethikrat wird seine Stellungnahme zum Thema Keimbahneingriffe mit ethischen Analysen möglicher Anwendungsszenarien voraussichtlich in der ersten Hälfte 2019 veröffentlichen.

Symbolbild oben: Modell der Doppelhelix


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