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| ![]() Ethikerin warnt vor Sterbehilfe-Musterprozessen in Österreich6. Dezember 2018 in Prolife, 3 Lesermeinungen Schweizer Verein Dignitas will Verbot über den Weg der Justiz aufheben - IMABE-Geschäftsführerin Kummer kritisiert aggressive Geschäftsinteressen Wien (kath.net/KAP) Österreichs breites politisches Bekenntnis zu Palliativmedizin und Hospizangebote anstelle von Suizidbeihilfe oder Tötung auf Verlangen steht derzeit auf dem Prüfstand: Der Schweizer Sterbehilfe-Verein Dignitas bringt gerade Pro-Sterbehilfe-Musterprozesse in Gang, um die Regelung zu kippen, warnte das Wiener Bioethikinstitut IMABE am Mittwoch. Dignitas wolle "offenbar aggressiv seine Geschäftsfelder erweitern", warnte Geschäftsführerin Susanne Kummer gegenüber "Kathpress". Sie zeigte sich sehr befremdet über die Vorgangsweise des Vereins. Lobbyarbeit für Suizidbehilfe Dignitas ist auch in der Schweiz höchst umstritten. Der im Kanton Zürich angesiedelte, international agierende Sterbehilfe-Verein finanziert sich durch Beiträge seiner 8.500 Mitglieder aus über 80 Ländern, sowie aus Spenden und Erbschaften. Ziel des Vereins ist es, die Freigabe des assistierten Suizids mit Musterprozessen und Lobbyarbeit auch in anderen Ländern durchzusetzen. Zahlreiche "Pro-Sterbehilfe-Urteile" - etwa in Deutschland, Kanada und einigen australischen Bundesstaaten -, verbucht Dignitas-Chef Ludwig Minelli (85) als eigenen Erfolg. Undurchsichtige Finanzen Dabei ist Dignitas selbst ins Visier der Justiz geraten: Seinem Gründer Minelli wird vorgeworfen, sich persönlich mit Erbschaften seiner "Kunden" bereichert zu haben, zudem ermittelt im Moment die Schweizerische Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Vorwurfs von Wucher. In der Schweiz ist Beihilfe zum Suizid erlaubt, sofern die "Sterbehelfer" nicht aus selbstsüchtigen Motiven handeln - sprich: das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen, um persönliche Bereicherungen auszuschließen. Im Gegensatz zu anderen Schweizer Vereinen wie Exit oder Eternal Spirit legt Minelli seine Finanzen jedoch nicht offen. Neu aufgerollt wird von der Schweizerischen Staatsanwaltschaft zudem der Fall eines 34-jährigen, schwer depressiven Österreichers aus einer wohlhabenden Unternehmerfamilie, der per Testament einem Minelli nahestehendem Verein einen Teil seines Erbes in Millionenhöhe vermachte. Auf Intervention der Mutter widerrief das Opfer sein Testament im März 2013 wenige Minuten vor seinem mithilfe von Dignitas durchgeführten Suizid. Minelli klagte daraufhin, der Rechtsstreit endete in einem Vergleich. Es sei bereits tragisch genug, wenn jemanden mit Suizidgedanken keine Hilfe zum Leben finde, betonte Kummer. "Geradezu zynisch ist es aber, wenn andere bei Suiziden Geld verdienen und ihr Geschäftsmodell auch noch exportieren wollen." Dazu komme, dass Suizid niemals Aufgabe von Ärzten oder anderen "Helfern" im Gesundheitsbereich sein könne. "Selbsttötung ist eine tragische Zerstörung, keine Therapie", so die Ethikerin. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSterbehilfe
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