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Beichtgeheimnis nicht gebrochen – Haft für belgischen Priester

29. Dezember 2018 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Mann beging trotz seelsorgerlichem Kontakt krankheitsbedingt Selbstmord. Die Witwe zeigte den Priester wegen unterlassener Hilfeleistung an.


Brüssel (kath.net/pl) Zu einem Monat Haft sowie einer symbolischen Geldstrafe an die Witwe wurde der katholische Priester Alexander Stroobandt von einem Gericht in Brügge/Belgien verurteilt. Stroobandt hatte via Telefon und Kurznachrichten Kontakt mit einem infolge von Despressionen schwer selbstmordgefährdeten Mann, den er bereits kannte. Der Mann beging kurz darauf tragischerweise Selbstmord. Die Witwe zeigte den Priester wegen unterlassener Hilfeleistung an. Der Rechtsanwalt des Priesters hat bereits Berufung angekündigt und wies darauf hin, dass das Beichtgeheimnis nicht gebrochen werden könne.


Symbolbild



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