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Beichtgeheimnis nicht gebrochen – Haft für belgischen Priester

29. Dezember 2018 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Mann beging trotz seelsorgerlichem Kontakt krankheitsbedingt Selbstmord. Die Witwe zeigte den Priester wegen unterlassener Hilfeleistung an.


Brüssel (kath.net/pl) Zu einem Monat Haft sowie einer symbolischen Geldstrafe an die Witwe wurde der katholische Priester Alexander Stroobandt von einem Gericht in Brügge/Belgien verurteilt. Stroobandt hatte via Telefon und Kurznachrichten Kontakt mit einem infolge von Despressionen schwer selbstmordgefährdeten Mann, den er bereits kannte. Der Mann beging kurz darauf tragischerweise Selbstmord. Die Witwe zeigte den Priester wegen unterlassener Hilfeleistung an. Der Rechtsanwalt des Priesters hat bereits Berufung angekündigt und wies darauf hin, dass das Beichtgeheimnis nicht gebrochen werden könne.


Symbolbild



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Lesermeinungen

 Karlmaria 31. Dezember 2018 

Psychologie im Beichtstuhl mag ich auch nicht

Es gibt die 5 Pfennig Psychologie also Dinge die eigentlich jeder weiß. Also dass der Vater eine große Auswirkung auf die Ehe und das Verhältnis zum Himmlischen Vater hat und dass das Herrschen wollen der Frauen in der Ehe auch mit Verletzungen zu tun haben könnte die man dann halt suchen muss. Auch bei viel Feindschaft und Streit können Verletzungen dahinter stecken. Aber da würde ich nicht dazu raten jetzt viel Psychologie einzusetzen sondern sich auf das beschränken was die Bibel sagt. Wer unter euch der Größte sein will der sei aller Diener. Und dass es beim Vergeben gar nicht darauf ankommt wer eigentlich recht hat. Rechthaberei ist ja schon das Wandeln im Fleisch. Feindschaft Streit Spaltung ist immer die Frucht des Fleisches. Galater 5 wird das alles aufgezählt. Wandelt im Geist dann wird das alles geheilt. Es ist halt schwer zu vergeben obwohl der andere ein großes Übel veranstaltet hat. Das müssen wir aber lernen. Keiner kommt in den Himmel der seinen Nächsten nicht liebt!


0
 
 Hadrianus Antonius 31. Dezember 2018 
 

Schamanistisches Tohuwabohu

Der Patient war sehr lange manisch-depressiv, alkohol- und tablettenabhängig, sehr häufig und sehr lange in psychiatrischer ambulanten und statinären Behandlung und- wie so häufig- auch in Nicht-behandlung.
Die Ehepartnerin ist da zutieft mitinvolviert ("Koabhängigkeit" wird da von den Psychologen sehr schnell und wenig schön diagnostiziert).
Daß die Witwe sehr traurig ist, auch Wut hat, ist gut zu verstehen.
Stroobandt war mit dem Ehepaar sehr eng befreundet: es ist äusserst zweifelhaft ob Stroobandt die für eine spirituelle Begleitung geziemende Distanz immer bewahrt hat.
Aus den Gerichtsakten geht hervor, daß Stroob. hier in die Rolle des Psychologen/Psychotherapeuten geraten ist und dies auch selbst sein möchte,
das Fachwissen, die Praxis und die Erfahrung dazu nicht besaß.
Das ist Unfug (im Bistum Brügge omnipräsent) und führt zu Katastrophen.
Das hat nichts mit Beichtgeheimnis und alles mit Schamanismus zu tun.


0
 
 antony 29. Dezember 2018 

Seelsorgegeheimnis außerhalb der Beichte: Rechtsgüterabwägung?

Bei Ärzten gilt in einem solchen Fall: Das Rechtsgut des Lebens gilt höher als das Rechtsgut des Berufsgeheimnisses. Der Arzt darf sich also an die Stellen wenden, die den Suizidgefährdeten in Sicherheit bringen können (zunächst einmal wäre das eine psychiatrische Klinik).
Ist das Seelsorgegeheimnis außerhalb der Beichte kirchlich gesehen ein absolutes Rechtsgut, dass in keinem Falle zu brechen ist?


3
 
 Stefan Fleischer 29. Dezember 2018 

Ein ganz anderes Problem

der heutigen Zeit wird in diesem Fall aber auch sichtbar: Niemand kann heute mehr sich mit Selbstmordgedanken irgend jemandem - und sei es einem Priester - anvertrauen ohne den Andere vor die Wahl zu stellen, das in ihn gesetzte Vertrauen zu brechen oder zu riskieren wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt zu werden. Und keine Vertrauensperson kann es mehr riskieren zu schweigen und zu hoffen selber ohne Aufsehen zu erregen helfen zu können. Wenn er nämlich die Situation falsch einschätzt ist schlussendlich er Hängemann. Der gesund Menschenverstand kann heute sehr gefährlich werden für jeden, der ihn gebraucht.


7
 
 Stefan Fleischer 29. Dezember 2018 

@ Gipsy

Müssen wir da nicht zwei Dinge unterscheiden? Wenn ich richtig gelesen habe, so gab es da nicht nur Telefongespräche sondern auch einen Mailverkehr oder ähnliches, der problemlos nach dem Tod des Betreffenden seinen Angehörigen in die Hände fallen konnte. Vielleicht liegt dieser dem Gericht ja vor. Für mich ist der ganze Fall viel zu wenig klar, um irgendwelche Schlüsse ziehen zu können.


3
 
 Gipsy 29. Dezember 2018 

@Hadrianus Antonius

Zitat
-Stroobandt ist schuldig an unterlassene Hilfeleistung und stur -

Ich frage mich wie kann denn ein telefonisch geführtes vertrauliches Gespräch an die Öffentlichkeit kommen?

Was die beiden miteinander geredet haben wurde doch nicht aufgezeichnet? Oder doch? Und wenn, hat es keine Beweiskraft , also diese Anzeige ist meiner Meinung nach , Unsinn.


9
 
 SCHLEGL 29. Dezember 2018 
 

@Hadrianus Antonius

Richtig! Die Beichte KANN NICHT per Telefon abgelegt werden! Das äußere Zeichen der Absolution ist die Handauflegung (im lateinischen Ritus noch angedeutet durch die erhobene Hand, in den orientalischen Riten geschieht sie wirklich) und die Worte der Lossprechung! Das alles erfordert die persönliche Anwesenheit des Pönitenten. Offenbar handelte es sich um ein seelsorgliches Gespräch am Telefon. Da hätte der Priester ohne weiteres danach die Gattin, beziehungsweise die Einsatzkräfte und den behandelnden Facharzt verständigen können.Das Ganze war jedenfalls KEINE Beichte, daher gibt es auch kein Beichtgeheimnis.Msgr. Franz Schlegl


22
 
 Hadrianus Antonius 29. Dezember 2018 
 

Nicht korrekt recherchierter Artikel

Dieser Artikel ist offenbar unkritisch aus einigen reißerisch und oberflächlichen Medien übernommen worden.
Tut mir leid, aber schlampige Arbeit.
Ich verweise hier nach den Kommentaren bei der Konkurrenz und nach dem Artikel auf www.kavlaanderen.blogspot.be
Stroobandt ist offensichtlich verrückt.
Er verteidigt sich mit dem Beichtgeheimnis, wobei diese Beichte nur per Handytelephon und per SMS stattgefunden haben sollte, und wohl (jetzt wird es richtig knackig- Msgr. @Schlegl zur Hilfe!) der Patient/Freund/"Beichtling" hier eine Sünde beichten möchte, DIE ER NOCH NICHT BEGANGEN HATTE UND VORHATTE AUSZUFÜHREN.
Die Absolution im voraus und ohne Reue und Vorhaben von Rückkehr zum Guten.
Neue Paradigmen hin und her, das belgische Gericht fand dies totaler Unsinn;
Stroobandt ist schuldig an unterlassene Hilfeleistung und stur ggb. das Gericht durch fehlende Mitarbeit.
Ein Priester ist kein Psychiater.
Ein hoher %Satz des Klerus in Brügge ist psych. krank :-(


10
 
 Ginsterbusch 29. Dezember 2018 

Die Witwe zeigte den Priester an....

da wird einem unausgesprochen so einiges klar.


5
 

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