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| ![]() Beichtgeheimnis nicht gebrochen Haft für belgischen Priester29. Dezember 2018 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen Mann beging trotz seelsorgerlichem Kontakt krankheitsbedingt Selbstmord. Die Witwe zeigte den Priester wegen unterlassener Hilfeleistung an. Brüssel (kath.net/pl) Zu einem Monat Haft sowie einer symbolischen Geldstrafe an die Witwe wurde der katholische Priester Alexander Stroobandt von einem Gericht in Brügge/Belgien verurteilt. Stroobandt hatte via Telefon und Kurznachrichten Kontakt mit einem infolge von Despressionen schwer selbstmordgefährdeten Mann, den er bereits kannte. Der Mann beging kurz darauf tragischerweise Selbstmord. Die Witwe zeigte den Priester wegen unterlassener Hilfeleistung an. Der Rechtsanwalt des Priesters hat bereits Berufung angekündigt und wies darauf hin, dass das Beichtgeheimnis nicht gebrochen werden könne. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeichte
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