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Kirchenjurist: Kirchliche Strafrechtsreform vor dem Abschluss

26. Februar 2019 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Kirchenrechtler Graulich: Impulse aus dem Kinderschutzgipfel werden noch eingearbeitet - Unterstützung für Errichtung kirchlicher Verwaltungsgerichte


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die Reform des kirchlichen Strafrechts könnte noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Arbeiten daran seien weit fortgeschritten, man habe noch auf Impulse aus dem Krisengipfel zu Missbrauch gewartet, der vergangene Woche im Vatikan stattfand, sagte der Untersekretär im Päpstlichen Rat für Gesetzestexte, der deutsche Kirchenrechtler Markus Graulich, am Montag im Interview mit "Kathpress". Die Reform bestehe vor allem darin, dass Strafen überhaupt klarer gefasst würden, so Graulich. Bei der Kirchenrechtsreform Anfang der 1980er Jahre hätten Strafen in der Kirche insgesamt als unzeitgemäß gegolten.

Als einzelne Impulse aus dem Gipfel könnten jetzt etwa die Erhöhung von Altersgrenzen bei Internetpornografie oder allgemeiner beim Mindestalter für die Ehe von Mädchen einfließen. Zudem gebe es die Idee, den Kreis möglicher Täter um Nichtkleriker wie Lehrer oder Pastoralreferenten zu erweitern. Auch der Straftatbestand von Machtmissbrauch gegenüber volljährigen Abhängigen sollte nach Ansicht von Graulich expliziter gefasst werden. Dieser Vorwurf spielte bei der Entlassung des früheren US-Kardinals Theodore McCarrick aus dem Klerikerstand eine Rolle.


Den Vorschlag, dass Metropolitan-Erzbischöfe den Umgang der Bischöfe ihrer Kirchenregion etwa mit Missbrauch kontrollieren, sieht der Kirchenjurist skeptisch. Es habe einmal einen Vorschlag rechtlicher Aufsicht durch die Metropoliten gegeben, gegen den die Bischöfe aber "Sturm gelaufen" seien. Bei der weltweiten Konferenz zu Missbrauch und Kinderschutz hatte Kardinal Blase Cupich aus Chicago eine entsprechende Aufsicht ins Spiel gebracht. Machbar sei dies aber, die ursprüngliche Struktur der Metropolien sehe so etwas vor.

Als "möglich und auch wünschenswert" bezeichnete der Ordensmann der Salesianer Don Boscos hingegen die Einführung kirchlicher Verwaltungsgerichte. "Es wäre kein Problem, sie einzuführen. In Deutschland etwa haben wir die kirchlichen Arbeitsgerichte, die funktionieren gut", so Graulich. Ursprünglich seien solche Verwaltungsgerichte auch vorgesehen gewesen, im Zuge der Kirchenrechtsreform zwischen 1980 und 1983 aber weggefallen. Derzeit gibt es nur das oberste Verwaltungsgericht der Apostolischen Signatur. Dieses könnte nach Graulichs Einschätzung dann deutlich entlastet werden.

Beim viertägigen Anti-Missbrauchsgipfel in der vergangenen Woche hatte der Münchner Kardinal Reinhard Marx die Einführung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert. Damit könne kirchliches Verwaltungshandeln nicht nur im Umgang mit Missbrauch besser kontrolliert werden. Insgesamt würden Laien besser gegen kirchliche Willkür geschützt.

Den am Wochenende ebenfalls geäußerten Vorschlag, das sogenannte Päpstliche Geheimnis im Zusammenhang mit Verfahren bei Missbrauch zu streichen, sieht Graulich hingegen skeptisch. Das müsse man sich genauer anschauen. "Als Beschuldigter, als Opfer kenne ich die Leute, die aussagen, die befragt werden", so Graulich. Zudem schütze das Päpstliche Geheimnis "auch das Opfer, indem man die Sache nicht an die große Glocke hängt".

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 winthir 26. Februar 2019 

Ob diese Bestimmung dann auch geändert wird?

CIC can. 489, § 2.

"Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren."

Interessant finde ich, dass diese Bestimmung speziell für Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren gilt.

Auf diese Weise sind dann konkrete Sachverhalte nicht mehr nachvollziehbar.

Am mangelnden Archivplatz kann diese Vernichtungsanordnung wohl nicht liegen.


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