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Bistum Osnabrück will Missbrauchstätern das Gehalt kürzen

5. März 2019 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Das Bistum Osnabrück plant, einem 85-jährigen Priester, der offenbar glaubhaft des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, das Gehalt bis auf 1.000 Euro zu kürzen.


Osnabrück (kath.net) Das Bistum Osnabrück plant, einem 85-jährigen Priester, der offenbar glaubhaft des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird, das Gehalt bis auf 1.000 Euro zu kürzen. Davon würden dann auch noch Sozialhilfe und Miete abgezogen, so dass dem Priester nur noch ein Rest etwa in Sozialhilfehöhe verbliebe. Bei Entlassung aus dem Klerikerstand würden sämtliche Zahlungen eingestellt. Das berichtete das „Domradio“. Der betreffende Priester war mit drei Taten konfrontiert worden und hat sie zugegeben. Die Reduzierung der Zahlungen könnte eventuell auch weitere glaubwürdig des Missbrauchs verdächtigte Ruhestandsgeistliche treffen, entsprechende Fälle sollen überprüft werden.


Es könnte sich dabei möglicherweise um den Pfarrer Hermann H. handeln. Darüber berichtet die „Osnabrücker Zeitung“. Drei Männer machen zusammen mit dem Bistum ihre Vorwürfe öffentlich. H. hatte in den 80er und 90er Jahren offenbar 9-13-jährige sexuell missbraucht. Bisher haben sich 16 unmittelbar Betroffene gemeldet. Der Täter war bis ins Alter ein geachteter Priester. Inzwischen würden sich viele erinnern, dass es bereits früh Gerüchte gegeben habe. Der Vatikan hat das Bistum inzwischen angewiesen, disziplinarische Maßnahmen gegen H. zu ergreifen, doch sieht der Vatikan wegen des Alters und der Gesundheit des Priesters von einem kirchengerichtlichen Verfahren ab. Nachdem sich weitere Opfer gemeldet hatten, schickte das Bistum Osnabrück inzwischen den Fall erneut an den Vatikan, man hofft auf Laisierung dieses Priesters.


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 5. März 2019 
 

Heißer Dampf

SE Kardinal Brandmüller hat vor wenigen Tagen in einem Interview darauf hingewiesen, daß diese Vergehen eine direkte Verletzung des Herrn Gottes sind; und damit das Sakrale in Seiner Essenz betroffen ist.
Das nun scheint inklusive das Oberkommando kein Mensch in der Hierarchie zu stören.
Man knausert und stümpert mit dem Bimbes und zugleicherzeit verhunzt man das Edelste.
Das ist nicht Mt 28,18-20


6
 
 Bernhard Joseph 5. März 2019 
 

@landpfarrer

"Analog zum Beamtenrecht hat das Bistum in Deutschland das Recht aus disziplinarischen Gründen einem Kleriker das Ruhegehalt zu kürzen."

Ginge das so einfach auf Grund des bloßen Eingeständnisses, wenn der Priester sich rechtlich wehrte? Wie gesagt, er kann ja behaupten, das Eingeständnis sei ihm abgepresst worden.

Wie dem auch sei, ich stimme Ihnen zu, dass ein kanonischer Prozess der sauberste und damit beste Weg wäre. Da es sich um äußerst scheusliche Taten handelt, sollte hier das Alter keine Rolle spielen, da ist mir die Rücksichtnahme auch nicht mehr begreiflich.


4
 
 landpfarrer 5. März 2019 
 

Analog zum Beamtenrecht hat das Bistum in Deutschland das Recht aus disziplinarischen Gründen einem Kleriker das Ruhegehalt zu kürzen. Dies könnte auch bei anderen Vergehen geschehen. Ich selbst bedauere jedoch, dass es hier zu keinem kanonischen Prozess gekommen ist (nach weltlichem Recht war wegen Verjährung offenbar nichts mehr zu machen). Nun hat das Bistum aber die Angelegenheit pflichtgemäss in Rom angezeigt und von Rom kam die Mitteilung, wegen der schlechten Gesundheit und des fortgeschrittenen Alters verzichte man auf ein kanonisches Verfahren zugleich aber wurde der Bischof durch Rom angewiesen gegen den Priester Disziplinarmassnahmen zu verfügen was das Bistum auch getan hat (der betreffende darf zum Mindeasten nicht mehr öffentlich zelebrieren, seine früheren Pfarreien nicht mehr aufsuchen etc.).Das Bistum macht nun einen neuen Versuch, einen Prozess in Rom führen zu lassen an dessen Ende dann die Entlassung aus dem Priesterstand (sogenannte "Laisierung")stehen könnte.


4
 
 Diasporakatholik 5. März 2019 
 

@Bernhard Joseph - Sehe ich auch so wie Sie!


4
 
 Bernhard Joseph 5. März 2019 
 

Rechtlich problematisch

Da bei dem Priester keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, die Taten ohnehin weit zurückliegen, ist die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das Bistum Osnabrück die Gehaltszahlungen reduzieren will. Der Mann könnte leicht gegen die Kürzung Einspruch einlegen und vor ein Arbeitsgericht ziehen. Sein "Geständnis" ist zudem nichts wert, da der Mann immer behaupten kann, dieses Geständnis sei ihm unter erheblichem psychischen Druck abgepresst worden und er habe sich durch das Geständnis nur dem Druck entziehen wollen. In einem Rechtsstaat hat jeder Beschuldigte ein Recht, zu den ihm vorgeworfenen Straftaten zu schweigen. Niemand muss sich selbst belasten.

Also viel heiße Luft, die man medial auch noch nett ventiliert, dafür aber um so weniger Substanz - nichts Unerwartetes also aus dem Bistum Osnabrück!


16
 
 Ehrmann 5. März 2019 

@Stefan Fleischer

Wo haben Sie hier über andere geurteilt? Ich lese nur von Verdachtsäußerungen über Verhaltensweisen und die unter Vorbehalt, keine Verurteilung einer Person. Ohne Selbstanklage diesbezüglich möchte ich mich Ihnen nämlich gerne anschließen, anklagen würde ich mich aber, wenn ich das nicht täte. Denn auch Täter - ob verjährt oder nicht - sind Menschen, brauchen Hilfe, nicht gnadenlose Verfolgung bis ins hohe Alter.


8
 
 wedlerg 5. März 2019 
 

So funktioniert Recht nicht

Mit solchen medialen Aktionen wird man dem Missbrauchsproblem keinen Deut zu LEibe rücken können.

Da waschen mittelmäßige Verantwortliche ihre Hände in UNschuld auf Kosten eines Sündenbocks.

Es kommt dabei schon gar nicht mehr darauf, ob der Mann wirklich schuldig ist oder nicht. Entweder gibt es rechtliche Handhabe - dann wendet man sie an - oder es gibt keine und dann lässt man die Finger von solchen populistischen Maßnahmen.


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 girsberg74 5. März 2019 
 

Mächtig zugelangt, wo es wenig kostet!

Ungeachtet der Frage, ob die Beschuldigungen gegen jenen Pfarrer zutreffen oder nicht, - ich gehe in diesem Beitrag aus methodischen Gründen davon aus, dass es so ist, wie behauptet.

Der Fall gibt dem bischöflichen Stuhl die Gelegenheit, gegen alle Angriffe aufzutrumpfen, die ihm sonst in der Vernachlässigung der Verteidigung von Glauben und Sitte angelastet werden, nicht zuletzt in der lendenlahmen Vertretung der Lebensrechte von Ungeborenen; wer es noch nicht weiß: es geht um den Kampf gegen die Abtreibung.

Diese Demonstration von Handlungsfähigkeit kommt just zu dem Zeitpunkt, da der Bischof von Osnabrück Gastgeber der Deutschen Bischofskonferenz ist, die noch diese Woche in Lingen, in der Diözese Osnabrück, tagt.

www.kath.net/news/67107


8
 
  5. März 2019 
 

Nein, Herr Fleischer, tausendmal Nein! Das wirkt verharmlosend. Wir reden hier über Verbrechen,

Verbrechen ungeheuerlicher Dimension. Das hat nichts mit der Barmherzigkeit zu tun, derer wir alle bedürfen. Wenn wir uns zum Verbrechen des sexuellen Missbrauchs kein Urteil zutrauen (es geht in 99% um Wiederholungstäter!), dann landen wir unweigerlich beim PF-Sager: "Who am I to judge?". Daher volle Zustimmung zu @Gandalf!


8
 
 Nachdenklich68 5. März 2019 
 

Verjährt

Wie ich an anderer Stelle bereits ausgeführt habe, sind die Taten nach dem damals gültigen Strafrecht leider verjährt. Eine rückwirkende Anwendung des heute gültigen Rechts ist aus rechtsstaatlichen Gründen der lege ausgeschlossen.


8
 
  5. März 2019 
 

Blöde Frage

Warum kann man das in der Kirche nicht so handhaben, wie das Disziplinarrecht bei den Beamten?

Da gibt's doch ein brauchbares Vorbild. Bei Freiheitsstrafe von über einem Jahr ohne Bewährung (so hab ich es zumindest im Gedächtnis) Entlassung aus dem Dienst.

Wenn Vorfälle verjährt sind - dann meist aus gutem Grund. Denn niemand von uns kann sich sicher erinnern, was er am 5.3.1980 mittags genau gemacht hat- oder ob x da ministriert hat. Deshalb sind Straftaten nach 30 Jahren so schwer zu beweisen oder widerlegen.


8
 
 elmar69 5. März 2019 
 

Alles verjährt?

Sind die Taten strafrechtlich verjährt?

Sind eventuelle Schadenersatz-Ansprüche der Opfer bereits verjährt?

Wenn konkrete Täter überführt werden können, sollte es selbstverständlich sein, dass diese die Opfer aus Ihrem eigenen Einkommen entschädigen - erst wenn das nicht geht, darf das aus allgemeinen Kirchensteuermitteln bezahlt werden.

Es bleibt das Problem, dass eine "glaubhafte Beschuldigung" vielleicht doch vor Gericht nicht ausreicht, um Schadenersatz durchzusetzen oder einen Strafprozess zu führen.


2
 
 Stefan Fleischer 5. März 2019 

@ Gandalf

Ich kenne den Fall viel zu wenig um darüber urteilen zu können. Aber mich beschleicht der leise Verdacht, dass auch hier ein willkommener Sündenbock gefunden wurde, um von den Problemen abzulenken, welche die Bistumsleitung in Osnabrück - sofern ich die entsprechenden Berichte richtig verstanden habe – mit der Lehre der Kirche, nicht zuletzt in Bezug auf die Moral, hat. Ich frage mich immer wieder, wo ich selbst stehen würde, wenn Gott so "gerecht" über mich urteilen würde, wie ich über andere. Und nun fällt mir auf, dass ich das hier schon wieder getan habe. "Miserere mei, Deus: secundum magnam misericordiam tuam."


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 Gandalf 5. März 2019 

Lächerliche Maßnahme!

Wirkliche Kinderschänder gehören ins Gefängnis, ohne Gehalt.


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