Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  6. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  7. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  8. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  9. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  10. „Das Ende von Maria 2.0“
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  13. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  14. Einbürgerung als Wahlstrategie? Linke profitiert massiv von muslimischen Wählern in Berlin
  15. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“

Kalifornien - Beichtgeheimnis soll eingeschränkt werden

28. Mai 2019 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Neues Gesetz in Kalifornien würde die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Gastbeitrag von Martin Bürger


Sacramento (kath.net) Ein am Donnerstag, 23. Mai 2019, mit großer Mehrheit im Senat von Kalifornien verabschiedeter Gesetzesentwurf würde das Beichtgeheimnis einschränken und damit die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Bereits jetzt sind Kleriker in Kalifornien verpflichtet, dem Staat offiziell Meldung zu machen, falls sie vom Missbrauch oder der Vernachlässigung einer minderjährigen Person wissen oder dies zumindest „begründet vermuten“. Ausdrücklich ausgenommen davon war bisher alles, was im Rahmen der Beichte in Erfahrung gebracht wurde.

Das neue Gesetz würde nach Inkrafttreten von Geistlichen verlangen, auch dann mit den staatlichen Behörden in Verbindung zu treten, wenn sie von Kindesmissbrauch oder der Vernachlässigung eines Kindes im Rahmen der Beichte erfahren, solange die beichtende Person in derselben Pfarrei oder anderweitigen Institution arbeitet wie der Geistliche, oder solange die beichtende Person ebenfalls ein Geistlicher ist. Andere Beichtgespräche wären nach wie vor durch das Beichtgeheimnis geschützt.


Bill Donohue, Präsident der „Catholic League“, der größten katholischen Bürgerrechtsorganisation in den Vereinigten Staaten von Amerika, sagte in einer Presseerklärung: „Das Gesetz ist absolut nicht durchsetzbar. Kein Priester wird es respektieren und die Heiligkeit des Beichtstuhls verletzen. Außerdem müssen Katholiken keine ungerechten Gesetze respektieren – und dies ist ein klares Beispiel für ein solches Gesetz.“

30 Senatoren hatten für den Gesetzesentwurf SB-360 gestimmt, bei nur vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Im nächsten Schritt geht der Text an das Unterhaus der kalifornischen Legislative. Auch dort haben die Abgeordneten der Demokraten, die tendenziell eher für ein derartiges Gesetz stimmen würden als die Republikaner, eine klare Mehrheit.

In Deutschland ist das Beichtgeheimnis auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt. Zunächst heißt es im neunten Artikel des bis heute gültigen Reichskonkordats von 1933: „Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und deshalb unter die Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit fallen.“ Die Strafprozessordnung berechtigt „Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses. Ähnlich heißt es auch in der Zivilprozessordnung, Geistliche seien „in Ansehung desjenigen, was ihnen bei der Ausübung der Seelsorge anvertraut ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  2. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  3. Umkehr – Beichte – Bußsakrament
  4. USA: Nach zehn Jahren Pause kehrt Social-Media-Influencer Willie Prince-Mata zur Beichte zurück
  5. Frankreich: Comeback der Beichte?
  6. Jesus Christus hat das Sakrament der Versöhnung eingesetzt, über das uns alle Sünden vergeben werden
  7. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  8. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  9. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  10. So ist Beichte!







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Papst Leo an 80.000 Jugendliche im Stade de France: "Wer mit Gott lebt, ist frei"
  3. „Wenn wir Eucharistie feiern, dürfen wir mit allem zu ihm kommen, was in uns unvollendet ist“
  4. Neuer Schülerkreise Joseph Ratzinger / Papst Benedikt XVI. bestätigt bisherigen Vorstand im Amt
  5. Nordische Bischofskonferenz beendet Herbstvollversammlung in Paderborn
  6. Zwischen Stein und Geheimnis: ‚Ohne die Liturgie würde Notre-Dame ihre Seele verlieren‘
  7. Die Menschheitsfamilie zwischen Babel und Pfingsten
  8. Der Mensch ist mehr als eine Maschine - Die Würde des Menschen vor dem Angesicht Gottes
  9. Bischof Erik Varden: „Den Fremden willkommen heißen“
  10. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  11. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  12. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  13. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  14. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  15. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz