Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  3. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  4. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  5. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  6. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  7. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit
  8. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
  9. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  10. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  11. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  12. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  13. Das "...hat mit den Grundsätzen der Christdemokratischen Partei Deutschland nichts mehr zu tun"
  14. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  15. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam

Kalifornien - Beichtgeheimnis soll eingeschränkt werden

28. Mai 2019 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Neues Gesetz in Kalifornien würde die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Gastbeitrag von Martin Bürger


Sacramento (kath.net) Ein am Donnerstag, 23. Mai 2019, mit großer Mehrheit im Senat von Kalifornien verabschiedeter Gesetzesentwurf würde das Beichtgeheimnis einschränken und damit die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Bereits jetzt sind Kleriker in Kalifornien verpflichtet, dem Staat offiziell Meldung zu machen, falls sie vom Missbrauch oder der Vernachlässigung einer minderjährigen Person wissen oder dies zumindest „begründet vermuten“. Ausdrücklich ausgenommen davon war bisher alles, was im Rahmen der Beichte in Erfahrung gebracht wurde.

Das neue Gesetz würde nach Inkrafttreten von Geistlichen verlangen, auch dann mit den staatlichen Behörden in Verbindung zu treten, wenn sie von Kindesmissbrauch oder der Vernachlässigung eines Kindes im Rahmen der Beichte erfahren, solange die beichtende Person in derselben Pfarrei oder anderweitigen Institution arbeitet wie der Geistliche, oder solange die beichtende Person ebenfalls ein Geistlicher ist. Andere Beichtgespräche wären nach wie vor durch das Beichtgeheimnis geschützt.


Bill Donohue, Präsident der „Catholic League“, der größten katholischen Bürgerrechtsorganisation in den Vereinigten Staaten von Amerika, sagte in einer Presseerklärung: „Das Gesetz ist absolut nicht durchsetzbar. Kein Priester wird es respektieren und die Heiligkeit des Beichtstuhls verletzen. Außerdem müssen Katholiken keine ungerechten Gesetze respektieren – und dies ist ein klares Beispiel für ein solches Gesetz.“

30 Senatoren hatten für den Gesetzesentwurf SB-360 gestimmt, bei nur vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Im nächsten Schritt geht der Text an das Unterhaus der kalifornischen Legislative. Auch dort haben die Abgeordneten der Demokraten, die tendenziell eher für ein derartiges Gesetz stimmen würden als die Republikaner, eine klare Mehrheit.

In Deutschland ist das Beichtgeheimnis auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt. Zunächst heißt es im neunten Artikel des bis heute gültigen Reichskonkordats von 1933: „Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und deshalb unter die Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit fallen.“ Die Strafprozessordnung berechtigt „Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses. Ähnlich heißt es auch in der Zivilprozessordnung, Geistliche seien „in Ansehung desjenigen, was ihnen bei der Ausübung der Seelsorge anvertraut ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  2. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  3. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  4. So ist Beichte!
  5. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  6. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  7. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  8. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz
  9. Hören „Alexa“ und „Siri“ IHRE Beichte mit?
  10. Das Beichtgeheimnis bleibt in Kalifornien gewahrt






Top-15

meist-gelesen

  1. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  2. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  3. Herr Bätzing, haben Sie in solchen dunklen Stunden wirklich keine anderen Sorgen?
  4. Kirchensteuer – die wunderbare Geldvermehrung
  5. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  6. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit!
  7. "Ich appelliere angesichts der bevorstehenden Wahl an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags!"
  8. Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."
  9. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  10. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  11. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  12. Blair und Brooke und ihre Rosenkränze
  13. CDU-/CSU-Fraktion will Wahl von Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin verschieben!
  14. Papst Leo XIV. und die Herz-Jesu-Verehrung
  15. Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz