Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  3. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  4. Tantum ergo Sacramentum
  5. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  8. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  9. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  10. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  11. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  12. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  13. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  14. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  15. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet

Kalifornien - Beichtgeheimnis soll eingeschränkt werden

28. Mai 2019 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Neues Gesetz in Kalifornien würde die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Gastbeitrag von Martin Bürger


Sacramento (kath.net) Ein am Donnerstag, 23. Mai 2019, mit großer Mehrheit im Senat von Kalifornien verabschiedeter Gesetzesentwurf würde das Beichtgeheimnis einschränken und damit die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Bereits jetzt sind Kleriker in Kalifornien verpflichtet, dem Staat offiziell Meldung zu machen, falls sie vom Missbrauch oder der Vernachlässigung einer minderjährigen Person wissen oder dies zumindest „begründet vermuten“. Ausdrücklich ausgenommen davon war bisher alles, was im Rahmen der Beichte in Erfahrung gebracht wurde.

Das neue Gesetz würde nach Inkrafttreten von Geistlichen verlangen, auch dann mit den staatlichen Behörden in Verbindung zu treten, wenn sie von Kindesmissbrauch oder der Vernachlässigung eines Kindes im Rahmen der Beichte erfahren, solange die beichtende Person in derselben Pfarrei oder anderweitigen Institution arbeitet wie der Geistliche, oder solange die beichtende Person ebenfalls ein Geistlicher ist. Andere Beichtgespräche wären nach wie vor durch das Beichtgeheimnis geschützt.


Bill Donohue, Präsident der „Catholic League“, der größten katholischen Bürgerrechtsorganisation in den Vereinigten Staaten von Amerika, sagte in einer Presseerklärung: „Das Gesetz ist absolut nicht durchsetzbar. Kein Priester wird es respektieren und die Heiligkeit des Beichtstuhls verletzen. Außerdem müssen Katholiken keine ungerechten Gesetze respektieren – und dies ist ein klares Beispiel für ein solches Gesetz.“

30 Senatoren hatten für den Gesetzesentwurf SB-360 gestimmt, bei nur vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Im nächsten Schritt geht der Text an das Unterhaus der kalifornischen Legislative. Auch dort haben die Abgeordneten der Demokraten, die tendenziell eher für ein derartiges Gesetz stimmen würden als die Republikaner, eine klare Mehrheit.

In Deutschland ist das Beichtgeheimnis auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt. Zunächst heißt es im neunten Artikel des bis heute gültigen Reichskonkordats von 1933: „Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und deshalb unter die Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit fallen.“ Die Strafprozessordnung berechtigt „Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses. Ähnlich heißt es auch in der Zivilprozessordnung, Geistliche seien „in Ansehung desjenigen, was ihnen bei der Ausübung der Seelsorge anvertraut ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  2. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  3. Umkehr – Beichte – Bußsakrament
  4. USA: Nach zehn Jahren Pause kehrt Social-Media-Influencer Willie Prince-Mata zur Beichte zurück
  5. Frankreich: Comeback der Beichte?
  6. Jesus Christus hat das Sakrament der Versöhnung eingesetzt, über das uns alle Sünden vergeben werden
  7. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  8. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  9. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  10. So ist Beichte!







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. DJ "Padre Guilherme" begeistert in Mörbisch 5.000 Jugendliche
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen
  6. Papst-Tipps an neue Bischöfe: Namen Kennen, Zuhören und Hausbesuche
  7. „Selbst wenn ein paar Omas dazu gedrängt werden – ist das nicht ein Preis, den man zahlen kann?“
  8. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  9. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  10. Erzbischof von Westminster: „Wir beten für eine Neuevangelisierung Englands“
  11. Benedikt XVI. zum Fest Kreuzerhöhung: „Ein unlösliches Band zwischen Kreuz und Auferstehung“
  12. Vergebung kennt keine Grenze
  13. Papst gewährt Mexiko "Heiliges Jahr" zum Guadalupe-Jubiläum
  14. Jesus in Hollywood: Eucharistische Prozession in den Straßen der Filmmetropole
  15. Hofer: Mit Franziskus gegen "angepasstes Kulturchristentum"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz