Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  2. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  3. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  4. Der Tod der Theologie in Deutschland
  5. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  6. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  7. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  8. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  9. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  10. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  11. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  12. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  13. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!
  14. Vatikan-Segen fürs Börsen-Depot - Warum Sie Meta, Amazon, Tesla oder Apple kaufen dürfen
  15. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'

Kalifornien - Beichtgeheimnis soll eingeschränkt werden

28. Mai 2019 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Neues Gesetz in Kalifornien würde die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Gastbeitrag von Martin Bürger


Sacramento (kath.net) Ein am Donnerstag, 23. Mai 2019, mit großer Mehrheit im Senat von Kalifornien verabschiedeter Gesetzesentwurf würde das Beichtgeheimnis einschränken und damit die Freiheit der Kirche massiv angreifen. Bereits jetzt sind Kleriker in Kalifornien verpflichtet, dem Staat offiziell Meldung zu machen, falls sie vom Missbrauch oder der Vernachlässigung einer minderjährigen Person wissen oder dies zumindest „begründet vermuten“. Ausdrücklich ausgenommen davon war bisher alles, was im Rahmen der Beichte in Erfahrung gebracht wurde.

Das neue Gesetz würde nach Inkrafttreten von Geistlichen verlangen, auch dann mit den staatlichen Behörden in Verbindung zu treten, wenn sie von Kindesmissbrauch oder der Vernachlässigung eines Kindes im Rahmen der Beichte erfahren, solange die beichtende Person in derselben Pfarrei oder anderweitigen Institution arbeitet wie der Geistliche, oder solange die beichtende Person ebenfalls ein Geistlicher ist. Andere Beichtgespräche wären nach wie vor durch das Beichtgeheimnis geschützt.


Bill Donohue, Präsident der „Catholic League“, der größten katholischen Bürgerrechtsorganisation in den Vereinigten Staaten von Amerika, sagte in einer Presseerklärung: „Das Gesetz ist absolut nicht durchsetzbar. Kein Priester wird es respektieren und die Heiligkeit des Beichtstuhls verletzen. Außerdem müssen Katholiken keine ungerechten Gesetze respektieren – und dies ist ein klares Beispiel für ein solches Gesetz.“

30 Senatoren hatten für den Gesetzesentwurf SB-360 gestimmt, bei nur vier Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Im nächsten Schritt geht der Text an das Unterhaus der kalifornischen Legislative. Auch dort haben die Abgeordneten der Demokraten, die tendenziell eher für ein derartiges Gesetz stimmen würden als die Republikaner, eine klare Mehrheit.

In Deutschland ist das Beichtgeheimnis auf verschiedene Arten gesetzlich geschützt. Zunächst heißt es im neunten Artikel des bis heute gültigen Reichskonkordats von 1933: „Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und deshalb unter die Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit fallen.“ Die Strafprozessordnung berechtigt „Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses. Ähnlich heißt es auch in der Zivilprozessordnung, Geistliche seien „in Ansehung desjenigen, was ihnen bei der Ausübung der Seelsorge anvertraut ist“, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Frankreich: Comeback der Beichte?
  2. Jesus Christus hat das Sakrament der Versöhnung eingesetzt, über das uns alle Sünden vergeben werden
  3. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  4. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  5. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  6. So ist Beichte!
  7. Zur Erlaubnis der Generalabsolution in Zeiten des #Covid19
  8. USA: Beichten auf der Pfarrhaus-Veranda
  9. Vatikan erlaubt wegen Corona-Pandemie die Generalabsolution
  10. Beichten auf dem Pfarreiparkplatz







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Piusbrüder und Vatikan suchen Weg zur Einheit
  4. Leere Hörsäle: Dramatischer Einbruch bei katholischen Theologie-Studenten
  5. „Treue oder Einheit? Wie wird Leo XIV. mit den Lehr- und Disziplinarproblemen der Kirche umgehen?“
  6. Der Tod der Theologie in Deutschland
  7. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  8. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  9. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  10. Traditionsbruch: New Yorks Bürgermeister Mamdani nicht bei Installation von Erzbischof Hicks
  11. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  12. „In unendlicher Liebe durch das Leben geführt“
  13. 'Ich bin der Liebe Gottes würdig, einfach weil ich existiere.'
  14. Deutsches Formular für Geburtenanzeige: Welches Geschlecht hat die Mutter?
  15. 10 Jahre Haft für eine biologische Wahrheit in Brasilien!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz