![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Paderborn: Keine Heimatprimiz für Priester der Petrusbruderschaft?19. Juni 2019 in Deutschland, 30 Lesermeinungen Er könne es nicht erlauben, dass Priester der Petrusbruderschaft in seiner Diözese Messen feiern, antwortet Erzbischof Becker auf die Anfrage um eine Nachprimiz. UPDATE: Erzbistum Paderborn - Kein generelles Messverbot, aber... Paderborn (kath.net/jg) Einer der Weihekandidaten stammt aus dem Erzbistum Paderborn und möchte dort eine Nachprimiz in seiner Heimatdiözese feiern. Über einen ihm bekannten Priester, der, wie die Priester der Petrusbruderschaft, die Messe im außerordentlichen Ritus feiert, hat er beim Erzbistum Paderborn um Erlaubnis anfragen lassen. Der für Liturgiefragen zuständige Mitarbeiter des Generalvikariats hat den Priester an Erzbischof Hans-Josef Becker verwiesen. Dieser hat auf eine schriftliche Anfrage allerdings abschlägig geantwortet. Er könne es nicht erlauben, dass Priester der Petrusbruderschaft in seiner Diözese Messen feiern, heißt es in dem Schreiben des Erzbischofs. UPDATE vom MIttwoch, 13.00 Uhr Das Erzbistum Paderborn hat am Mittwoch in einer Stellungnahme erklärt, dass es kein generelles Messverbot für Priester der Petrusbruderschaft gäbe. In der kath.net vorliegenden Stellungnahme wird aber betont, dass Hl. Messen in der außerordentlichen Form nur von Diözesanpriestern gefeiert werden dürfen. "Das heißt konkret, dass ein Priester aus der Petrusbruderschaft nicht die sonntägliche Messfeier in der Busdorfkirche feiern kann, da diese Messfeier vom Erzbistum eingerichtet wurde." Der Priester könne aber in einer anderen Kirche die "Alte Messe" feiern. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Paderborn
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |