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| ![]() England: Berufungsgericht untersagt Zwangsabtreibung bei Behinderten24. Juni 2019 in Prolife, 9 Lesermeinungen Am Freitag ordnete eine Richterin gegen den Willen der behinderten Mutter eine Zwangsabtreibung an, ein Berufungsgericht hat am Montagabend die Anordnung aufgehoben London (kath.net) Die aus Nigeria stammende Mutter ist in der 22. Schwangerschaftswoche schwanger, sie ist nach Angaben ihrer Anwältin Fiona Paterson Mitte 20, hat eine mittelschwere Lernstörung und eine Stimmungsstörung. Die Mutter der Schwangeren - eine frühere Hebamme - ist bereit, für das ungeborene Kind zu sorgen und kämpft gegen den Antrag, sie sagt, dass Abtreibung gegen ihren römisch-katholischen Glauben und ihren kulturellen Glauben verstoßen, kath.net hat berichtet. John Sherrington, Weihbischof der katholischen Diözese Westminster, hatte sich noch vor der Revision des Urteils an die Öffentlichkeit gewandt und für das ungeborene Kind eingesetzt. Es verstoße gegen die Menschenrechte, wenn eine Frau gegen ihren eigenen Willen und gegen den Willen ihrer nahen Familie zu einer Abtreibung gezwungen werde, hatte er erläutert. Außerdem erinnerte er daran, dass auch das Kind ein Recht auf Leben hat. In einer freien Gesellschaft wie der unseren ist die Balance zwischen den Rechten des Einzelnen und der Macht des Staates delikat. Auch wenn für den vorliegenden Fall nicht alle Informationen verfügbar seien, werfe dennoch ernste Fragen zur Bedeutung von 'best interest' auf, wenn eine Patientin geistig unfähig ist und der Entscheidung des Gerichts gegen ihren Willen unterworfen ist. Weitere katholische Bischöfe hatten die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts zur Zwangsabtreibung kritisiert. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGroßbritannien
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