Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  2. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  5. So nicht, Mr. Präsident!
  6. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  7. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  8. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  9. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  10. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  11. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  12. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
  13. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
  14. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

Kirchenrechtler: Das Beichtgeheimnis gilt ausnahmslos – auch bei Mord

19. Jänner 2004 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Katholische und evangelische Pfarrer müssen Verbrechen nicht anzeigen


Frankfurt am Main (kath.net/idea)
Ein Geistlicher ist auch dann an seine Schweigepflicht gebunden, wenn er in der Beichte von einem schweren Verbrechen, etwa einem Mord, erfährt. Das hat der katholische Kirchenrechtler Prof. Rüdiger Althaus (Paderborn) klargestellt. „Das Beichtgeheimnis gilt ausnahmslos und generell; es ist gegenüber jedermann strikt einzuhalten“, sagte er gegenüber der „Frankfurter Rundschau“. Geistliche beider Konfessionen seien auch nach staatlichem Recht von der Pflicht zur Anzeige geplanter Verbrechen ausgenommen und hätten vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zur Frage, wie sich ein Pfarrer verhalten müßte, wenn er in der Beichte von einem geplanten Mord erfährt, sagte Althaus: Er müßte den potentiellen Täter „in jedem Fall davon abzubringen versuchen und ihm klarmachen: Das darfst du nicht“. Der Priester könne dem Beichtenden unter Umständen die Lossprechung von Sünden verweigern, denn diese setze zwingend seine Reue voraus. Im übrigen könne man nur etwas beichten, was bereits geschehen sei. Deshalb sei zu prüfen, ob die Ankündigung eines Mordes „wirklich im Rahmen einer Beichte geschieht“. Hintergrund für das Interview ist der Fall des ehemaligen katholischen Pfarrers von Eichenzell, der offenbar wissentlich einen mutmaßlichen Mörder über Monate im Pfarrhaus beherbergte. Der Beschuldigte und sein mutmaßlicher Mittäter stehen im Februar in Fulda vor Gericht. Sie sollen vor fünf Jahren die 89jährige Karola Schmidt ermordet haben. Die Polizei hatte die Angeklagten mit Hilfe der Gentechnik ermittelt. Althaus sagte dazu: „Da ich den Fall nicht kenne, kann ich nur spekulieren, daß der Betreffende zu einem Geständnis bei der Polizei bewogen werden sollte.“ Natürlich müsse ein Geistlicher auf einen Straftäter einwirken, sich – abgesehen von der Beichte – auch der weltlichen Gerichtsbarkeit zu stellen. Im September hatte sich der inzwischen von Eichenzell nach Kassel gewechselte 52jährige Pfarrer auf Wunsch des Fuldaer Bischofs Heinz-Josef Algermissen beurlauben lassen.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Beichte

  1. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  2. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  3. Umkehr – Beichte – Bußsakrament
  4. USA: Nach zehn Jahren Pause kehrt Social-Media-Influencer Willie Prince-Mata zur Beichte zurück
  5. Frankreich: Comeback der Beichte?
  6. Jesus Christus hat das Sakrament der Versöhnung eingesetzt, über das uns alle Sünden vergeben werden
  7. Bischof Schwarz: Sakrament der Versöhnung neu entdecken
  8. Beichtväter sollen die Liebe Gottes vermitteln
  9. Sechs Gründe, den Advent mit einer guten Beichte zu beginnen
  10. So ist Beichte!







Top-15

meist-gelesen

  1. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  2. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  5. So nicht, Mr. Präsident!
  6. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  7. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  8. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  9. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  10. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  11. Visitation im Stift Heiligenkreuz abgeschlossen
  12. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  13. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  14. Gleichgültigkeit und Dekadenz – Die größte Hoffnung für iranische und russische Diktatoren
  15. Sieg der „rebellischen Nonnen“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz