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Folgen für Vertuschungsverantwortliche? Keine Antwort aus Münster!12. November 2019 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Bistum Münster: Gab es für Mitverantwortliche mehr als nur eine nette Ermahnung via Telefon? Keine Antwort auf kath.net-Presseanfrage nach "erhebliche Fehler"-Statement des früheren Münsteraner Generalvikars Erzbischof em. Thissen
Münster (kath.net) Erhebliche Fehler hatte der Hamburger Erzbischof em. Werner Thissen in einem Interview mit Kirche und Leben eingeräumt. Die Tatverdächtigen ja Priester gewesen seien, die wir gut kannten. Da kommt sehr schnell der Mitleidseffekt auf. In einer Personalkonferenz fragte mal jemand: Muss der Täter denn nicht bestraft werden? Die übereinstimmende Meinung war: Der hat sich doch durch sein Vergehen am meisten schon selbst bestraft.. Auch habe er in seiner Zeit als Personalverantwortlicher des Erzbistums Münster (er hatte diese Funktion mehr als 20 Jahre lang ausgeübt) kaum Kontakt mit Missbrauchsopfern gehabt. Erst als er als Erzbischof von Hamburg Betroffenen viele Stunden lang zugehört hatte, sei ihm klargeworden, was Missbrauch an Verletzungen und Schaden anrichtet. 
kath.net hatte dazu am 7.11. eine Presseanfrage an das Bistum Münster gerichtet. Wegen völlig fehlender Reaktion wiederholte kath.net die Presseanfrage am 8.11. und richtete sie an einen weiteren Adressatenkreis. Erneut kam es zu keinen Reaktionen. Die Pressestelle des Bistums konnte sich nicht einmal dazu durchringen zu schreiben, dass sie derzeit diese Fragen nicht beantworten wird, wie das sonst bei entsprechenden Pressekontakten üblich ist. kath.net veröffentlicht deshalb die Fragen, die das Bistum Münster nicht beantworten wollte: Erzbischof em. Thissen erläuterte im Interview mit "Kirche und Leben", dass er als Personalverantwortlicher des Bistums Münster wenig Ahnung davon hatte, um was es bei sexuellem Missbrauch wirklich ging. Dem steht allerdings entgegen, dass Sexualverkehr mit Jugendlichen strafbewehrt war und eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen konnte. Wikipedia erläutert im Artikel "Schutzalter" beispielsweise: "Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen." Unsere Fragen: a) Wie konnte es dazu kommen, dass im Bistum Münster Priester unter den Verdacht gerieten, strafbewehrte Handlungen durchgeführt zu haben, aber niemand der jederzeit namentlich nachprüfbar bekannten Personalverantwortlichen dies der Polizei gemeldet hat? b) Haben Sie wenigstens inzwischen wegen diesen Unterlassungen den Verantwortlichen (soweit noch lebend) mehr unternommen als höchstens eine nette Ermahnung via Telefon? Falls ja: wie gehen Sie gegen die Verantwortlichen vor? c) Müssten eigentlich nicht sämtliche Mitverantwortlichen Zelebrations- und Jugendkontaktverbot erhalten... statt möglicherweise sogar noch Firmungen durchzuführen und Jugendlichen die Beichte zu hören? Symbolbild: Schweigen

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Lesermeinungen| | Hadrianus Antonius 13. November 2019 | | | | Eine altbekannte Reaktion Als "Veteran" kann ich der kath.net-redaktion erzählen, wie ein westeuropäisches Ordinariat (z.B. in Nordbelgien) auf solche Anfrage reagiert:
a. Bei Telefonanrufen tritt Angstschweiß auf und wird der Telefonhörer nicht abgenommen.
b. Wenn an der Bischofstür geklingelt wird, verteckt die gane Mannschaft sich hinter dem Sofa im weitest entfernten Zimmer.
Die beste Terapie ist eine über das ganze Land gleichzeitig durchgeführte Stürmung de Ordinariaten mit Hausdurchsuchung un Beschlagnahme aller Computer und Dokumente, und gründlicher Auswertung hinterher.
Nach "Operation Kelch" stiegen die Entschädigungszahlungen um das Zehn- bis Fünfzigfache an.
Sehr effektiv und effizient. |  1
| | | | | chriseeb74 13. November 2019 | | | | @alle Wir diskutierten bereits in den 80er Jahren in unserer Gemeinde (Kath. Jugend im Erzbistum Paderborn) über Kindesmissbrauch allgemein und bereits damals wussten Jugendliche, dass das ein äußerst verwerfliches Verbrechen war...und das Bistum Münster schweigt bzw. in Person des Bischofs Thissen war sich der Tragweite solch eines Verbrechens nicht im klaren??
Einfach nur erbärmlich und lächerlich!
Was hatten wir damals nur für Hirten in Deutschland???????????
Meine Meinung: Der Niedergang der Kirche zeigt sich auch (vielleicht sogar in erster Linie) in solchen Armutszeugnissen der Personen bzw. ganzer Bistümer.
Den K.O.-Schlag gibts dann in Form eines synodalen Prozesses, der letztendlich nichts bewirkt, den Unfrieden weiter bestärkt und die entscheidenden Punkte nicht aufarbeitet. |  1
| | | | | elmar69 12. November 2019 | | | | Kontaktverbot Das Kontaktverbot dient dem Schutz potentieller Opfer und ist deshalb ausschließlich bei Personen sinnvoll, die wegen krankhafter Neigungen eine Gefahr darstellen.
Die krankhaften Neigungen hatte man lange entweder nicht begriffen oder ignoriert.
Wenn man die Taten lediglich als sündiges Verhalten ansieht, kann nach Reue und Vergebung ein Neuanfang stehen, die Versetzung an einen anderen Ort ist dann konsequent.
Man sollte das Kontaktverbot nicht als Strafe ansehen und auf Vertuscher und Wegseher ausweiten.
Den Rauswurf aus dem Priesteramt sehe ich übrigens ebenfalls weniger als Strafe sondern vielmehr als Konsequenz daraus, dass die Person sich als für das Amt ungeeignet erwiesen hat. |  6
| | | | | Diadochus 12. November 2019 | | | | Wunder Punkt Da keine Antwort erfolgt, wird die Kirche weiter verfallen. Der Missbrauch ist der wunde Punkt. Er hat astronomische Ausmaße. Die Kirche möchte darüber nicht sprechen. Es müssten wohl zu viele den Hut nehmen und gehen. |  7
| | | | | SpatzInDerHand 12. November 2019 | |  | Nuuun... wenn man im Bistum Münster in den letzten 2,3 Jahren gründlich aufgeräumt hätte, dann hätte man diese Fragen völlig locker beantworten können.
Dass keine Antwort gekommen ist, bedeutet deshalb im Umkehrschluss: Der Eiter schwärt weiterhin in den Wunden des Bistums... und die Täter sind weiterhin unter uns und zelebrieren Messen und Firmungen, hören Beichten und belehren uns über den katholischen Glauben (bzw. tun dies gerade nicht, wie wir ja ständig erleben...)
Gnade uns und unserer Kirche Gott! |  11
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