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Staat greift aus Sicht der CDL selbstherrlich in Leben und Tod ein

15. Jänner 2020 in Prolife, 8 Lesermeinungen
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Christdemokraten für das Leben warnen: "Um sich künftig den vollen Zugriff auf unsere Organe auch zu sichern, werden sogar die Rechte der Angehörigen ausgehebelt."


Berlin (kath.net/CDL) Kurz vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Neuregelung der Organspende bekräftigen die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) noch einmal ihre Einwände gegen den von Gesundheitsminister Jens Spahn eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung. Pressesprecherin Susanne Wenzel nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Am Donnerstag werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine weitereichende Entscheidung über die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes treffen. Mit der von Gesundheitsminister Spahn favorisierten Widerspruchslösung, nach der künftig jeder Mensch in diesem Land automatisch Organspender ist, sofern er nicht zu Lebzeiten widerspricht, greift der Staat aus Sicht der CDL geradezu selbstherrlich in das Leben und den Tod der Menschen in Deutschland ein und vergesellschaftet unzulässig die Organe seiner Bürger. Und um sich künftig den vollen Zugriff auf unsere Organe auch zu sichern, werden sogar die Rechte der Angehörigen ausgehebelt.

Bislang kann jeder Bürger ganz freiwillig entscheiden, ob er Organspender sein will. Mit der Widerspruchslösung generiert der Staat aber eine „Organabgabepflicht“, von der man sich quasi „loskaufen“ muss durch den aktiven Widerspruch zu Lebzeiten. Das ist für die CDL ein völlig inakzeptabler Verstoß gegen das garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen und gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus benötigt heute jede sonstige Datenweitergabe (DSGVO) inzwischen die explizite und aktive Zustimmung des Einzelnen. Aber wenn es um so etwas Ultimatives wie unseren Sterbeprozess geht, soll künftig ohne erklärte Zustimmung unser Leben künstlich verlängert oder möglicherweise auch vorzeitig beendet werden können, um unsere Organe entnehmen zu können. Schweigen soll ganz selbstverständlich als Zustimmung gewertet werden, wenn es um das Sterben und den Sterbeprozess geht. Das widerspricht deutlich der Würde des Einzelnen, die doch nach unserem Grundgesetz als „unantastbar“ definiert wird. (Art. 1)


Immer noch sind viele Bürger in unserem Land nicht ausreichend über den tatsächlichen Ablauf einer Organentnahme oder die damit zusammenhängenden vorbereitenden intensivmedizinischen Interventionen und organprotektiven Maßnahmen informiert. Jeder Organspender wird bis zum Zeitpunkt der Organentnahme künstlich weiter am Leben gehalten, bis die Organentnahme erfolgen kann. Mit der Widerspruchslösung würde der Staat für seine Bürger eine generelle Vorentscheidung treffen und damit völlig unzulässig am Lebensende in den Entscheidungsbereich und die Freiheit des Einzelnen eingreifen.

Besonders schwerwiegend ist für die CDL, dass die Angehörigen künftig keinerlei Mitsprachemöglichkeit mehr haben. Denn der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung schließt explizit ein eigenes Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen aus. Auch der sogenannte „mutmaßliche Wille“ der final Erkrankten spielt keine Rolle. Die Angehörigen sollen künftig lediglich darüber befragt werden, ob sie Kenntnis von einem schriftlichen Widerspruch gegen die Organ- oder Gewebeentnahme haben. Ansonsten kann der Arzt/die DSO jederzeit und sofort auch gegen den von Angehörigen erklärten mutmaßlichen Willen entscheiden. Angehörige werden in dieser extrem belastenden Lebenssituation so lediglich zum „Boten“ ohne eigene Betroffenheit degradiert, haben ansonsten aber kein eigenes Widerspruchs- oder Entscheidungsrecht darüber, was mit ihrem schwerstkranken Familienmitglied geschieht. In Deutschland entscheiden angefragte Angehörige derzeit mehrheitlich gegen eine Organentnahme, was mit der vorgesehenen Regelung vollkommen ausgehebelt würde. Sie würden gezwungen in jedem Fall die Organentnahme hinzunehmen.

Für die CDL steht fest: In einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muss gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates durch fremdnützige Verfügung entzogen bleiben. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende muss uneingeschränkt freiwillig bleiben. Schon jetzt sind freiwillig 39 % der Menschen in Deutschland Organspender. Dennoch reicht dies angeblich nicht aus, um mehr als 1000 Organspender pro Jahr zu „generieren“? Hier liegen dann offensichtlich ganz andere Probleme in der Umsetzung vor, die das neue Transplantationsgesetz vom April 2019 erst langsam verändern wird. Die Lösung darf jetzt jedoch nicht in einer durch den Gesetzgeber entschiedenen Vergesellschaftung der Organe liegen, die zukünftig alle Bürger zwingen will, sich in der Frage der Organspende zu entscheiden oder ansonsten automatisch potentieller „Organlieferant“ zu sein.

Deshalb erwartet die CDL von der Mehrheit des Bundestages die Beachtung und Stärkung des Bürgerrechtes auf Selbstbestimmung, den Verzicht auf übergriffige, paternalistische Staatsanmaßung bei Sterbenden und ein klares Nein zur Widerspruchslösung. Es ist mehr als erstaunlich, dass derzeitig im Kabinett ausgerechnet die Justizministerin, Christine Lambrecht (SPD), die Verfassungsmäßigkeit der Widerspruchslösung deutlich bezweifelt. Auch die evangelische und die katholische Kirche kritisieren die Anmaßung der vorgeschlagenen Widerspruchslösung: Sie würde eine höchstpersönliche, lebenswichtige Entscheidung durch einen autoritären staatlichen Verfügungsanspruch ersetzen.“


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Lesermeinungen

 Diasporakatholik 16. Jänner 2020 
 

Nach dem Ergebnis der Abstimmung im Deutschen Bundestag,

bei dem der Gesetzentwurf von Spahn/Lauterbach durchgefallen ist, bräuchte ich nun erstmal keinen Widerspruch gegen Entnahme meiner Organe in einem Zentralregister anzumelden.
Auf meinem Organspende-Ausweis habe ich es natürlich längst getan und auch eine ausführlich begründete schriftlich verfasste und unterschriebene Verfügung bei meinen Notfall- und Testamentsunterlagen hinterlegt.
Danach Spende ich keine Organe und will auch keine solchen Organe haben, wenn deren Geber ohne dieselben nicht weiterleben kann.
Die Lebendspende z.B. einer Niere Beträge das nicht.


1
 
 Oelberg 16. Jänner 2020 
 

Was mir fehlt

Ist eine Regelung, dass jeder, der einer Organspende widerspricht, damit auch seinen Anspruch,im Bedarfsfall sein Recht, auf ein Spenderorgan verwirkt.


0
 
 girsberg74 15. Jänner 2020 
 

Das Problem ist nicht ein Spahn,

dieser ist, abgesehen von persönlichen Interessen, nur ein „Vollzugsbeamter“, der seine Sache gründlich macht, um
aufzusteigen.

Es sind die Abgeordneten, die sein Projekt unterstützen. Diese eignen sich eine „ethische“ Begründung an, die letztlich auf Vorteilsnahme hinausläuft – scheinbar für alle; der gesundheitliche Gewinn für die je Einzelnen wird aber von Sterbenden - nicht von Toten! - abgeschöpft. Frage: Wie geht diese Gesellschaft mit Sterbenden um?

Vielen Abgeordneten dürfte unterschwellig noch an einer eigene Versorgung / Versicherung gelegen sein, leben doch viele Abgeordnete ständig auf der Überholspur.


6
 
 Labrador 15. Jänner 2020 
 

Zum Nachlesen

In
(Fast ein) Tabu-Bruch: Was über das Organspenden nicht erzählt wird

beschreibt der Autor, welche Probleme es mit der Organspende gibt. Er greift dazu vier Themenbereiche auf, die alle in DE nicht diskutiert werden, und deren Vierter mir bisher unbekannt war. Da dieses Kontra ganz ohne Rückgriff auf das C auskommt, sollte es auch der .DU ohne C am Anfang, Nahrung für weiteres Nachdenken geben

https://sciencefiles.org/2020/01/15/ausweiden-sollt-ihr-euch-lassen-staatlich-organisierter-organhandel/


2
 
 Mehlwurm 15. Jänner 2020 

Präzise Sprache

Vor einigen Monaten schrieb ich an Dr. Karl Lauterbach und bat ihn, sich dafür einzusetzen, das Wort Organspende durch das Wort Organentnahme oder Explantation zu ersetzen. Spätestens mit der Einführung der Widerspruchslösung kann von Spende keine Rede mehr sein. Eine Spende ist eine bewusste Tat, zu der ein Hirntoter nicht in der Lage ist.
Ich hoffte, bei Dr. Lauterbach auf offene Ohren zu treffen, da er bei dem Thema Abtreibung sehr auf korrekte Sprache gepocht hat. Da sollte bei der Bundestagsdebatte nicht vom Kind geredet werden, sondern vom Foetus.
Leider kam keine Antwort.
Das Wort Spende klingt halt zu schön und weckt positive Assoziationen.


3
 
 Mariat 15. Jänner 2020 

Wenn das LEBEN eines Menschen durch den herbeigeführten Tod ( Euthanasie)

oder durch Unfall oder Krankheit zu Ende geht - und eine Organspende erfolgen soll, so geschieht sie NUR bei Hirntod, nicht beim endgültigen Tod. Ein Mensch der von einem anderen Organe erhält( hier geht es nicht um Lebendspende, Niere oder Teil einer Leber)durch das Spender - Organ( dass bereits Anteil am Sterbeprozess durchlaufen hat) eine Art Schock. Nur Medikamente und dies ein Leben lang, helfen davor - dieses Spenderorgan - nicht abzustossen.
Jeder Mensch ist EINMALIG! NUR Gott hat das Recht Leben zu nehmen.
Dieses Willkürliche absichtliche Sterben herbeizuführen durch Euthanasie ist eine große Sünde.


3
 
 Andrzej123 15. Jänner 2020 
 

Besser aktiv als reaktiv

Die Lebensschutzbewegung ist etwas sehr positives in dieser Welt!
Jedoch heimst sie eine Niederlage nach der anderen ein und das seit 50 Jahren!

Wichtiger noch als das stete Beklagen der jeweils neuesten Attacke der maßgeblich seit langem von der CDU in jeweils rollenversetzten Scheingefechten mit Rot Grün und auch mit Zustimmung der AFD betrieben Kultur des Todes wäre es jedoch eine Kultur des Lebens selbst zu leben.
Hier wäre etwas neues zu wünschen, quasi ein Lifestyle der Kultur des Lebens in Kontrast zum schwarz-rot-grünen oder populistischen Lifestyle.
War das Christentum nicht zu Beginn auch so etwas?


2
 
 dulcedo 15. Jänner 2020 
 

Menschen als Ersatzteillager!

Der nächste SPAHNsinn!!!

Alles was von diesem Minister kommt, ist an Menschenverachtung kaum zu überbieten!

Christlich - KEINE Spur!
(Wenn Ihr das C nicht völlig lächerlich machen wollt, Abgeordnete der Union, müsst Ihr diesen eiskalten Profiteur und Lobbyisten RAUSSCHMEISSEN!
HOCHKANT!)

DANK an die aufrechte CDL!
Hier ist das C keine Deko sondern ECHT!!!

Hoffentlich ist die Abstimmung nicht wieder einer unethischen "Fraktions-Disziplin" unterworfen!

Hier muss das Gewissen entscheiden und
das Gewissen spürt durch das Naturrecht, das in uns allen ist -

HIER SOLL MORD gesetzlich ERLAUBT werden!

AUFSTAND DER ANSTÄNDIGEN - JETZT!


8
 

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