![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Sonntagspflicht gilt trotz Coronavirus-Pandemie5. September 2020 in Deutschland, 20 Lesermeinungen Deutscher Kirchenrechtler Bier: Angst vor Infektion ist kein triftiger Grund Köln (kath.net) Die Sonntagspflicht gilt trotz Coronavirus-Pandemie. Auf dies der deutsche Kirchenrechtler Georg Bier, Professor für Kirchenrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, in einem Interview mit dem Kölner Domradio hingewiesen. Bier betonte auch, dass die Sonntagspflicht nicht durch eine Radio-Gottesdienst ersetzt werden können, dies trotzdem eine sinnvolle Form sei, um den Sonntag zu heiligen. Auch ein Wort-Gottesdienst sei nur eine Ersatzform, durch die die Sonntagspflicht nicht erfüllt werde. "Bei Krankheit bin ich selbstverständlich entschuldigt, auch wenn ich arbeiten muss, während ein Gottesdienst stattfindet. Kinderbetreuung oder Betreuung von alten Menschen sind ebenfalls triftige Gründe.", erklärt Bier zu möglichen Gründen, um entschuldigt dem Sonntagsgottesdienst fernzubleiben. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |