Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  2. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  3. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  4. Der stumme Gott unserer Zeit
  5. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  8. Beschließen ohne zu entscheiden?
  9. Ramadan sorgte für Unfrieden an Wiener Schulen!
  10. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  11. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  12. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  13. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  14. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  15. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag

Maskenirrsinn im Bistum Rottenburg-Stuttgart

6. November 2020 in Deutschland, 97 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Auch Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unzumutbar ist, dürfen nicht an Gottesdiensten teilnehmen. In anderen Bistümern ist dies erlaubt


Rottenburg-Stuttgart (kath.net/jg)

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart lässt keine Ausnahmen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Teilnehmer an Gottesdiensten zu. Auch Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das sie von dieser Pflicht aus gesundheitlichen Gründen befreit, dürfen die Kirche nicht betreten, wenn sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

In der derzeit geltenden Fassung der Regelungen des Bistums für die Feier der Eucharistie, von Wort-Gottes-Feiern und anderen Gottesdiensten während der Covid-19-Pandemie wird in Punkt 14 festgelegt: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gottesdienstbesucher ab 6 Jahren ist Pflicht. Dies gilt für den gesamten Verlauf des Gottesdienstes.“ Die Regelung ist auf der Internetseite des Bistums abrufbar.

Der diözesane Mesnerverband hat zwei Dokumente veröffentlicht, welche diese Vorschrift hinsichtlich Personen konkretisieren, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.


Das Piktogramm „Vielen Dank für das Tragen des Mund-Nasen–Schutzes“ enthält ein Plakat, das offenbar für Kircheneingänge gedacht ist. Es zeigt im oberen Teil ein Piktogramm einer Person mit Mund-Nasen-Bedeckung. Darunter wird darauf hingewiesen, dass Gottesdienstbesucher, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, die Kirche nicht betreten dürfen. Im letzten Absatz wird deutlich, dass dies auch für Personen gilt, denen das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. „Der Schutz der Gesundheit all unserer Gottesdienstbesucher/innen, unserer Ehrenamtlichen und aller im Dienste der Kirche tätigen (sic!) hat für uns die höchste Priorität. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis, dass wir von dieser Pflicht auch dann keine Ausnahme machen können, wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“, heißt es wörtlich.

In einem Merkblatt, welches ebenfalls auf der Seite des Mesnerverbandes abrufbar ist, wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Ordner mit Personen umzugehen haben, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese seien auf die Verpflichtung hinzuweisen. Ihnen sei klar zu machen, dass sie andernfalls die Kirche nicht betreten dürfen. Dieses Verbot sei unter Berufung auf die geltenden Bestimmungen und das Hausrecht durchzusetzen, notfalls mit Hilfe der Polizei.

In den dazu gehörenden Anmerkungen ist zu lesen, dass die Bestimmung auch für Gottesdienstbesucher gilt, die während des Gottesdienstes die Maske abnehmen und nicht mehr aufsetzen. Auch hier findet sich die Bestimmung, dass die Maskenpflicht ausnahmslos für alle Personen gilt, die älter als sechs Jahre sind. Die Verfasser berufen sich auf die bischöflichen Bestimmungen. Wörtlich heißt es: „Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können und ein Attest vorlegen, dürfen trotzdem nicht ohne Maske am Gottesdienst teilnehmen. Die Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes besteht auch weiterhin aufgrund der Bischöflichen Anordnung für die Feier der Eucharistie, von Wort-Gottes-Feiern und anderen Gottesdiensten während der Corona-Pandemie bzw. des Hausrechts.“

Im benachbarten Erzbistum Freiburg beispielsweise werden ärztliche Atteste, die von der Maskenpflicht befreien, anerkannt. Gleiches gilt für die Erzdiözese München und Freising. Das Erzbistum Köln schreibt Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, das Tragen eines Gesichtsvisiers vor. In den Bestimmungen der österreichischen Bischofskonferenz wird ein ärztliches Attest als legitimer Grund für eine Ausnahme von der Maskenpflicht gesehen.

 

Mehr dazu auf kathtube:


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  2. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  3. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  4. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  5. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  6. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  7. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie

Bistum Rottenburg-St

  1. Diözese Rottenburg-Stuttgart hebt (endlich) alle Corona-Maßnahmen auf
  2. Diözese Rottenburg-Stuttgart veröffentlicht Handreichung für geschlechtersensible Sprache
  3. Diözesanrat Rottenburg-Stuttgart: ‚Bestürzt und betroffen’ über Nein zur Segnung Homosexueller
  4. Wenn ein katholischer Bischof nichts mehr über Jesus zu sagen hat
  5. Bischof Fürst: ARD-Beitrag verzerrt Tatsachen






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  4. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  5. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  8. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  9. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  10. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  11. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an
  12. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  13. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  14. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  15. Junge Katholiken suchen in der Kirche lehramtliche Klarheit und nicht Anpassungsfähigkeit

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz