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300 Professoren in Italien äußern Bedenken zu Homophobie-Gesetz

11. Juli 2021 in Chronik, 5 Lesermeinungen
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Verweis auf unklare Definitionen und riskante Interpretationsspielräume im vorliegenden Gesetzentwurf.


Rom (kath.net/ KAP)

Rückenwind aus der Wissenschaft: Nach den Bedenken des Vatikans zum geplanten Anti-Homophobie-Gesetz in Italien plädieren rund 300 Universitätsprofessoren für einen Stopp des Gesetzverfahrens. In einem Appell der Vereinigung "Lettera 150", aus den italienischen Medien am Samstag zitieren, kritisieren die Wissenschaftler unklare Definitionen und riskante Interpretationsspielräume im vorliegenden Gesetzentwurf. Die Definitionen würden in Dogmen umgewandelt, welche die Meinungsfreiheit aller beschränkten. So werde auch Kritik oder Dissens zu einer Straftat.

Weiter kritisieren die Wissenschaftler unterschiedlichster Disziplinen, dass auch der Inhalt verbotener diskriminierender Handlungen im Gesetzentwurf nicht definiert werde. Dadurch könnten Entscheidungen etwa von Religionsgemeinschaften oder anderen Initiativen strafrechtlich verfolgt werden. So etwa die Tatsache, dass gewisse Ämter nur einem Geschlecht offen stünden.


Der Vatikan hatte mit einer Verbalnote an die italienische Botschaft beim Heiligen Stuhl jüngst seine starken Bedenken hinsichtlich des geplanten Gesetzes öffentlich gemacht. Die Freiheitsrechte der katholischen Kirche würden durch "einige Inhalte des aktuellen Gesetzentwurfs" unzulässig eingeschränkt, hieß es darin. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hatte betont, dass es sich keineswegs um eine Blockade handele, sondern um Bedenken.

Auch der Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Gualtiero Bassetti, bekräftigte, dass es nicht darum gehe, den säkularen Staat infrage zu stellen und dass Homosexuelle stets mit Respekt, Mit- und Feingefühl aufgenommen werden sollten - ohne ungerechte Diskriminierung. Aber, so Bassetti weiter, die Interpretationsspielräume im vorliegenden Entwurf seien nicht vertretbar. Er sei offen für eine Neufassung des Gesetzentwurfs.

Konkret geht es etwa darum, dass katholische Schulen verpflichtet werden könnten, sich an einem nationalen Aktionstag "gegen Homophobie, Lesbophobie, Biphobie und Transphobie" zu beteiligen. Die Bischofskonferenz stört sich zudem an Formulierungen zur "Gender-Identität", die im Gesetzentwurf viel Raum einnimmt.

Das nach dem Initiator Alessandro Zan (Partito Democratico) benannte Gesetzesvorhaben soll Homo-, Bi- und Transsexuelle unter besonderen Schutz stellen. Seit der Text im November - noch unter der Mitte-Links-Regierung von Giuseppe Conte - die Abgeordnetenkammer passierte, ist das Projekt ins Stocken geraten. Unter der neuen, fraktionsübergreifenden Regierung Mario Draghis hängt der Entwurf im Senat fest.

 

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Talitha kumi 13. Juli 2021 
 

Aktuelles Problem

Wie sieht es mit der Aufnahme nichtmenstruierender, weiblicher (junger) Frauen ins Kloster bzw. mit der Möglichkeit eines menstruierenden, männlichen Papstes aus?


0
 
 Robensl 12. Juli 2021 
 

Jedem mit Verstand kann ein solches Gesetz doch nicht recht sein.

Wer weiss denn schon, ob er nicht auch eines Tages von Mächtigeren als auf der falschen Seite stehend angesehen wird und mittels eines solchen Gesetzes kaltgestellt wird? Lenin, Stalin uvm lassen grüssen.

Interessant, dass diese Professoren das Wort "Dogma" benutzen. Tja, wenn man Gottes Dogmen abschütteln will, um vermeintlich frei zu werden, bekommt man von den Mächtigen ihre Dogmen aufgezwungen.


0
 
 Totus Tuus 11. Juli 2021 
 

Ich erhielt eine Strafanzeige für…

folgende Aussage:
Gemäss der Bibel, auf welche sich Christen berufen, ist die GELEBTE HOMOSEXUALITÄT eine Perversion. Zitat Ende. Pervers heisst widernatürlich.
Die Anklageschrift lautete: Diskriminierung und Aufruf zu Hass! Sie wurde aber abgelehnt…. Für die Wahrheit müssen wir einstehen


1
 
 Chris2 11. Juli 2021 
 

Nicht überall die Kurve bekommen.

In Deutschland wurde offenbar ein Hatespeechgesetz gegen "verhetzende Beleidigung" durch die Hintertür eingeführt. Jedenfalls war es Teil eines Gesetzesentwurfs zu "Feindeslisten", der wiederum so abgeändert wurde, dass linke Feindeslisten natürlich auch künftig legal bleiben. Völlig dreist geben sie sogar zu, dass das Gesetz (offenbar nur) der "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus" dient. Linksextremismus und Islamismus gelten in diesem verrück gewordenen Land ja längst als ungefährlich oder gar als schützenswert (so hat man den Islam ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen). Baizuo...

www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/0512_verhetzende_Beleidigung.html


2
 
 Simon Tolon 11. Juli 2021 
 

Säkulare Dogmata abwendbar?

Bei aller Toleranz scheint man doch noch die Kurve zu bekommen.


2
 

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