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Bischöflicher Ungehorsam und seine kirchenrechtlichen Folgen

2. März 2023 in Kommentar, 23 Lesermeinungen
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„Die Weigerung Bätzings und weiterer deutscher Bischöfe, dem Papst zu gehorchen, sind schismatische Akte. Für Schismatiker … schreibt can. 1364 § 1 CIC die Tatstrafe der Exkommunikation vor.“ Gastbeitrag von Peter Josef Mettler/ Neuer Anfang


Bonn (kath.net/Initiative Neuer Anfang) Briefe aus Rom, dem Vatikan und der römischen Kurie werden in der deutschen katholischen Kirche bisweilen frei interpretiert oder gar ignoriert mit dem Hinweis, sie hätten keinen klaren Absender. Doch selbst Papst Franziskus kann nicht immer auf Aufmerksamkeit hoffen, selbst wenn er persönlich unterschreibt. Ein aktueller Brief ist nun „in forma specifica“ eingegangen. Müssen die deutschen Bischöfe dem gehorchen? Peter Mettler analysiert.

Seitdem am 16. Januar 2023 ein Brief aus dem Staatsekretariat des Vatikans an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Dr. Georg Bätzing veröffentlicht wurde, ist die Tatsache ins Bewusstsein getreten, dass sich einige römische Dokumente durch die formale Besonderheit einer „approbatio in forma specifica“ auszeichnen. So findet sich gegen Ende des genannten Briefes der Hinweis:

    „Der Heilige Vater hat vorliegendes Schreiben in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet.“

Diese besondere Form der Genehmigung durch den Papst hat in der Folge zu mehr oder weniger zutreffenden, aber auch falschen Deutungen geführt. Es erhebt sich also die Frage, was diese „spezielle“ Genehmigung durch den Papst genau bedeutet. Erhält diese dadurch einen besonders hohen Grad an Verbindlichkeit oder verändert sich sogar deren Rechtscharakter?

Handeln mit stellvertretender Vollmacht des Papstes

Der vorliegende Brief trägt die Unterschriften von Kardinal Pietro Parolin, dem Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Luis Franco Ladaria Ferrer SJ, dem Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre und Kardinal Marc Oullet, dem Präfekten des Dikasteriums für die Bischöfe. Der can. 360 CIC bestimmt, dass die römische Kurie ihre Aufgaben im Namen und in der Autorität des Papstes ausübt. Sie hat also keine andere Autorität und Vollmacht als jene, die ihr vom Papst übertragen wurde. Ihr kommt also eine ordentliche und stellvertretende Vollmacht zu, keinesfalls aber eine eigenberechtigte Vollmacht.

Während die einzelnen Dikasterien innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die sogenannten ordentlichen Geschäftsvorgänge ohne weiteres erledigen können, müssen sie in allen wichtigen und außerordentlichen Fragen stets den Papst informieren, bevor sie mit der Bearbeitung beginnen. Die Entscheidungen, die von größerer Bedeutung sind, bedürfen der Genehmigung des Papstes. Diese Art der Genehmigung, die als „approbatio in forma communi“ bezeichnet wird, ist als ein rechtsbekräftigendes Handeln des Papstes im Hinblick auf eine bereits vom Dikasterium getroffene Entscheidung zu verstehen. Durch diese Form der „approbatio“ ändert sich weder der formalrechtliche Rang der Entscheidung, noch erhält sie dadurch einen anderen Autor. Sie bleibt vielmehr eine Entscheidung der römischen Kurie, bleibt folglich in deren Verantwortung und es kann Rekurs gegen sie eingelegt werden.

Handeln mit expliziter Bestätigung des Papstes

Von der „approbatio in forma communi“ ist die „approbatio in forma specifica“ zu unterscheiden. Sie wird erbeten mit dem Ziel für eine Entscheidung die Immunität zu erlangen, die von Rechts wegen allen Urteilen und Dekreten des Papstes zukommt.

Dafür ist ein genaues Vorgehen vorgeschrieben. Die Bitte muss dem Papst in jedem Fall schriftlich vorgelegt werden. Sie muss entsprechend begründet werden und außerdem ist der Bitte der endgültige Textentwurf beizufügen, damit der Papst persönlich den Vorgang prüfen und anschließend das Dikasterium über seine Entscheidung unterrichten kann. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass die „approbatio in forma specifica“ keineswegs ohne genaue Prüfung erlangt werden kann. Sie ist ein Schutzmechanismus für das päpstliche Amt gegenüber der zentralen Verwaltung der Kirche.


Damit ausreichende Rechtssicherheit besteht, muss dem entsprechenden Dokument ausdrücklich der Vermerk beigefügt werden, dass es vom Papst „in forma specifica“ approbiert worden ist. Eine diesbezügliche Erklärung des Papstes oder auch seine persönliche Unterschrift sind zur Wahrung dieser Rechtsnorm allerdings nicht erforderlich.

Mit dieser Vorgehensweise wird dem Handeln der Kurie in der Person des Papstes eine Kontrollinstanz gegenübergestellt und auf diese Weise verhindert, dass die Zahl der Rechtsakte, gegen die keine Berufung oder Beschwerde mehr möglich ist, ins Unermessliche steigt. Letztlich wird auf diese Weise das Berufungsrecht der Gläubigen auch gegen Rechtsakte der Römischen Kurie gesichert und gestärkt.

Weder Ermessensspielraum noch Vetorecht

Die Rechtsfolge der „approbatio in forma specifica“ besteht darin, dass gegen die in dieser Weise bestätigte Entscheidung keine Beschwerdemöglichkeit besteht. Eine vom Papst in besonderer Weise bestätigte Handlung genießt damit dieselbe Unanfechtbarkeit, wie sie Handlungen zukommt, die vom Papst selbst vorgenommen wurden. Man kann daher auch sagen, dass sich der Papst eine Handlung durch die Bestätigung in besonderer Form so zu eigen macht, dass man sich gegenüber fortan so zu verhalten hat, wie wenn sie von ihm selbst vorgenommen worden wäre. Sie verändert also ihren Rechtscharakter, ist ohne Wenn und Aber im Gehorsam anzunehmen und umzusetzen. Es gibt für den (die) Empfänger weder einen Ermessensspielraum noch ein Vetorecht.

Im Schreiben vom 16. Januar 2023 hat der Papst eindeutig und unmissverständlich klargestell:

    „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ´Synodalen Rat` auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“.

Noch einmal gesagt: Es handelt sich nicht um einen Wunsch, Vorschlag, eine Bitte oder eine Einladung zur Debatte, sondern um eine rechtsverbindliche und zu befolgende Anordnung des Papstes.

Dieser ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche und verfügt deshalb kraft seines Amtes in der Kirche über die höchste, volle, unmittelbare, universale und ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann (can. 331 CIC): Höchstgewalt besagt, dass es keine Gewalt gibt, die ihr übergeordnet ist. Gemäß can. 333 § 3 CIC kann es gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes weder eine Berufung noch eine Beschwerde geben:

    „Der Papst kann von niemanden vor Gericht gezogen werden“ (can. 1404 CIC).

Der Papst besitzt innerhalb der Kirche die Fülle der Gewalt und somit Vollgewalt. Dieser Vollgewalt, der gegenüber alle getauften Katholiken, die Hirten und die einzelnen Gläubigen, zu hierarchischer Unterordnung und wahrem Gehorsam verpflichtet sind, bezieht sich in materieller-inhaltlicher Hinsicht auf alle Angelegenheiten der Kirche.

Kein Dienstweg durch die Hierarchie, sondern direkt

Unmittelbare Gewalt besagt, dass der Papst ohne Mittler direkt und jederzeit in alle Teilkirchen und deren Verbände eingreifen kann (vgl. can. 333 § 1 CIC), ohne eine Ermächtigung oder Erlaubnis von der örtlich und personell zuständigen Autorität zu erbitten. So kann der Papst, unter Ausschluss aller Instanzen, eine Sache direkt an sich ziehen. Umgekehrt haben alle Gläubigen das Recht, sich direkt an den Papst zu wenden.

Die Vollmacht des Papstes bezieht sich nicht nur auf die Diözese Rom, sondern erstreckt sich über die Universalkirche. Die direkte Leitungsvollmacht des Papstes besagt, dass dem Papst die ganze Gewalt, die Christus seiner Kirche auf Erden übertragen hat, in ihrer gesamten Fülle zukommt.

Nach can. 131 § 1 CIC ist ordentliche Leitungsgewalt jene, welche ipso iure mit einem Amt verbunden ist. Diese ordentliche Gewalt erhält der Papst durch die Annahme der rechtmäßig erfolgten Wahl. Die ordentliche Leitungsgewalt ist dem Papstamt eigen und wird im eigenen Namen ausgeübt. Die freie Ausübung der päpstlichen Gewalt besagt, dass er sie unabhängig von kirchlichen oder zivilen Autoritäten ausübt und daran nicht gehindert werden darf.

Gehorsamsverweigerung kennzeichnet Schisma

In seiner Stellungnahme vom 23. Januar 2023 hat der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Dr. Georg Bätzing aber deutlich gemacht, dass er nicht bereit ist, sich der päpstlichen Autorität unterzuordnen und zu gehorchen, sondern in völliger Verkennung seiner Kompetenzen und seiner Stellung in der kirchlichen Hierarchie, das Projekt des Synodalen Rates und anderer „Reformen“ des sogenannten „Synodalen Weges“ weiterzuverfolgen.

Damit fallen er und seiner Unterstützer in die von can. 751 CIC umschriebene Rechtswirklichkeit:

    „… Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit dem diesen untergebenden Mitgliedern der Kirche.“

Die Weigerung Bätzings und weiterer deutscher Bischöfe, dem Papst zu gehorchen, sind schismatische Akte. Für Schismatiker, Apostaten und Häretiker schreibt can. 1364 § 1 CIC die Tatstrafe der Exkommunikation vor. Wenn andauernde Widersetzlichkeit oder die Schwere des Ärgernisses es erfordern, können weitere Strafen hinzugefügt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgeschlossen (can. 1364 § 2 CIC).

Bischofsamt kann nicht delegiert werden

Die von einigen Bischöfen jetzt propagierte und schon praktizierte „Selbstbindung“ und Übertragung bischöflicher Vollmacht auf ein Gremium, in dem dessen Entscheidungen einfach nur rezipiert werden, ist ein unlauterer und billiger Trick, um das päpstliche Verbot zu unterlaufen und auszuhebeln.

Diese „Selbstbindung“ besitzt weder theologische noch rechtliche Legitimität und ist als besonders perfide zu bezeichnen. Das Amt des Bischofs, übertragen durch die Fülle des Weihesakramentes, wird als ein persönliches und unverlierbares Präge-Mal und als persönliche Vollmacht verliehen, die nicht abgegeben oder an ein Gremium wegdelegiert werden kann. Damit würde sich ein Bischof seiner grundlegenden Verantwortung feige entziehen und sich zum Büttel eines Gremiums degradieren. Trotz aller Beteuerungen Bätzings wäre die dogmatische Substanz des Bischofsamtes nicht nur massiv tangiert, sondern zerstört und die Kirche nicht mehr die Kirche Christi, die Eine, Heilige, Katholische und Apostolische Kirche.

Der Theologe Dr. Joachim Heimerl analysierte es in einem Beitrag bei kath.net (siehe Link) bereits sehr gut:

    „Man braucht sich nicht zu wundern, dass Schismen entstehen; auch nicht darüber, wie schnell das geht. Was gegenwärtig in Deutschland geschieht ist ein Musterbeispiel dafür. Bruchlinien vertiefen sich und schließen sich nicht mehr. Worthülsen wie „versöhnte Verschiedenheit“ bestätigen das im Grunde nur.

    Eine wirkliche Einheit kann nie nur ein Lippenbekenntnis sein. Sie erfordert ein klares Bekenntnis zu den lehramtlichen Aussagen der Kirche, die Einhaltung des kirchlichen Rechts und den Gehorsam gegenüber dem Papst. Die kirchliche Einheit muss auch praktiziert werden; eine vorgetäuschte Einheit ist keine, auch nicht eine nach deutscher Art. Sie ist eine Lüge und weiter nichts.

    Natürlich kann man an einer solchen Lüge festhalten, diesseits wie jenseits der Alpen. Man kann die fehlende Einheit ignorieren und so tun, als bestünde sie noch irgendwie fort. Aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem ein Schisma so bedauerlich wie notwendig ist; ansonsten wird die Kirche in Deutschland in ihrem Inneren zerreißen. Ein „Weiter so“ ist nicht mehr möglich. Das hat man nun wohl auch in Rom begriffen“

Auch der Autor Edmund Pevensie schließt sich dem an: „Heute benötigen wir dringend wieder das, was Eberhard Jüngel im Blick auf die vom ihm kritisierte ökumenische Erklärung zur Rechtfertigungslehre forderte: „Um Gottes Willen – Klarheit!“

 

Der Autor, Dr.  theol. Peter Josef Mettler, geboren am 06. Juni 1955 in Morbach (Hunsrück). 1974 Eintritt in die Ordensgemeinschaft der Missionare von der Heiligen Familie (MSF), 1975-1980 Studium der Theologie in Mainz und Trier. Priesterweihe am 06. September 1981 in Wanne-Eickel. 1982-1987 Kaplan in Düren und Neuss. 1988 Aussendung nach Brasilien in die Diözese Januaria/Brasilien, dort verschiedene pastorale Dienste als Kaplan, Pfarrer und Seelsorger in einem Indio-Reservat. 2001-2003 Lizentiat in Kirchenrecht (Rio de Janeiro). 2007 Promotion zum Dr. theol. in Freiburg. 2008-2019 Dozent für Kirchenrecht an der theologisch-philosophischen Fakultät in Belo Horizonte/Brasilien und zwischen 2012-2017 dort auch Offizial am Interdiözesanen Kirchengericht. 2019 Rückkehr nach Deutschland. Seither in Münster in pastoralen Diensten und Diözesanrichter am Offizialat.

Literaturhinweise
-    Gomez-Iglesias, Valentin. Approbación en forma especifica. In Diccionario General de Derecho Canonico (DGDC) Navarra 2012, Vol 1, 431-435.
-    Hallermann, Heribert. Die „Approbatio in forma specifica“ – Ein Instrument zum Schutz des geltenden Rechts. In ÖAKR 45 (1998) 160-171.
-    Klappert, Sebastian. Das Verhältnis des Papstes zu den Diözesanbischöfen nach dem Codex Iuris Canonici von 1983. Berlin 2014.
-    Primetshofer, Bruno. Approbatio in forma specifica. Überlegungen zur Normentypik im kanonischen Recht. In AfkKR 169 (2000) 408-432.
-    Reisinger, Philipp. Jurisdiktionsprimat und bischöfliche Kollegialität in perichoretischer Zusammenschau. Ein spekulativer, theologischer Entwurf zum Subjekt der höchsten Autorität der Kirche unter besonderer Berücksichtigung der kanonischen Gesetzgebung im CIC/1983 und CCEO. St. Ottilien, 2012.
-    Rhode, Ulrich. Mitwirkungsrechte kirchlicher Autoritäten im Codex Iuris Canonici. Teil II: Rechtsfolgen und Verfahrensfragen. St. Ottilien 2004.
-    Viana, Antonio. „Approbatio in forma specifica“. El Reglamento general de la curia romana de 1999. In Ius canonicum 40 (2000) 209-228.


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Lesermeinungen

 GGGMF 3. März 2023 
 

Unkatholisch

Die Äußerungen von Bischof Bätzing empfinde ich als Evangelischer als sehr "unkatholisch". Als Katholik kann man doch so nicht mit dem Papst (und seinem Nuntius) umgehen. Das ist nicht nur unhöflich, sondern auch unpassend. Auch wenn man mit dem Papst per DU ist (was bei Benedikt ja wohl nur bei sehr wenigen alten Vertrauten der Fall war), kann man doch so nicht über ihm reden. Das verbietet der Respekt vor dem Amt, auch wenn man an dem Amtsinhaber etwas oder vieles zu kritisieren hat. Kritik am Papst ist sicher erlaubt und manchmal auch angebracht, aber wenn man schon so einen guten Drhat zu ihm hat, wie Bischof Bätzing vorgibt, dann sollte man mit ihm persönlich reden und nicht in der Öffentlichkeit ihn und seinen Nuntius so bloßstellen.


2
 
 Samuel.-Maria 2. März 2023 
 

Chris2 Rote Karte zeigen ..

Nun ich würde sagen das ist ein Fall für eine ernsthafte Verwarnung durch den Papst! Schriftlich und Öffentlich in ALLEN deutschsprachigen Medien und in Italien! Dann würden wir ja sehen was ihm wichtiger ist - Job (und gutes Gehalt) oder synodaler IRR-Weg. Sagt man nicht immer „dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“ Ergo sollte man den synodalen Weggefährten doch mal die Wahl lassen : Irrwege und kein Geld (oder zumindest drastische Kürzung oder zurück in die richtige katholische Spur). Ich habe in meinem Berufsleben schon oft Dauer-Kritiker mit dieser Wahl von ihren „Wünschen“ geheilt! Man mag sich sicher vorstellen, wie schnell bestimmte Personen plötzlich ganz auf der Linie des Chefs waren. Die synodalen Herren wollen doch die Kirche Verweltlichen, ergo nur konsequent wenn der Papst da eingreifen würde!


2
 
 ruppo17 2. März 2023 

Falsch aus dem C.I.C. zitiert

Aus Can 751 wird wiedergegeben fehlerhaft: „… Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit dem diesen untergebenden Mitgliedern der Kirche.“ Richtig heißt es: "Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche."


0
 
 Chris2 2. März 2023 
 

@Samuel.-Maria

Das Besondere an den immer unerträglicheren Ausfällen von Bätzing ist, dass er sich selbst in seiner Hybris offensichtlich für unfehlbar hält, während er offenbar glaubt, dass Nuntius, Papst, Rom, Kirche (aller Welt und aller Zeiten) und sogar Jesus selbst einfach keine "Einsicht in die Notwendigkeit" hätten...
Es wird allerhöchste Zeit für die rote Karte für Herrn Bätzing! Nur: Wer wird sie ihm zeigen?


6
 
 Samuel.-Maria 2. März 2023 
 

Bischof Bätzing geht auf Konfrontation

Gerade bekomme ich von unserer Tochter einen verlinkten Artikel gemailt der sich mit der (berechtiten) Kritik Roms am synoalden Weg beschäftigt. Darin wird Bischof Bätzing sehr deutlich und barsch gegen Papst Franziskus an. Bei aller Toleranz die ich durchaus bereit bin zu geben, Kritik am Papst ist nun absolut eine Sache die gar nicht geht.

www.kirche-und-leben.de/artikel/baetzing-kritisiert-papst-botschafter-phasenweise-unertraeglich


5
 
 Fatima 1713 2. März 2023 
 

@Samuel.-Maria

Das ist keine Predigt, das ist ein schönes Zeugnis. Die Predigt legt das Wort Gottes aus, und das ist innerhalb der hl. Messe ausschließlich dem Bischof, Priester oder Diakon vorbehalten.


4
 
 SalvatoreMio 2. März 2023 
 

Das Gottesbild Jesu gefällt nicht mehr - es ist zu radikal und ausgrenzend

@dalex: natürlich hatte die Ordensschwester nicht das Recht zu predigen. Schlimmer noch, dass sie Anstoß nahm an Jesu Gleichnis. Er hat ja wohl gewusst, wovon er spricht, ist er doch selbst der Bräutigam im Gleichnis. - Leider erlebt man auch öfter Priester, die Gottes Wort anzweifeln. Sie haben Quellen genug, um sich weiterzubilden oder sich zu informieren oder sollten, solange sie zweifeln, einfach zu dem Thema schweigen und etwas von sich geben, das die Gemeinde aufbaut, statt Zweifel säen. Dazu brauchen wir keinen Priester! - Bei uns veränderte einer einfach ein Evangelium. Jesus sandte nicht nur 70 JÜNGER aus, sondern es waren auch JÜNGERINNEN dabei, was im Evangelium gar nicht vorkommt. Der Priester wurde zurechtgewiesen, aber er wusste es einfach besser. (er war vor 2000 Jahren wohl schon dabei!)


3
 
 Samuel.-Maria 2. März 2023 
 

dalex … da muss ich Ihnen zustimmen!

Umänderung der Auslegung (Und von einer Ordensschwester) geht gar nicht! Derartiges haben wir trotz Laienpredigt und sehr modernen Pfarrern hier noch nie erlebt. Es ist allerdings so, dass die Laienprediger ihren geplanten Text dem leitenden Pfarrer vorab zukommen lassen müssen; er wirft einen Blick drauf. Wie man hört, musste er noch nie eingreifen. Kürzlich hat hier eine junge Frau über die Medikamentensucht ihrer Schwester gepredigt: wie sie mit Gebet, Bibelstunden und professioneller Therapie ihre geliebte Schwester von der Sucht weg bekommen hat. Mittlerweile ist die gesundete Schwester vor aus Dankbarkeit in ein Kloster eingetreten und steht kurz vor dem ewigen Gelübde. Auch dieser Bericht wurde als Predigt nach dem Evangelium vorgetragen und es war eine recht lange Predigt aber es war derart still wie nie. Meistens kommt allgemeine Unruhe auf wenn der Pfarrer mal wieder eine zu lange Predigt hält.


0
 
 dalex 2. März 2023 
 

@Samuel.Maria

Zugegeben hält sich die synodal-bewegte Kirche momentan immer weniger an das Verbot. Vor ein paar Monaten lauschte ich einer Predigt (die auch so genannt wurde und auch nach dem Evangelium erfolgte) von einer Missionsschwester zu den törichten und den klugen Jungfrauen. Da macht am Ende ja der Bräutigam die Tür zu und lässt die törichten Jungfrauen nicht hinein. Das könne nicht sein, das entspräche nicht ihrem Gottesbild, so die Schwester, das müsse irgendwie anders gemeint sein. Das war der Tenor der Auslegung. Das Beispiel macht klar, warum Laienpredigten da einfach nicht hingehören. Nicht das persönliche Befinden hat hier seinen Platz, sondern die authentische Auslegung, wie sie die Kirche lehrt. Ein Stück Katechese eben. Und die fehlt leider auch bei den meisten Predigten von Priestern.


5
 
 Jothekieker 2. März 2023 
 

@hape Chilenische Lösung

Die chilenische Lösung wird es für Deutschland nicht geben.


3
 
 SalvatoreMio 2. März 2023 
 

Der tapfere Nuntius Eterovic in der Löwengrube

Man lebt aus der Hoffnung, doch sie kann sterben.
Da kommt der Herr Nuntius mit dem eindeutigen Dokument des Heiligen Stuhles, trägt es vor, und am Dienstagmorgen in der Eucharistiefeier kommt das Echo des Herrn Kardinal Marx, der seine Mitbrüder ermutigt: "Warum so viel Angst? Warum so viel Sorge vor dem, was kommt? Vielleicht sind die synodalen Suchbewegungen..der Beginn eines Beginns."


7
 
 girsberg74 2. März 2023 
 

„man“

@serafina bezüglich @girsberg74

Danke für Ihren Beitrag. Ich bin mir der Unbestimmtheit des „man“ voll bewusst, weiß aber genau, wer letztlich dafür zuständig ist, soweit alles seinen kirchenrechtlichen Weg geht.

Auch wenn endlich (und unendlich) eine Lösung des Problems kommt, so wollte ich bis dahin die betreffenden Figuren im Regal nicht aus meinem Blick entlassen.


1
 
 Zeitzeuge 2. März 2023 
 

Werter Samuel.Maria, im Link die vatikanischen Anordnung auch

bzgl. des Verbotes der "Laienpredigt", die als
Homilie der hl. Messe weder von Frauen noch
von Männern im Laienstand gehalten werden darf,
vgl. Kap. 3, bes. Ziff. 64-66.

www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20040423_redemptionis-sacramentum_ge.html


4
 
 Samuel.-Maria 2. März 2023 
 

Taubenbohl Danke für Ihre

Rückmeldung. Das protestantische Pastoren sehr gut predigen können, habe ich durch Hochzeiten oder Beisetzungen bereits erfahren können. Aber ich verstehe Ihren Satz „… in der katholischen Kirche ein Recht auf die Predigt eines Geweihten..“ *Recht auf eine Predigt“ hört sich befremdlich an für mich. Das klingt so als wenn ich als zahlendes Mitglied einer privaten Krankenversicherung einen Anspruch auf Chefarzt und Einzelzellen habe - sprich für meine Kirchensteuer muss aber stets der Pfarrer die Predigt halten. Ist das im Kirchenrecht zu verankert? Dann begehen unsere Pfarrer allerdings des Öfteren Gesetzesverstöße wenn sie Laien predigen lassen. Das ist Vermutlich dem „Normalen“ Gottesdienstbesucher gar nicht bekannt denn sonst wäre das ja vermutlich an den Bischof gemeldet und unterbunden worden. Da ist man schon so alt geworden und lernt immer noch kirchliche Rechtssprechung dazu..


0
 
 Samuel.-Maria 2. März 2023 
 

Taubenbohl Danke für Ijfe


2
 
 Taubenbohl 2. März 2023 
 

Frauen Predigt ist Laienpredigt.

Samuel.-Maria....Frauenpredigt ist nicht an sich verboten sondern Laienpredigt...und eine Frau und ich (männlich) sind Laien.

Eine Ansprache einer Ordensfrau oderGemeindereferentin ist nicht eine Predigt und ich als Katholik habe das Recht in einer Katholischen Kirche auf eine Predigt eines Geweihten....Diakon, Priester oder Bischof.

Übrigens können die Evangelischen Pfarrerinnen oft gut eine Evangelische Predigt geben...die werden dazu ausgebildet und ich habe Respekt vor ihre Leistung aber eine Predigt ist Katholischgesehen ganz genau ein Teil der Liturgie. Und ein Priester darf sich nicht hinsetzen und seine Pflicht nicht erfüllen.


7
 
 Jothekieker 2. März 2023 
 

Alles reine Theorie

Der Papst wird niemals einen Herrn Bätzing oder einen Kardinal Marx ihres Amtes entheben. Egal, was im Kirchenrecht steht.


6
 
 serafina 2. März 2023 
 

@girsberg74

Vollkommen klar!!!
Aber wer ist "man"?
Wer soll's machen wenn nicht der "Römer"? Von dort wird allerdings nichts kommen, jedenfalls so lange nicht, bis der HERR das Problem biologisch löst. Bis dahin heißt es: Beten und warten.


5
 
 girsberg74 2. März 2023 
 

Eigentlich alles klar !!!

Und warum räumt man diese Kadetten nicht endlich aus dem Regal?


8
 
 Samuel.-Maria 2. März 2023 
 

Frage an die Fachleute bitte

Ich bin im Kirchenrecht nicht firm und frage mich die ganze Zeit warum Frauenpredigten als verboten gelten. Ich habe mir da nie Gedanken gemacht weil es hier ganz normal ist, dass auch Frauen ab und an predigen. (Nach dem Evangelium und der Pfarrer setzt sich wieder hin). Die Damen sind dann allerdings entweder Ordensschwestern oder Pastoralreferentinnen. Diese Predigten waren bislang immer sehr gut und gingen entweder auf das Evangelium ein oder die Ordensschwester berichtete über den Alltag in der Krankenstation in Afrika. (Dafür war dann Auch die Kollekte bestimmt). Die Pastoralreferentin predigt eher zum Evangelium. Ich denke es ist/war den meisten Gottesdienstbesuchern nicht klar, dass Frauenpredigt so in der Form nicht erlaubt ist.


1
 
 Chris2 2. März 2023 
 

Doch wenn niemand das Schisma feststellt?

Der Moment des Schismas ist ja nicht so präzise festzumachen wie z.B. bei der Teilnehme an einer "Priesterinnenweihesimulation", die automatisch die Exkommunikation aller Beteiligten nach sich zieht, egal, ob das Rom bestätigt oder nicht...


6
 
 ThomasR 2. März 2023 
 

schismatisch ist auch das Halten von Frauenpredigten in der Hlg.Messe

(in München sogar mehrmals vorgekommen)

Eine Frau kann in der Liturgie (der neuen Messe) so Motu proptrio Spiritus domini von Januar 2021, auch als Akolythin und auch als Lektorin tätig werden, und eine Pridigt zu halten darf ausschließlich entweder ein Diakon oder ein Priester

und bedauerlich nichts bis dato passiert

Über das Halten von Frauenpredigten wird Austritt der Gläubigen und z.B. Übergnag zur Piusbruderschaft so gut wie vorprogrammiert.

Weiterhin werden innerhelb der Amtskirche neue Machtsstrukturen in Form von Ordinariatsräte geschaffen, die nicht als Ziel haben, z.B. Einheit mit Rom zu vertiefen.

www.st-michael-muenchen.de/gottesdienst/service/predigten-zum-nachhoeren/frauenpredigten


7
 
 Zeitzeuge 2. März 2023 
 

Gewisse "Beschlüsse" der synodal Bewegten sind häretisch und

schismatisch (z.B. Ablehnung der kirchlichen
Sexualmoral).

Da trifft natürlich auch can. 1364 § 1 CIC zu
nämlich ipso facto Exkommunikation als Tatstrafe.

Diese Exkommunikationen werden von den Betroffenen anscheinend aber nicht beachtet, so daß
diese Tatstrafen nach Anhörung bei Hartnäckigkeit
von den zuständigen vatikanischen Stellen auch
öffentlich als Spruchstrafen, was u.a. auch
Amtsverlust bedeuten würde, festgestellt werden
müßten.

Ich bezweifele aber sehr, daß dieses Strafmittel
von ROM zur Anwendung kommt. Bedeutete dieses
aber nicht Mitschuld durch Unterlassung vor GOTT
und den Menschen?

Im Link der entsprechende Artikel aus der wieder
verfügbaren kathpedia!

www.kathpedia.com/index.php/Exkommunikation#:~:text=Exkommunikation%20oder%20Kirchenbann%20ist%20eine,innerhalb%20der%20Kirche%20ausgeschlossen%20wird


7
 

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