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| Ja zur Liebe, Nein zur Homophilie27. Februar 2006 in Österreich, keine Lesermeinung Konsequenzen aus Zeugenberichten über die Segensfeier im Wiener Stephansdom am 14. Februar 2006 - Ein Kommentar des Kirchenrechtlers Dr. Alexander Pytlik Wien (www.kath.net) Fast zwei Wochen sind vergangen seit der gut vorbereiteten und gut gemeinten Segensfeier im Wiener Stephansdom. Die berechtigten Sorgen nicht weniger familienorientierter Christen rund um die mißverständlichen Ankündigungen dieser kirchlichen Liturgie, geplant vor den Augen des weltweit völlig zu Recht mit hohem Ansehen beschenkten Wiener Erzbischofs und gefeiert zu Ehren des im älteren lateinischen Kalender an erster Stelle stehenden heiligen Valentin, hatte der habilitierte Moraltheologe Dr. Josef Spindelböck (St. Pölten) noch am Morgen des Festtages zusammengefaßt: http://www.kath.net/detail.php?id=12827 Gerne hätten sich nicht wenige gewünscht, daß die von Dompfarrer Mag. Anton Faber offenbar selbst verursachte Diskussion denselben hauptverantwortlichen Wiener Dompfarrer für nächstes Jahr einfach dazu bewegt hätte, Mißverständnisse rund um die ausdrückliche Segnung "homosexuellen Liebens" und der kirchlichen Sittenlehre niemals entsprechende Mißbräuche von vorneherein auszuschließen. Nun aber liegen im Internet nicht nur öffentlich einsehbare Zeugnisse von der Wiener Segensfeier vor, welche positiv beeindrucken und an eine Wiederholung denken lassen, sondern auch solche, welche die geäußerten Bedenken leider doch zu bestätigen scheinen. So lesen wir in der von Pater Udo Fischer OSB verantworteten "neuen Kirchenzeitung JA" (Nr. 9/2006): "Wie ein schwules Paar den Segnungsgottesdienst für Liebende erlebt hat (...) Von Seiten der Dompfarrei St. Stephan wird beteuert, daß gleichgeschlechtlich liebende Paare nur einzeln gesegnet wurden. Andere Medien behaupten Gegenteiliges und bleiben damit bei der Wahrheit (...) Der erste 'Gottesdienst für Liebende' am Valentinstag im Wiener Stephansdom wurde ein voller Erfolg. Etwa 1.000 Gläubige nahmen daran teil. Etwa 300 Paare, unter ihnen 30 Homo-Paare, wurden gesegnet. Von den Hetero-Paaren wurde keinerlei Ausweis verlangt, auch geschiedene Wiederverheiratete konnten den Segen erbitten. Die Feier wurde von Dompfarrer Anton Faber gemeinsam mit drei Priestern und zwei Diakonen gehalten ..." Das bei Pater Udo zu Wort kommende Paar hält weiter fest: "Wir - mein Partner und ich - sind eines der etwa 30 gesegneten gleichgeschlechtlichen Paare. Unsere Beziehung wurde schon mal vor sieben Jahren von einem kirchlichen Würdenträger gesegnet. Das 'verflixte 7. Jahr' war guter Grund, unsere Liebe erneut bewußt unter den Segen Gottes zu stellen. Gewandet in unserem 'Partneranzug', den wir nur zu besonderen Anlässen anziehen und der auch schon ein wenig aus der Mode ist, betreten wir kurz vor acht den dämmrig beleuchteten Dom, stimmungsvoll brennen viele Kerzen (...) Die folgende Ansprache des Dompfarrers wirkt im ersten Teil als Verteidigung des kirchlichen Eheverständnisses - wir haben fast den Eindruck, daß wir nun doch ausgegrenzt werden sollen. Doch dann auch ein Wort zu 'uns'. Er bewertet gleichgeschlechtliche Partnerschaften positiv. Faber äußert seinen Unmut darüber, wie die Kirche mit unsereins umgeht. Er erzählt vom Anruf eines besorgten Großvaters, der ihn ermahnte, diese 'Perversen und Sünder' nicht zu segnen. Pervers, Sünder - das sind Worte, die kennen wir - mehr als einmal haben diese wie Pfeilspitzen schon getroffen. Sünder seien wir alle, entgegnet ihm der Dompfarrer. In den Fürbitten wird dann auch für uns homosexuell empfindende Menschen, die sich von der Kirche nicht angenommen fühlen, gebetet. Ja, dieses Gefühl ist oft da, meist eigentlich; doch heute, hier im Stephansdom, da haben wir das Gefühl dazuzugehören. Vor Beginn der Segnung wurde noch auf die Richtlinien der österreichischen Bischofskonferenz hingewiesen, nach deren Theorie für uns nur die Segnung jedes Einzelnen, jedoch nicht als Paar, möglich wäre. Wir vertrauen auf einen der Segenspriester, mit dem wir seit einigen Jahren in Verbindung sind. Wir gehen nach vorne. Nur wenige Leute stehen vor uns. Wir sind das erste schwule Paar, das vor die Stufen des Altars tritt. Der Priester lächelt uns an: 'Schön, daß ihr da seid.' Er legt uns beiden gleichzeitig die Hände auf die Schultern, betet um den Segen Gottes für unsere Partnerschaft 'in guten und in bösen Tagen'. Ich fühle mich dabei sehr an das Ritual der Vermählung erinnert. Als er uns gemeinsam dann die Hände auf die Stirn legt, geht es mir durch und durch. Eigentlich wollte ich meinen Partner dabei ja an der Hand nehmen, doch in der Aufregung hatte ich das ganz vergessen. Als er über uns das Kreuzzeichen macht, fühle ich nur noch Liebe und Dankbarkeit für meinen Partner und für den Segen der Kirche (...) Ich bin noch völlig überwältigt von dieser Feier und unserer Segnung. Ja, wir wurden als Paar gesegnet, öffentlich, mitten im Herzen der Stadt Wien, in der bedeutendsten Kathedrale Österreichs." Wir müssen daher leider davon ausgehen, daß dem gutwilligen Dompfarrer der Spagat nicht gelungen ist und die Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz in der Praxis zum Teil mißachtet wurden, wie überhaupt eine Konsequenz aus der Diskussion rund um die Valentinssegnung(en) und aus den nun vorliegenden Berichten über Mißbräuche die Bitte an die katholischen Bischöfe Österreichs sein müßte, die geltenden Normen so zu adaptieren, daß derartige die Lehre der Kirche und das von Papst Benedikt XVI. in seiner Antrittsenzyklika "Gott ist die Liebe"dargelegte verdunkelnden Vorkommnisse keine Wiederholung finden können. Auch gute pastorale (und nach Aussagen eines mitsegnenden Priesters "niederschwellig" angesetzte) Ideen können nicht das Privileg beanspruchen, von der vollen Treue zur Lehre der Kirche abzuweichen. Wenn wir zu der in öffentlichen Interviews deutlich für Homosexuellen-Freundlichkeit werbenden Haltung Dompfarrer Fabers nicht kritisch Stellung nehmen dürften, dann wäre unter den Augen des Kardinals eine quasi innerkirchlich verpflichtende Haltung zur faktischen Gleichwertigkeit heterosexuell-naturgemäßen und homosexuell-naturwidrigen Liebens entstanden. Faber hatte ja am Vortag ausdrücklich gesagt: "Wir segnen jeden in seiner Sehnsucht nach Liebe." Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: jene angeblich 30 homosexuellen Paare im Stephansdom sollen an dieser Stelle in keiner Weise in ihrer unverlierbaren einzelnen Menschenwürde angegriffen werden. Ein mitsegnender Priester schrieb nach der Feier: "Niemand wollte etwas von der Kirche erpressen, sondern die Menschen waren dankbar für ein paar Worte des Zuspruchs und des Gebetes ... Niemand wollte den Dom schänden, niemand hat Homosexuelle heiligsprechen wollen, und niemand wollte gegen die Lehre der Kirche verstoßen, sodaß unbedingt der Bischof eingreifen müßte." Dies mag insgesamt zutreffen, aber der angesehene Segenspater vergißt einen wichtigen Punkt: wenn in der Praxis doch die Segensgleichschaltung naturgemäßer Mann-Frau-Verbindungen (daß im übrigen nur jene gesegnet hätten werden sollen, die auch den Weg zur gültigen Hochzeit gegangen waren, noch gehen können oder wollen, soll hier noch gar nicht thematisiert werden) mit in keiner Weise christlich legitimierbaren gleichgeschlechtlichen (Sex-)Verbindungen geschieht, ist dies ein ganz klarer Verstoß gegen die auf Basis des beim Menschen einsehbaren Naturgesetzes und auf Basis der Heiligen Schrift vorliegenden unveränderlichen Heilslehre der Kirche und des wahren Christentums. Die Lehre des wahren Christentums hätte der Dompfarrer noch eindeutiger darstellen und vor allem unter dem Blickwinkel der öffentlichen Beachtung noch klarer einhalten lassen müssen, denn die Norm des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 2358), daß homosexuell tendierende Menschen nicht in irgendeiner Weise ungerecht zurückgesetzt werden dürfen, entbindet nicht von der Verpflichtung aller katholischen Seelsorger, die volle sittliche Wahrheit zum Heil der anvertrauten Seelen in echter Zuwendung und Liebe zu verkünden. Denn sonst wäre die Kirche auch nicht berechtigt, Menschen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen von den heiligen Weihen auszuschließen und dies auch überzeugend psychologisch zu begründen (vgl. unter http://www.kath.net/detail.php?id=12167 die Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen vom 4. November 2005). Es kann sicher nicht angehen, daß man einerseits die beispielsweise im österreichischen Nachrichtenmagazin PROFIL am 20. September 2004 unter dem Titel "Homo-Hochzeiten im Priesterseminar" (St. Pölten) behauptete und offenbar von einer staatlichen Richterin als wirklich geschehen angesehene Segnung und Übergabe "homosexueller" Partnerschaftsringe mit Kopfschütteln quittierte (auch wenn der Faktor der Heuchelei erschwerend hinzutritt), und jetzt würde man plötzlich in falsch verstandener "Menschlichkeit" nach einer ganzen Päpstlichen Visitation und nach der Publikation der Instruktion zur Vermeidung homosexueller Neupriester Segnungsfeiern für homosexuell tendierende Paare in katholischen Kathedralkirchen durch amtierende katholische Geistliche einfach hinnehmen. Mittlerweile müssen wir feststellen: es war ein Fehler, ausgerechnet eine liturgische Segnungsfeier am Fest des heiligen Valentin - möglicherweise in gewisser Naivität - auf homosexuell tendierende Menschen auszudehnen, um damit eben den von Dr. Spindelböck unter http://www.kath.net/detail.php?id=12827 kritisierten Mißverständnissen Vorschub zu leisten. Kein Christ hat etwas dagegen, wenn beispielsweise jeder Einzelmensch unabhängig von seinen sexuellen Tendenzen am Fest des heiligen Blasius den Segen gegen Halsleiden und alles Böse erhält, aber der Kontext des heiligen Valentin und der Verpackung durch den Dompfarrer hätten niemals dazu führen dürfen, daß wir nun mit ehrlichem Bedauern von einem homosexuell empfindenden Paar lesen: "Er (ein anderer Segenspriester, Anm.) legt uns beiden gleichzeitig die Hände auf die Schultern, betet um den Segen Gottes für unsere Partnerschaft 'in guten und in bösen Tagen'. Ich fühle mich dabei sehr an das Ritual der Vermählung erinnert." Gerade im Angesicht der aufgezwungenen europäischen Tendenz zur Toleranz gegenüber allem, was homosexuell-pervers ist, darf die Kirche den Valentinstag nicht im Ansatz zur praktischen Gleichmacherei verkommen lassen. Die Kirche muß eine ganz klare Orientierung geben und aufzeigen, daß zwar alle Menschen von Gott her geliebt und zur Liebe berufen sind, daß es aber niemals einen (eheähnlichen) Segen für ausdrücklich gleichgeschlechtliche Verbindungen oder für Einzelpersonen im Hinblick auf solche Verbindungen (ausgerechnet am 14. Februar) geben kann. Keine internationale Organisation, kein Staat, keine Gesellschaft, kein Gericht können jemals eine Religion zwingen, möglicherweise zivil verbundene gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Weise auf ihre sexuelle Liebesart hin zu segnen. Das Grundrecht der Religionsfreiheit schützt auch die Religionen in ihren legitimen innerreligiösen Belangen, soferne dadurch nicht wesentliche Gemeinwohlrechte und fundamentale Menschenrechte wie das Recht auf Leben und die Religionsfreiheit anderer gestört werden. Die Religionsfreiheit führt auch dazu, daß eine Religion ihren freiwillig für diese handelnden Amtsträgern bestimmte irrtümlich als allgemein anerkannte Rechte verweigern kann und darf, um ihre Identität zu schützen. Allerdings dürfen dadurch niemals die Existenz und das Lebensrecht selbst einzelner Menschen und Gruppen betroffen sein. So hat die Katholische Kirche das absolute Eigenrecht, ihren Amtsträgern während ihrer freiwilligen Zugehörigkeit (und der Aufrechterhaltung des ebenso freiwilligen Gelöbnisses zum keuschen Zölibat oder zum standesgemäß-keuschen Familienleben) das Einklagen einer (homo)sexuellen Privatsphäre bei nicht religiösen staatlichen Gerichten zu verbieten, da dadurch die (dem Menschen und seinem Naturgesetz absolut entsprechende) Sittenlehre ebenso torpediert würde wie durch eine explizite kirchliche Segnung homosexueller Paare. Niemals dürfen also Religionen zur Homophilie verpflichtet werden, jedoch muß jede Religion in einem durch sie verantworteten Handeln verurteilt werden, wenn dies zur angeblich religiös motivierten oder begründeten Tötung derart (möglicherweise auch oft zu Unrecht) beschuldigter Männer und Frauen führt. In solchen Fällen ist das Recht auf Leben wichtiger als das volle Ausleben einer dann durchaus fraglichen Religionsfreiheit, die noch dazu ins Mißverständnis hereingenommen würde, als ob der Staat lediglich der verlängerte Arm religiös-idealer Gesetzgebungen zu sein hätte. So kann z. B. die berichtete Hinrichtung Homosexueller in manchen islamischen Staaten oder Gesellschaften nach heutigen rechtsstaatlichen Prinzipien durch keine Macht dieser Welt nur in irgendeiner Weise gerechtfertigt werden, auch wenn das beworbene Zunehmen derartiger sexueller Tendenzen potentiell die zukunftsträchtige und somit familienorientierte Gesellschaft vehement stören kann. Wenn aber nicht einmal mehr die Katholische Kirche ganz klar in der Praxis an allen Orten hervorheben würde - wie es der Heilige Stuhl für die ganze Weltkirche auf internationaler Ebene im gesamten Fragenkomplex überzeugend tut - daß nur naturgemäße Verbindungen und die darin mehr oder weniger verbundenen Personen überhaupt daran denken können, auch als Einzelpersonen an einem zum Patronatstag der Liebe erhobenen Festtag den Segen Gottes für die Stabilität und den Aufbau der von ihnen gewünschten Verbindung zu erbitten, dann wäre jede Orientierungsfunktion der Kirche dahin. Würden sich derartige Segensfeiern wie im Stephansdom daher in der Weltkirche ausbreiten, hätte dies auch negative Implikationen für einen ehrlichen interreligiösen Dialog. Deshalb ist es besser, entweder mit populistisch erscheinenden Pastoralideen aufzuhören oder diese entsprechend abzuändern und beispielsweise homosexuell empfindende Menschen darauf hinzuweisen, daß nach jeder Heiligen Messe der allgemeine Segen gespendet wird. Und dieser ist nicht weniger wertvoll als ein die kirchliche Lehre praktisch verletzender ausdrücklicher Einzelsegen Homosexueller am Valentinstag. Mit der neuen Enzyklika des Papstes sagen wir als Christen ein klares Ja zur Liebe, aber auch ein klares Nein zu jeder falsch verstandenen Homophilie. Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik veröffentlicht Kommentare auch in seinem Blogbuch www.internetpfarre.de/blog/ und betreibt die Internetseite www.padre.at Die bei KATH.NET veröffentlichten Kommentare spiegeln die Meinungen der jeweiligen Autoren wider. Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber wieder. Foto: (c) ORF Ihnen hat der Artikel gefallen? 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