
Spaltendes Staatskirchenrecht13. August 2008 in Schweiz, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In Röschenz und Kleinlützel fordert das Schweizer Staatskirchenrecht einen schweren Aderlass. 20 Prozent der Gläubigen sind aus der Kirche ausgetreten.
Kleinlützel (www.kath.net) Die Situation des in der Schweiz institutionalisierten Staatskirchenrechts spaltet die Gemeinden Röschenz und Kleinlützel (Bistum Basel). So sind in Kleinlützel in den letzten drei Jahren seit dem Ausbruch des Konfliktes um Franz Sabo über 130 Personen aus der Kirche ausgetreten, berichtete die Aargauer Zeitung. 
Im Juni sind in Kleinlützel aufgrund der Frage, ob man den von Bischof Kurt Koch suspendierten Priester Franz Sabo anstellen kann, mit Ausnahme von einer Person alle Kirchenratsmitglieder (Exekutive der staatskirchenrechtlichen Behörde und Gegenüber der Pfarrei) zurückgetreten. Allein seit diesem Juni sind in Kleinlützel mehr als 50 Personen aus der Kirche ausgetreten, inklusive der Kirchenratsmitglieder. Die Wirren, ob die staatskirchenrechtlichen Gremien oder der Bischof bestimmen können, ob ein Priester trotz Suspension als Priester arbeiten kann, hat also in Kleinlützel, einer Pfarrei mit bisher 600 Gläubigen, mehr als 20 Prozent Kirchenaustritte zur Folge gehabt. Die Aargauer Zeitung zitiert dabei eine ehemalige Kirchenrätin, Erika Mendelin, die über die Situation sagt: Ich frage mich: Was ist das für eine Kirche, die das macht? Die Leute in Kleinlützel schauen sich nicht mehr an und grüssen einander nicht. Es ist traurig.
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