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Verfassungsänderung für Ehe und Familie dem Volk vorlegen

17. Juni 2013 in Deutschland, 25 Lesermeinungen
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Forum Deutscher Katholiken fordert, die aus dem Gleichstellungsurteil für schwule Partnerschaften notwendig gewordene Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen


Kaufering (kath.net) „Mit dem Urteil vom 7. Mai 2013, AZ: 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit der Ehe verstößt u.E. das Bundesverfassungsgericht gegen Geist und Buchstaben der Verfassung, Artikel 6,1 GG, lautet: ‚Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung‘.“ Darauf wies Prof. Hubert Gindert für das Forum Deutscher Katholiken vor wenigen Tagen hin.


Der Vorsitzende des Forums erläuterte weiter, wenn Parteien bzw. Parlamentarier die Gleichstellung von der Ehe mit anderen Formen des Zusammenlebens wollten, dann sei der diesbezügliche Artikel unserer Verfassung mit den Mehrheiten, die dafür vorgesehen sind, zu ändern. Da in einer Demokratie „das Volk der oberste Souverän“ ist, schlage das Forum Deutscher Katholiken „vor, die notwendig gewordene Verfassungsänderung dem Volk vorzulegen“.

Graphik: (c) kath.net


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Lesermeinungen

 Scotus 18. Juni 2013 

Pier Paolo Pasolini

selbst homosexuell, sagte interessante Dinge von einer anderen Perpektive aus betrachtet:
„In einer Welt, wo alle ein Auto und eine Paarbeziehung haben ,müssen', kann ein Leben ohne Auto und ohne Paarbeziehung nur als großes Unglück, als unerträgliche Frustration gelten.“

und an anderer Stelle:
" In Wahrheit haben wir es hier mit einer Scheintoleranz zu tun, die Zeiten einer Intoleranz und eines Rassismus ankündigt, wie es sie nicht einmal in der Hitler-Zeit gab [...] Und warum? Weil die wahre Toleranz (die sich das neue Modell von Herrschaft nur scheinbar zu eigen macht) ein gesellschaftliches Privileg der gebildeten Eliten ist - während sich die "Volksmassen" heute einer widerlichen Parodie von Toleranz erfreuen, durch die sie in Wirklichkeit in fast schon neurotische Formen von Intoleranz und Fanatismus getrieben werden (was einmal Merkmal des Kleinbürgertums war)."


1
 
 Herbert Heek 18. Juni 2013 
 

Verfassungsänderung

Die Erklärung des Forums der Deutschen Katholiken zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Partnerschaften mit der Ehe möche ich auf diesem Wege voll unterstützen.
Ich bin auch der Meinung, dass wenn das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht korregiert wird, notfalls der diesbezügliche Artikel mit den Mehrheiten,die dafür vorgesehen sind, zu ändern.
Man darf auf die Reaktion von Kanzlerin, Bundespräsident und Parteien
gespannt sein.
Herbert Heek, NOVA MILITIA IESU CHRISTI


1
 
  18. Juni 2013 
 

@M.Schn-Fl v

Auch Verbindungen aus Mann und Frau sind nicht garantiert stabil, trotzdem fordert niemand das der Staat prüft ob die Ehe stabil genug ist, wenn die Ehepartner sich für Kinder entscheiden. Eine ähnliche Prüfung gibt es nur bei Adoptionen, die Kontrolle bei gleichgeschlechtlichen Ehen ist damit also höher als bei der klassischen Ehe.
Wenn man die Stabilität als Argument sieht, müsste man jede Ehe auf Stabilität prüfen, am besten mit Probezeit und extra Prüfung vor jedem Kind.


2
 
 M.Schn-Fl 18. Juni 2013 
 

@Ottaviani

Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber Sie sind mir einfach zu pessimistisch.
Wie hätte wohl Kardinal Ottaviani in dieser Sache geurteil?
Man darf sich nicht damit abfinden, dass der Wille für etwas fehlt. Rechtsgrundlagen lassen sich schaffen und der Wille der Bevölkerung läßt sich natürlich auch beeinflussen, was ja täglich in hohem Maße geschieht.
Dafür arbeitet ja das Forum Deutscher Katholiken. Als wir anfingen wollte kein Hund ein Stück Brot von uns nehmen. Wir sind doch in diesen wenigen Jahren mit unseren geringen Kräfte weit gekommen.
Und damit komme ich zum wichtigsten Punkt: das mangelnde Vertrauen in den Heiligen Geist. Er hat die Berliner Mauer in Tagen zum Einsturz gebracht. Jeder hielt das für unmöglich. Das Trairigste an vielen Christen ist, dass sie Gott nichts zutrauen. Das FDK setzt sein Vertrauen ganz auf den Heiligen Geist. Er kann alles verändern und alle Mauern in den Herzen der Menschen zum Einsturz brigen.
Gelobt sei Jesus Christus in Ewigkeit, Amen.


4
 
 M.Schn-Fl 18. Juni 2013 
 

@desmoslogos

Wenn man die gleichgeschlechtliche Ehe der auf Kinder angelegten Ehe zwischen Mann und Frau, die unsere Zukunft garantiert, in wenn auch nur in wenigen Punkten rechtlich gleichstellt durch das höchste Gericht, dann ist damit in den Augen der Mehrheit eine tatsächliche Gleichheit suggeriert.
Darf ich Sie daran erinnern, dass in Frankreich selbst Homosexuellenorganisationen gegen das Vorgehen der Regierung in Sachen Homohe mit der Masse von Menschen protestiert haben?
Die haben das aus gutem Grunde getan, weil sie wissen, dass das ihnen auf Dauer gesehen eher schadet als nützt. Außerdem ist die Mehrheit der Homos an Ehe und Kinderadoption gar nicht interessiert und lehnen das ab. Sie wissen genau, dass diese Verbindungen nicht stabil sind.Das Bedenkliche an der ganzen Sache ist, dass das BVG glaubt, sich an den scheinbaren gesellschaftlichen Wandel anpassen zu müssen. Ich glaube aber, dieser Wandel ist den Menschen nur aufgeredet und wird von der Mehrheit in Wahrheit nicht getragen.


4
 
 M.Schn-Fl 18. Juni 2013 
 

Das etwas nicht vorgesehen ist,

ist doch kein Grund, es nicht ändern zu wollen. Im Gegenteil!


2
 
 Herbert Klupp 17. Juni 2013 
 

Gärtner BVG wurde zum Bock am GG

Die Sprüche des BVG zur "Homo-Ehe" sind grundgesetzwidrig. GG Artikel 6 verlangt den "besonderen" Schutz von Ehe und Familie. Erhalten andere "Gruppierungen" alle staatlichen Sonderregelungen der Ehe, ist logischerweise kein "besonderer" Schutz mehr vorhanden. Wenn Homo-Verpartnerungen der Ehe gleichgestellt werden, warum nicht auch - demnächst - die Polyamouristen ?
Das BVG hatte in illegaler Weise und undemokratisch gesprochen. Demokratisch wäre (vielleicht eine Volksbefragung, aber vor allem) eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, welche den Artikel 6 entsprechend umformuliert.
Der demokratische und verfassungsgemäße Auftrag des BVG ist es, das Grundgesetz zu schützen ! Sie machen aber das Gegenteil ...
Ein Eklat ! Ein nie dagewesener Affront, der öffentlich diskutiert werden muß !


2
 
  17. Juni 2013 
 

@speddy

unterschreiben wofür? es gibt zu so einem vorgehen keine gesetzliche Möglichkeit


1
 
  17. Juni 2013 
 

ich erkläre nochmals kurz

für ein vorgehen wie es hier das Forum fordert gibt es weder eine Rechtsgrundlage noch absehbar den willen eine solche zu schaffen
wozu also die Forderung


2
 
 frajo 17. Juni 2013 

Davor werden sich

die politischen Stellen hüten. Konnte man unlängst sehr gut in Österreich bei der Volksbefragung gegen angebl. Kirchenprivilegien sehen. Obwohl vorab von Medien genug Unwahres über angebl. Privilegien der Kirche verbreitet worden ist und die Dauer dr Volksbefragung extra lang gehalten worden war gab es das schlechteste Ergebnis einer Volksbefragung überhaupt.

Bei einer derartigen Volksabstimmung würde nur herauskommen, daß Interessen der Regierung mit dem Willen des Volkes überhaupt nicht mehr übereinstimmen. Das aber werden die Meinungsmacher mit Sicherheit zu verhindern wissen.


2
 
  17. Juni 2013 
 

Der Schutz wurde nicht aufgehoben.

Worin soll denn der Schaden für die klassische Familie bestehen, wenn andere Formen den gleichen Schutz genießen?
Die Exkulsivität des Schutzes ist nichts von der eine Familie profitiert, schließlich haben die anderen Formen keinen Vorteil, den man ausgleichen sollte.
Die Position erfordert eine ausführlichere Begründung als nur auf einen Verstoß gegen Geist und Buchstaben zu verweisen, weil nach dem Buchstaben ist die Situation gar nicht eindeutig, sonst hätte des Bundesverfassungsgericht anderes geurteilt. Und ein einfacher Verweis auf den Geist, lässt jeden Leser darüber im unklaren worin das Problem bestehen soll.


3
 
 Aegidius 17. Juni 2013 
 

Ein neuer Frühling des Verfassungsrechts! Teil 2

"Stimmig" wird dies eigentlich erst, wenn man davon ausgeht, daß das Grundgesetz nicht allein nach seinem Buchstaben gelesen werden darf. Sicherlich sind die Artikel des GG Kompromißformulierungen, mit denen die Konservativen ruhiggestellt werden sollten. Was wichtig ist, ist der Aufbruch, das neue, der Bruch mit der bürgerlichen Vergangenheit, die besonders von der traditionellen Familie getragen wird. Dieser neue gesellschaftliche Frühling wird durch den Geist des GG (GGG) repräsentiert, der den Vätern und Väterinnen des Parlamentarischen Rates vorschwebte.
Und das BVerfG hat endlich erkannt, daß es nicht am toten Buchstaben des GG kleben soll, sondern sich vom emanzipatorischen GGG zu neuen gesellschaftlichen Welten inspirieren lassen soll - auch wenn im GG das genaue Gegenteil steht.
So wird das BVerfG wieder verständlich und logisch. Wir kennen solches Denken und dessen Folgen. Die Kirche war auch hier wieder schneller als der weltliche Staat.


2
 
 Aegidius 17. Juni 2013 
 

Ein neuer Frühling des Verfassungsrechts! Teil 1

Das GG hebt bewußt in Art. 6 die wirtschaftlich strukturell benachteiligte - und ideologisch von allen tendentiell totalitären sozialistischen Strömungen (bspw. bei der Kindererziehung) bekämpfte Ehe und Familie positiv heraus, weil nur die Familie "die Grundlagen schafft, von denen der Staat zehrt, die er aber selbst nicht schaffen kann" und auch weil sich die Familie zeitlich bedingt kaum selbst wehren kann.

Wenn das BVerfG als Hüterin der Verfassung die Unvereinbarkeit einer positiven Diskriminierung der Ehe, die in einem mit "Ewigkeitsgarantie" versehenen Artikel des GG festgelegt ist, mit dem GG feststellt, dann ist das absurd und alarmierend. Ähnlich absurd sind die Feststellung der Vereinbarkeit der Eurorettungspakete mit der vertraglich festgeschriebenen No-bail-out-Klausel im Stabilitätspakt durch den EuGH - oder die Ableitung der staatlich zu garantierenden flächendeckenden Abtreibungsdienste aus dem Gleichheitsgrundsatz des GG, insbesondere angesichts des Art. 1 GG.


3
 
 placeat tibi 17. Juni 2013 
 

Auch für das BVerfGe ist Ehe = 1 Mann + 1 Frau!

Aus: Dieter Hesselberger "Das Grundgesetz - Kommentar für politische Bildung", Bonn 2001, 12. überarbeitete Auflage, Hermann Luchterhand Verlag

"Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, in der den Eltern vor allem Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder erwachsen. Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewußtsein unantastbar" (BVerfGE 10, 59/66)."
(gefunden auf einem Thread, aber leicht verifizierbar))

Worin soll aber der besondere Schutz noch bestehen, wenn andere Verbindungen in allem gleichbehandelt werden?


5
 
 Dottrina 17. Juni 2013 
 

Wofür haben wir überhaupt

noch eine Verfassung, wenn sie permanent immer weiter ausgehöhlt wird? Das dumme Stimmvieh Volk wird belogen, betrogen, seiner Grundrechte immer mehr beraubt. Ich vertraue keinen Politikern mehr, nur noch dem gesunden Menschenverstand. Politikern geht es allenfalls noch um Macht, Machterhalt, fette Pfründe usw. Es gibt sicherlich einzelne positive Ausnahmen, aber die schleichen sich irgendwann gefrustet aus den Parteien.


4
 
 Kathole 17. Juni 2013 
 

Verfassungshüter zwingen Gesetzgeber zum Verfassungsbruch

Der oberste Verfassungshüter ist zum obersten Verfassungsfeind geworden, indem es die Legislative zum Verfassungsbruch auffordert. Das ist der pure Irrsinn, aber mit Methode.

Der Grund dafür, daß das BVG plötzlich das vertritt, was es jahrzehntelange zuvor abgelehnt hat, ist wohl schlicht, daß durch gezielte Ernennungen von Richtern mit entsprechendem ideologischen Hintergrund und entsprechender Lebensführung das GG selbst kaum noch eine Rolle bei den Urteilen zu spielen scheint, vielmehr geht es jetzt offensichtlich darum, mit Hilfe des obersten Richteramtes dem Volk die eigenen Lebensüberzeugungen aufzuzwingen, wie es Präsident Hollande im Nachbarland tut, im Namen des Volkes gegen das Volk!

Es ist doch völlig klar, daß der besondere Schutz von Ehe und Familie beinhaltet, daß Privilegien, die unter Bezugnahme auf dieses Verfassungsgebot eingeführt wurden, nicht auf andere Formen gemeinschaftlichen Wohnens ausgedehnt werden dürfen!


5
 
  17. Juni 2013 
 

@Peregrin T - mit allen demokratischen Mitteln

Das ist eben die Frage, ob diese Mittel selbst noch demokratisch sind oder ob hier nicht einfach im Wege der Verordnung bzw. einer nur noch tendenziösen Rechtsprechung Grundgedanken unseres GG glatt in ihr Gegenteil verkehrt werden. Das BVerfG macht ja gar kein Hehl daraus, dass es ideologisch befangen ist und die Verfassung von ihrem christlichen Geist immer stärker abzulösen bestrebt ist. Angefangen hat dies mit dem "Kruzifix-Urteil". Schon damals war erkennbar, dass das BVerfG nicht bestrebt ist, christliche Grundwerte in der Verfassung zu schützen, sondern sie zu relativieren. Dieser Prozess hat sich fortgesetzt, ja beschleunigt, mit den nun deutlich erkennbaren Folgen.

Ehe und Familie sind Grundpfeiler des Christlichen und der Angriff gegen sie ist immer auch ein Angriff auf das Christentum selbst, das nicht mehr länger das Fundament unseres Staates sein soll.


5
 
  17. Juni 2013 
 

@ASchell

Wenn patentrechtlich von einer "geschützten Marke" die Rede ist, ist doch völlig klar, was man meint: Keine andere Konstellation als die authentische darf sich das Label aufkleben resp. die Vorteile daraus ziehen. - Hätten die Urheber des Grundgesetzes lediglich ein "Verbotsverbot" der Institution Ehe gemeint, hätten sie geschrieben: "Die Institution der Ehe darf nicht verboten werden" oder " . . . ist garantiert" o. ä. - Das BVerfG hat ganz klar ideologisch geurteilt. - In dem zunehmenden Maße, wie bekennende Katholiken aufgrund der von ihnen vertretenen Meinungen auch in der Verwaltung diffamiert werden - man denke z. B. an die Situation, wenn es um Bewerbungen oder die Übertragung von Funktionsstellen geht - wird die Frage nach dem behördlicherseits praktizierten Verstoß auch gegen andere Artikel des Grundgesetzes dringlich, ja, nach der Geltung des Grundgesetzes überhaupt.


3
 
 Peregrin T. 17. Juni 2013 
 

Willkür

Inzwischen scheint in der EU und auch bei den deutschen Staatsorganen die reine Willkür zu herrschen, und das Volk wird schon lange nicht mehr gefragt. Es scheint, dass die Demokratie langsam aber sicher mit allen demokratischen Mitteln abgeschafft wird.


4
 
 Calimero 17. Juni 2013 
 

Welche Verfassungsänderung?

Überschrift:
"Verfassungsänderung für Ehe und Familie dem Volk vorlegen"

Welche Verfassungsänderung?

Worüber soll das Volk denn abstimmen?
Der Art. 6 gilt doch nach wie vor.


2
 
  17. Juni 2013 
 

@ASchell - Schutz

Es ist immer wieder erstaunlich, wie salopp der im GG festgeschriebene Schutz der Ehe relativiert wird. Natürlich ist der Schutzanspruch wesentlich weiter gesteckt als nur ein Verbot der Ehe zu garantieren, was ja schon vom Gedanken ein Unsinn ist. Die Ehe soll gegenüber anderen Lebensgemeinschaft einen besonderen und damit herausgehobenen Schutzanspruch haben. Dazu gehört auch, dass man sie eben nicht mit anderen Lebensgemeinschaft gleichstellt. Die Ehe ist eine Gemeinschaft, die auf Familie hin orientiert ist. Was die Position der Katholischen Kirche anbetrifft, lohnt es sich, die Erwägungen des Präfekten der Glaubenskongregation zur Ehe, die 2003 von Papst Johannes Paul II. approbiert wurden, heranzuziehen. In diesen Erwägungen ist der Begriff der Ehe substantiell beschrieben. Auch die Bedeutung der Ehe in der heutigen Gesellschaft wird eingehend behandelt, insbesondere wie sie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften abzugrenzen ist und welche Gefahren drohen.


2
 
 FioreGraz 17. Juni 2013 
 

Naja mit dem Argument

"...gegen Geist und Buchstaben der Verfassung..." sollte man besonders bei menschlichen Texten vorsichtig sein, insbesondere beim Wort "Buchstaben".

Auch wir Katholiken nehmen nicht den Buchstaben und nennen es Exegese.

LG
Fiore


2
 
  17. Juni 2013 
 

"Schutz"

Gibt es vielleicht eine nähere Bestimmung der Bedeutung des Begriffs "Schutz" in diesem Zusammenhang? Eine solche wäre nämlich nötig, um zu wissen, ob eine Volksabstimmung, wie sie Herr Prof. Gindert vorschlägt, überhaupt nötig ist.

Wenn "Schutz" bedeutet, dass andere Lebensformen der Ehe nicht rechtlich gleichgestellt werden dürfen, dann ist eine Änderung des GG anscheinend wirklich fällig.
"Schutz" kann aber beispielsweise auch bedeuten, dass die Ehe nicht verboten werden darf. Dann braucht es keine Änderung des GG.


4
 
  17. Juni 2013 
 

das klingt logisch

ist es aber nicht wenn man das Urteil genau liest ist von gleichstellung keine Rede sondern von einem finanztechnischhem Detail wenn eine Änderung des GG vorgenommen würde wäre keine Volksabstimmung erforderlich wenn müßte das bei jeder GG Änderung gemacht werden zu dem Zweck wäre ebenfalls ein GG Änderung erforderlich
es ist in im deutschen GG nicht vorgesehen daß eine Volksabstimmung stattfindet Karlsruhe würde das Ergebniss sofort zu Recht kassiieren den einer der Unterlegenen würde sicher klagen und das Verfassungsgericht hätte völlig recht den es kann in Verfassungsrechtlichen Dingen keine Anlaßgesetzgebung geben den dann fordert jeder Ausnahmen


4
 
  17. Juni 2013 
 

Eine gute Idee, nur wird man sie ignorieren

Unsere Demokratie wird auf schleichenden Wegen ausgehebelt und das BVerfG spielt dabei keinesfalls eine rühmliche Rolle. Bestimmte Interessengruppen haben sich derart tief in Politik, Medien und Rechtsprechung verankert, dass ein Einspruch gegen diese schleichende Beseitigung von Grundrechten keinen rechtsstaatlichen Widerhall mehr findet. Man schaue nur mal auf Frankreich und wie da die Regierung Hollande gegen den Willen breiter Teile der Bevölkerung ihre Ideologie durchsetzt. Es geht um einen säkularen Kulturkampf, der auf Biegen und Brechen durchgefochten wird.

Wir sollten aber als Christen deutlich machen, dass wir dieses Vorgehen für unvereinbar mit unserem Glauben und mit Demokratie halten.


8
 

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