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| Ermittlungen wegen Todesfall in Caritas-Altenheim gehen weiter27. Juni 2013 in Deutschland, keine Lesermeinung Vermutet wird, dass zwei Heimbewohnerinnen eine Überdosis Insulin gespritzt wurde. Eine Sonderkommission der Polizei mit 30 Ermittlern untersucht die beiden Fälle Freiburg (kath.net/KNA) Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln weiter wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts in einem Freiburger Altenheim. Nach Angaben der Polizei besteht der Verdacht, dass der Tod eines Heimbewohners durch eine Überdosis Insulin verursacht wurde. Der 75-Jährige erlitt demnach genauso wie eine weitere Heimbewohnerin am 5. Juni eine akute Unterzuckerung. Während die 83-jährige Frau gerettet werden konnte, starb der 75-Jährige am 10. Juni. Vermutet wird, dass beiden eine Überdosis Insulin gespritzt wurde. Dies führt zu einer Absenkung des Blutzuckerspiegels und kann zu einer Unterversorgung des Gehirns, Koma und Herzstillstand führen. Polizei und Staatsanwaltschaft teilten nicht mit, ob es Hinweise darauf gebe, wer den beiden das Insulin gespritzt haben könnte. Beide seien keine Diabetiker und benötigten daher keine Insulingaben. Eine Sonderkommission der Polizei mit 30 Ermittlern untersucht die beiden Fälle. Es handle sich um schwierige Untersuchungen. Dem Vernehmen nach wurden mehr als 60 Zeugen befragt; die Polizei sprach von 200 Spuren. Auch würden routinemäßig vorausgegangene Sterbefälle in der Einrichtung geprüft. Es gebe aber bislang keine Anhaltspunkte auf weitere Straftaten. Träger des Altenheims in der Innenstadt ist der Caritasverband Freiburg Stadt. Dieser ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass eine schnelle Aufklärung im größten Interesse der Caritas liege. In der Einrichtung leben rund 80 Bewohner. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuCaritas
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