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| ![]() Fall Tebartz-van Elst: Jentsch mahnt Unschuldsvermutung an30. Oktober 2013 in Deutschland, 12 Lesermeinungen Früherer Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch: Da liege jemand am Boden und gnadenlos werde weiter auf ihn eingetreten. Rücksichtslos heizten die Gazetten die Stimmung gegen den Bischof an. Wiesbaden (kath.net/KNA) In der Debatte um den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat der frühere Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch an den Grundsatz der Unschuldsvermutung erinnert. Im Falle Tebartz-van Elst scheine dieser Grundsatz jedoch unbekannt, beklagte Jentsch im «Wiesbadener Kurier» (Mittwoch). Da liege jemand am Boden und gnadenlos werde weiter auf ihn eingetreten. Rücksichtslos heizten die Gazetten die Stimmung gegen den Bischof an. Auch das Prinzip der Menschenwürde gerate aus dem Blick, wenn sich die vermeintliche Mitwirkung an der Aufklärung bedenklicher Vorgänge als Lust an der Demütigung der Verdächtigen offenbare, schreibt Jentsch. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Foto: (c) L'Osservatore Romano Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTebartz-van Elst
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