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Franz Lackner neuer Erzbischof von Salzburg?

12. November 2013 in Österreich, 27 Lesermeinungen
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Die Würfel sollen gefallen sein: Grazer Weihbischof Lackner wird laut Medienberichten neuer Salzburger Erzbischof. Auf der Dreierliste soll auch Bischof Andreas Laun und P. Karl Wallner gestanden sein


Salzburg (kath.net/KAP) In der Erzdiözese Salzburg wird weiterhin auf die Bekanntgabe des neuen Erzbischofs gewartet. Noch liegt die offizielle Bestätigung durch den Vatikan nicht vor. Laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) hat das Domkapitel den Grazer Weihbischof Franz Lackner zum neuen Erzbischof gewählt. Wolfgang Kumpfmüller, Pressesprecher der Erzdiözese, wollte das aber auf Medienanfragen hin weder bestätigen noch dementieren. Offiziell wurde von der Erzdiözese auch nicht bestätigt, dass die Wahl bereits stattgefunden hat. Auch von Seiten der Diözese Graz-Seckau gab es keine Bestätigung. Gerüchte würden nicht kommentiert, hieß es.

Während der Papst in der Regel freie Hand bei der Bestellung von Bischöfen hat, liegt in der Erzdiözese Salzburg kirchenrechtlich eine Sonderfall vor: Das Salzburger Domkapitel, das aus zwölf Priestern besteht, hat das Recht, aus einem von Rom vorgelegten Dreiervorschlag den künftigen Erzbischof in geheimer Abstimmung zu wählen.


Nach der Wahl informierte der Domdechant, der der Wahl vorsteht, unverzüglich den Apostolischen Nuntius. Dieser wiederum fragt den gewählten Kandidaten, ob er die Wahl annimmt. Laut Kirchenrecht hat der Gewählte bis zu acht Tage Bedenkzeit. Erst nachdem er die Wahl annimmt, wendet sich der Nuntius an die Bischofskongregation in Rom und ersucht den Papst um Bestätigung der Wahl.

Der Nuntius informiert danach gemäß dem Konkordat die österreichische Bundesregierung: Der Heilige Stuhl hat sich im Konkordat mit dem Staat Österreich verpflichtet, vor Ernennung eines residierenden Erzbischofs oder Bischofs bzw. Bischof-Koadjutors der österreichischen Bundesregierung den Namen der in Aussicht genommenen Person (oder im Fall Salzburg des gewählten Kandidaten) mitzuteilen. Die Regierung hat 15 Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen und kann streng vertraulich gegen die Ernennung "Gründe allgemein politischer Natur" geltend machen, was sie in der Regel aber nicht tut. Als Bestätigung reicht jedenfalls ein Umlaufbeschluss der Regierung - der Ministerrat muss nicht zusammentreten, was am Dienstag aufgrund der Regierungsverhandlungen auch nicht der Fall ist.

Wird dennoch ein Einwand erhoben, ist zu versuchen, zu einem Einvernehmen zwischen dem Heiligen Stuhl und der Bundesregierung zu kommen. Bei Erfolglosigkeit dieses Versuches ist aber der Papst in seiner Ernennung (trotz Einwänden "allgemein politischer Natur") frei.

Der "Kronen Zeitung" zufolge sollen auf dem Dreiervorschlag aus Rom neben Franz Lackner auch der Salzburger Weihbischof Andreas Laun sowie der Rektor der Päpstlichen Hochschule in Heiligenkreuz, P. Karl Wallner, gestanden sein.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich


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