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| ![]() Nach TV-Auftritt: Pfarrer darf sich nicht mehr zum Zölibat äußern16. Jänner 2014 in Deutschland, 71 Lesermeinungen Bamberger Generalvikar Kestel hielt dem katholischen Pfarrer Stefan Hartmann vor, sich bei einem Fernsehauftritt gegen kirchliche Lehraussagen gestellt zu haben - Das Schreiben des Erzbischöflichen Ordinariates Bamberg im Wortlaut Oberhaid (kath.net/KNA) Der katholische Pfarrer Stefan Hartmann aus dem oberfränkischen Oberhaid darf sich bis auf Weiteres nicht mehr öffentlich zur Ehelosigkeit der Priester äußern. «Ab sofort haben Sie sich jeder weiteren Äußerungen zum Zölibat und anderen damit zusammenhängenden Themen zu enthalten», heißt es in einem Ermahnungsschreiben des Erzbischölfichen Ordinariats Bamberg. Hartmann hat es am Donnerstag auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Der 59-jährige Geistliche war in die Schlagzeilen geraten, als er sich in den Medien zu seiner heute 24-jährigen Tochter bekannte. Der Sprecher des Erzbistums Bamberg, Harry Luck, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die Äußerungen des Geistlichen zum Zölibat hätten bei den Gläubigen Verwirrung ausgelöst. Deshalb habe ihn die Bistumsleitung um ein klärendes Gespräch gebeten. «Bis dahin soll er sich nicht mehr öffentlich zu diesen Themen äußern.» Bei dem Schreiben handele es sich nicht um die Einleitung eines kanonischen Strafverfahrens, sondern um ein Mahnschreiben. Hartmann hatte zuvor erklärt, er wolle sich an die Anweisung halten. Einen am 22. Januar geplanten Auftritt im «Bürgerforum» des Bayerischen Fernsehens habe er abgesagt. Auf seiner Facebook-Seite zeigte sich der Geistliche zugleich «enttäuscht» über seinen «Arbeitgeber». Er habe eine andere Reaktion erwartet, erklärte er dort auf Nachfrage. Gleichzeitig kündigte Hartmann an, er werde das Gespräch «nur im Beisein eines kompetenten Zeugen führen». In dem Schreiben an den Geistlichen hob der Bamberger Generalvikar Georg Kestel auf eine Äußerung Hartmanns im Bayerischen Rundfunk ab. Dort habe er gesagt, die für römisch-katholische Priester verpflichtende Ehelosigkeit sei ein «Anachronismus, der vielen Menschen und der Kirche schadet». Damit habe Hartmann «Schaden und Verwirrung» für die kirchliche Gemeinschaft verursacht, so Kestel. Aus dem Mahnschreiben geht zudem hervor, dass der Priester im Jahr 2012 bei zwei Landeskirchen versucht hat, als evangelischer Pfarrer Anstellung zu finden. «Diese Versuche haben Sie zwar abgebrochen, sich aber nicht von diesem Unterfangen distanziert.»
Sehr geehrter Herr Pfarrer Dr. Hartmann! 1. Sie haben im Bayerischen Rundfunk und andernorts den Zölibat als "Anachronismus, der vielen Menschen und der Kirche schadet" bezeichnet. Damit stellen Sie sich expressis verbis gegen Aussagen zum Zölibat im "Dekret über Dienst und Leben der Priester" des Zweiten Vatikanischen Konzils "Presbyterium ordinis" Nr. 16. 2. Durch Ihre medialen Auftritte und Äußerungen in Fernsehen, Presse und social media verursachen Sie für die kirchliche Gemeinschaft Schaden und Verwirrung ((vgl. c.1741, Nr. 1 und c. 1373 CIC). 3. Sie vereinnahmen den Hl. Vater Papst Franziskus, Hochwürdigsten Herrn Staatssekretär Kardinal ren. Parolin und Erzbischof Schick für Ihre Äußerungen gegen den Zölibat. Alle drei Genannten haben ausdrücklich ihre Wertschätzung für den Zölibat gemäß PO 16 ausgesprochen und Möglichkeiten über Ausnahmen von Versprechen des Zölibates vor der Diakonenweihe erwähnt. 4. Im Jahr 2012 haben Sie bei zwei Landeskirchen versucht, als evangelischer Pfarrer Anstellung zu finden. Diese Versuche haben Sie zwar abgebrochen, sich aber nicht von diesem Unterfangen distanziert. Wir werden in Kürze ein Gespräch mit Ihnen führen. Ab sofort haben Sie sich jeder weiteren Äußerungen zum Zölibat und anderen damit zusammenhängenden Themen zu enthalten. Mit freundlichen Grüßen Georg Kestel, Dr. Heinrich Hohl, Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Bamberg
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