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| ![]() 'Focus': Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst sind 'weitgehend ausgeräumt'!26. Jänner 2014 in Hot, 84 Lesermeinungen Die DBK-Prüfkommission entlaste den Limburger Bischof Tebartz-van Elst offenbar stark. Dies behauptet der Focus unter Berufung auf Vatikan-Informationen - Focus fragt weiter: Wird Bistum Limburg aufgelöst? Limburg (kath.net) Die Vorwürfe gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst sind weitgehend ausgeräumt. Dies berichtete am Sonntagmorgen das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Informationen aus dem Vatikan. Wie Focus weiter erläuterte, sei die von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eingesetzte Prüfkommission zu dem Ergebnis gekommen, dass dem Bischof beim 31 Millionen Euro teuren Bau seiner Residenz weder Geldverschwendung noch das Übergehen von Kontrollgremien vorzuhalten sei. Angeblich wird in dem aus drei Geistlichen und zwei Wirtschaftsprüfern bestehenden Gremium noch um abschließende Formulierungen gerungen. Der Bericht werde in den kommenden Tagen erst der DBK und danach der Bischofskongregation vorgelegt werden. Danach werde Papst Franziskus über die Zukunft des Bistums und des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst entscheiden. Nach weiteren Informationen des Focus erwäge die Bischofskongregation, das 1827 gegründete Bistum Limburg aufzulösen. Es würde dann in seine Herkunftsdiözesen Trier und Mainz eingegliedert. Alternativ überlegt man im Vatikan, einen Administrator für den Bischofssitz zu ernennen. Dieser wäre ausschließlich dem Heiligen Stuhl Rechenschaft schuldig und würde ohne Mitspracherecht des Domkapitels eingesetzt. Link zum Originalartikel im Focus: Prüfkommission sieht Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst ausgeräumt Wird Bistum Limburg aufgelöst? Führung durch das diözesane Zentrum St. Nikolaus in Limburg - Amateurvideo vom 5.9.2013 direkt vor Ort Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTebartz-van Elst
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