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Kurienkardinal Müller: 'Menschenjagd' auf Tebartz-van Elst

17. März 2014 in Weltkirche, 88 Lesermeinungen
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Glaubenspräfekt Müller kritisiert Zollitsch und Ackermann und bekräftigt sein Nein zur Kommunionzulassung für wiederverheiratete Geschiedene - „Was gegen Tebartz-van Elst läuft, ist Rufmord, da gibt es offenbar eine Lust auf Menschenjagd“


Vatikan (kath.net) „Was gegen Tebartz-van Elst läuft, ist Rufmord, da gibt es offenbar eine Lust auf Menschenjagd“. Mit klaren Aussagen hat sich am Wochenende Kardinal Gerhard Ludwig Müller in der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“ zu Wort gemeldet und den Limburger Bischof Tebartz-van Elst verteidigt. Dass jemand „derart niedergemacht“ werde, sei „menschenunwürdig. So etwas hatten wir in Deutschland früher schon mal in einer ganz dunklen Epoche“. Der Präfekt der Glaubenskongregation teilte dann mit, dass es keine kirchenrechtlichen Gründe gebe, Tebartz-van Elst als Bischof abzusetzen. Es käme die Frage auf, ob „gezielt Widerwillen gegen Tebartz gezüchtet wurde. Es ist ja heutzutage leicht, Stimmungen in der Öffentlichkeit aufzubauen“. Die Darstellungen des Limburger Bischofs in Rosenmontagsumzügen seien „Missbrauch der Fastnacht“. Kritik übte Müller dann an Forderungen des Trierer Bischofs Stephan Ackermann und dem ehemaligen DBK-Vorsitzenden Erzbischof Robert Zollitsch, die meinten, dass sich Müller mangels Zuständigkeit aus der Causa Limburg heraushalten solle. Vielmehr sollten sich Ackermann und Zollitsch „auf Kollegialität und christliches Verhalten Mitbrüdern gegenüber besinnen“.


Auch beim Thema Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zum Kommunionempfang sprach Müller Klartext. Der Glaubenspräfekt bekräftigte, dass die Ehe unauflöslich sei. Man wisse zwar darum, „dass es schwierige Situationen gibt, etwa, wenn ein Ehepartner verletzt oder böswillig verlassen wurde“, Doch werde dieses Problem nicht dadurch gelöst, „dass menschliche Regeln Gottes Wort außer Kraft setze“. Auch wies er auf die Möglichkeit der Eheannulierung hin. Wiederverheiratete Geschiedene seien zwar vom Kommunionempfang, aber nicht „aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen, sie bleiben Teil der katholischen Kirche. Wir sind nicht ausschließlich die Gemeinschaft der Reinen, sondern auch der Sünder“.



Foto (c) Siciliani/Gennari/SIR


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