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Di Fabio: Religiöse Quellen dürfen nicht versiegen

26. Juni 2015 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Staatsrechtler gegen strikte Trennung von Staat und Religion


Gladbeck (kath.net/idea) Die Gesellschaft sollte wieder christlicher werden. Dafür plädiert der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates der EKD für das 500-jährige Reformationsjubiläum 2017, der Staatsrechtler und Katholik Prof. Udo Di Fabio (Foto). Der frühere Bundesverfassungsrichter sprach am 24. Juni beim Sommerempfang des Martin Luther Forum Ruhr in Gladbeck (bei Essen). Forderungen nach einer strikten Trennung von Staat und Religion (Laizismus) erteilte er eine Absage. Dies verlangten insbesondere Bürger aus dem säkularen Lager und solche, die Angst vor einem Erstarken des Islam hätten. Das würde laut di Fabio bedeuten, Religion in der Öffentlichkeit nicht mehr zuzulassen. Er halte das für den falschen Weg.


Ein säkularisiertes und laizistisch denkendes Land sei weniger integrationsfähig für religiöse Migranten: „Die Schwierigkeiten überwinden wir nicht, wenn wir uns vom Religiösen verabschieden.“ Vielmehr sei die Sittenlosigkeit der Deutschen zahlreichen Zuwanderern unheimlich. Eine Stärkung des religiösen Glaubens könne aber nicht vom Staat ausgehen: „Wohlwollende Neutralität wird als Konzept keine Zukunft haben, wenn die religiösen Quellen in unserem Land versiegen.“

Was ist das richtige Leben?

Der Staatsrechtler rief auf zu fragen, ob die Grundlage für das „richtige Leben“ in Deutschland weiterhin die christlichen Werte seien: „Unsere Gesellschaft muss sich ändern. Sie ändert sich, wenn sie wieder christlicher wird. Dann kann sie auch pluraler werden.“ Di Fabio zufolge hat das Christentum die gesellschaftliche Vorstellung und den modernen Staat mitgeprägt. Das Reformationsjubiläum sollte deswegen als Fest der Erinnerung an die neuzeitlichen Wurzeln gefeiert werden. Wer diese vergesse, verliere den Halt.

Im Grundgesetz ist nicht allein der christliche Gott gemeint

Ferner vertrat er die Meinung, dass mit dem Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes nicht nur der christliche, sondern auch der jüdische oder der muslimische Gott gemeint sei. Alles andere würde gegen das Gebot der Neutralität verstoßen.

Foto di Fabio (c) www.bundesverfassungsgericht.de


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Lesermeinungen

 Aphrahat 26. Juni 2015 
 

@Wladimir irrt

Und auch von muslimischer Seite heißt es im Koran an die Christen: "Unser Gott und euer Gott ist einer" (Sure 29,46). Da ist also keine Trennlinie. Die Trennlinie ist nur bei der Trinität. Es müsste den Muslimen erläutert werden, dass die Trinität die Einigkeit Gottes nicht gefährdet, sondern die Bedingung der Möglichkeit für Offenbarung angesichts der Unbegreiflichkeit Gottes ist.


1
 
 Aphrahat 26. Juni 2015 
 

nochmals: Wladimir irrt

Ja, es gibt Unterschiede in den Gottesvorstellungen. Doch die Vorstellungen sind nicht Gott. Es gibt verschiedene Gottesbilder, aber nicht verschiedene Götter. Die Bilder können falsch sein und sind es auch. In Bezug auf die Muslime ist die Lehre der Kirche eindeutig: Sie beten mit uns den Einen Gott an. Und die Gottesvorstellungen sind eigentlich kaum unterschiedlich: Beide Religionen sehen in Gott den Schöpfer des Himmels und der Erde. Für beide ist er unbegreiflich, absolut und transzendent. . Er ist nicht Teil der Wirklichkeit im Ganzen. Für beide ist er barmherzig. Abheben tut sich nur die christl. Vorstellung von der Dreifaltigkeit. Aber es ist derselbe Gott wie der Gott Israels! Theologisch lässt sich nichts anderes sagen.


1
 
 Hanswerner 26. Juni 2015 
 

Aphradat

Gibt es einen Gott, der kein "religiöser" Gott ist ? Solchen Ideen waren die Schöpfer des Grundgesetzes doch fern. Der staat maßt sich aber immer mehr an, letzte Instanz zu sein. Dieses vermeintliche Recht gibt er teilweise den Linksgrünen, damit sie schalten und walten.


5
 
 wladimir 26. Juni 2015 
 

Lieber Aphrahat

Es ist ein Irrtum anzunehmen,der Glaube an einen Gott verbinde Christen,Juden Muslime.Auch Echnaton glaubte an einen Gott,die Sonne.Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen dem christlichen Gottesbild auf der einen und dem muslimischen auf der anderen Seite.Wir sind durch das AT in der jüdischen Tradition,während sich der Islam zwar auf Abraham bezieht,aber Ismael als Vorläufer ansieht.Der Koran und sämtliche Rechtsschulen sowohl Sunna als auch Schia ziehen in ihren Hadiths eine deutliche Grenzlinie zwischen den unterschiedlichen Gottesbildern.Deshalb sind wir zwar gnädigerweise Brüder im Buche und dennoch Ungläubige.Wenn die Basis schon nicht stimmt,kann es ganz oben keine gemeinsame Plattform geben.Mich verwundert der schon permanente manische Versuch,um jeden Preis Gemeinsamkeiten zu konstruieren,anstatt in einem wahren Dialog die Unterschiede herauszuarbeiten.Damit ist der christlichen Sache nicht gedient.


6
 
 hortensius 26. Juni 2015 
 

Unterschied

Die Gottesvorstellung im Islam ist grundverschieden von der christlichen Gottesvorstellung. Dieser Unterschied hat ungeheure Auswirkungen, die das Zusammenleben nicht gerade erleichtern. Die Verfassungsväter in Bonn haben sicher noch anders gedacht, als die heutigen Medien und Herr Di Fabio denken. Toleranz ist gut, aber auf Dauer nur möglich gegenüber Leuten, denen ihr Gott die gleiche Toleranz erlaubt.


4
 
 wladimir 26. Juni 2015 
 

Fabio irrt

Als Land mit einer christlich-abendländischen Kultur kann der Gottesbezug im GG nicht auch noch den islamischen Gott einbeziehen.Während Christentum und Judentum durch das AT noch eine gemeinsame Basis haben,ist das vollkommen andere Gottesbild des Islam keinesfalls gemeint.Danach muss auch der Himmel der hinduistischen Götterwelt in einbezogen sein.Nur ein laizistischer Staat wie Frankreich ist dazu in der Lage,die Freiheit des Christentums zu garantieren.Das ist keine Frage der Integrationsfähigkeit.Wir in Deutschland erleben doch gerade durch die Entscheidungen der Gerichte,wie man den Boden für die schleichende Islamisierung unserer Gesellschaft bereitet.Das Grundgesetz muss die Freiheit der Religionsausübung garantieren,es darf aber keine Sondergesetze für den Islam parat halten,der in keinem Fall gewillt ist,sich unserer Rechtsordnung zu unterwerfen.


9
 

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