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Die Linke bekräftigt Blockade-Aufruf gegen den 'Marsch für das Leben'

8. September 2015 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
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Parteivorsitzende Kipping antwortet auf Postkartenaktion „SOS Leben“


Frankfurt am Main/Berlin (kath.net/idea) Die sozialistische Partei „Die Linke“ hat ihren Aufruf, den „Marsch für das Leben“ am 19. September in Berlin zu blockieren, bekräftigt. Bereits Ende Juni hatte sie dazu aufgefordert, die Demonstration für das Lebensrecht Ungeborener, Kranker und Alter zu stören. Daraufhin wandte sich die „Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur“ (Frankfurt am Main) mit einer Postkartenaktion unter dem Motto „SOS Leben“ an die Parteivorsitzenden Katja Kipping und Bernd Riexinger: „Ihr Ansinnen, das Versammlungsrecht und die Meinungsfreiheit einschränken oder gar ganz verhindern zu wollen, ist empörend.“ Die Partei sollte der Tatsache Rechnung tragen, „dass laut Grundgesetz das Recht des Menschen auf sein Leben vom Zeitpunkt seiner Zeugung an geschützt ist“. Jene Bürger, die sich für ungeborene Kinder engagieren, setzten sich damit für ein Grundrecht ein: „Nehmen Sie das zur Kenntnis: Wir, die wir in einem freiheitlichen Staat leben, werden uns nicht einschüchtern lassen!“


Kipping: Sitzdemonstrationen sind legitim

In einem Antwortschreiben aus dem Büro der Parteivorsitzenden Kipping heißt es, man teile die Auffassung, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit hohe Güter seien. Dazu gehöre aber auch, dass Meinungen nicht unwidersprochen blieben. Sitzdemonstrationen seien ein legitimes Mittel zivilen Ungehorsams. „Symbolische Blockaden“ dieses Marsches habe es auch in der Vergangenheit gegeben: „Ich glaube nicht, dass sich irgendeineR der TeilnehmerInnen der vergangenen Jahre geängstigt oder eingeschüchtert gefühlt hat.“ Ferner sei im Grundgesetz nicht die Menschenwürde ungeborener Kinder geschützt: „Zum Rechtssubjekt und damit zum Träger von Grundrechten wird der Mensch jedoch erst mit der Vollendung der Geburt.“ Der Linken gehe es darum, das Recht der Frauen zu stärken, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht. Dafür werde man auch in Zukunft die Versammlungsfreiheit nutzen.

Gregor Gysi gegenüber kath.net über den 'Marsch für das Leben' und das Demonstrationsrecht.

Der Marsch für das Leben 2015 findet am 19. September in Berlin statt. Weitere Infos: Homepage „Marsch für das Leben“


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Lesermeinungen

 Herbert Klupp 8. September 2015 
 

Nochmal Ad Verbum lesen

Ad Verbum Tuum, DANKE ! So ist es. Warum dürfen die Linken ungestraft aufrufen zu einer Straftat ? Wo sind "unsere" Rechtsanwälte ?


5
 
 Ad Verbum Tuum 8. September 2015 

Aufruf zu Unrecht

§ 21 VersG: "Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wo bleibt hier der mediale Furor der gezündet würde, käme die Aktion aus dem politschen Gegenlager.
Unerträglich, dass linke Politiker ungestraft zu Straftaten aufrufen.


11
 
 hortensius 8. September 2015 
 

Konsequenter Materialismus

Bei Kommunisten hat das menschliche Leben noch nie etwas gezählt. Wenn Menschen stören, dann dürfen sie beseitigt werden. Nach dieser Doktrin haben Menschen ja nur materiellen Wert.In der veröffentlichten Meinung sind Kommunisten anpassungsfähig, in der Lehre sind sie unbarmherzig konsequent.


5
 
 tünnes 8. September 2015 
 

„Zum Rechtssubjekt und damit zum Träger von Grundrechten wird der Mensch jedoch erst mit der Vollendung der Geburt.“

Jedenfalls sind in Deutschland seit 2012 totgeborene Kinder auch unter 500 Gramm kein Klinikmüll, sondern Person nach dem Personenstandsgesetz und damit ein Rechtssubjekt!


11
 
 HX7 8. September 2015 
 

An die Worte von Frau Merkel denken

Was hat sie nicht gleich gesagt? Zum christlichen Glauben stehen? Warum schweigt sie dann zu dem Treiben der linken Szene, die auch mit Gewalt ihre Ideologie durchsetzt? Wir werden ihre Glaubwürdigkeit beim Marsch fürs Leben und ihrer Reaktion diesbezüglich erkennen. Wir werden beim Marsch fürs Leben auch sehen, wie kirchliche Würdenträger zum Glauben stehen. Bisher trifft man meist nur Evangeikale und Katholiken, die den Glauben ernst nehmen. Übrigens ist das trotz theologischer Unterschiede eine wunderbare Ökumene, die gut funktioniert, weil man sich im Glauben und der Nachfolge Christi verbunden weiß. Also zumindest ist es besser als Ökumene unter katholischen und evangelischen Bibelzersetzern, die ein schwachsinniges Hirngespinst erstellen im Sinne der "modernen" Exegese.


12
 
 luigi 8. September 2015 
 

Rechtssubjekt ab der Zeugung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1923 Erbfähigkeit
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.
Im Gesetz steht WER, also eine Person und nicht WAS, etwa ein Zellhaufen!


12
 
 Seramis 8. September 2015 
 

@Stefan Fleischer

Es ist auch dann Mord, wenn es nichts zu erben gibt; der Wert eines Menschen hängt nicht von materiellen Gütern ab. Das Bundesverfassungsgericht hat der Ansicht der Linken eine deutliche Absage erteilt; wenn Frau Kipping Menschen bis zur Vollendung ihrer Geburt alle Grundrechten abspricht (meint: Kindstötungen bis zum 9. Monat), fallen damit alle Masken. Die Linke steht nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Anderen Parteien droht bei solch verfassungsfeindlichen Äußerungen ein Parteiverbot. Und: Wo bleibt der Aufschrei der übrigen Parteien?


15
 
 Stefan Fleischer 8. September 2015 

betr. Rechtssubjekt

„Zum Rechtssubjekt und damit zum Träger von Grundrechten wird der Mensch jedoch erst mit der Vollendung der Geburt.“
Zumindest bei uns in der Schweiz hat jedoch ein ungeborenes Kind ein Erbrecht, sofern es dann lebend geboren wird. Wie soll es so kein Rechtssubjekt sein? Unter diesen Umständen aber ist zumindest nicht auszuschliessen, dass es Fälle von Abtreibung geben könnten, die dazu dienen, einen unerwünschten Erben und/oder Miterben auszuschalten. Das wäre dann unbestreitbar Mord.


11
 

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