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Die Ehe ist kein weltlich Ding

17. Juni 2016 in Kommentar, 5 Lesermeinungen
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Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Ehe ist Verbindung zwischen Mann und Frau - Kein Echo in der Presse - Keine Stellungahme der deutschen Bischöfe - Doch Volker Beck reagierte - kath.net-Kommentar von Peter Winnemöller


Straßburg (kath.net/pw) In der vergangenen Woche hatte der EGMR in einem Urteil festgestellt, dass der Begriff Ehe für eine Verbindung aus Mann und Frau feststeht. Die Kommission der Bischofskonferenzen der EU (COMECE) hatte das Urteil begrüßt. Deutsche Bischöfe haben bislang zu dem Urteil noch keine Stellung bezogen. In der Presse fand dieses doch recht weit reichende Urteil ebenfalls kein Echo, es paßt nicht in den Mainstream. In einer Pressemeldung kritisierte der religionspolitische Sprecher der Grünen die Stellungnahme der COMECE unter Bezug auf das bürgerliche Gesetzbuch und Dignitatis humanae. Die Ehe sei ein weltlich Ding, so der Bundestagsabgeordnete. Dabei verwarf er gleich noch das Sakramentale Verständnis der Ehe sowie das Naturrecht.

Historisch ist eine solche Deutung zumindest fragwürdig. Eine Zivilehe gibt es erst seit 1876 in Deutschland. Die Einrichtung der staatlichen Standesämter und damit der Zivilehe war eine Folge des Kulturkampfes.

Bis dahin hatte sich der Staat um rechtliche Fragen der Ehe im Grunde gar nicht gekümmert und die kirchliche Eheschließung auch für das weltliche Standesrecht anerkannt. Erst das Aufkommen französischen Zivilrechts in deutschen Ländern hatte den Gedanken der Zivilehe beflügelt. Besonders von den damaligen Staaten nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, deren Eheschließungen oftmals staatlich nicht anerkannt waren, befürworteten die Möglichkeit einer zivilen Trauung. Das Konzil von Trient hatte im 1563 in seiner dritten Sitzungsperiode im Dekret Tametsi die Zuständigkeit der Kirche für die Ehe festgestellt. Seit Einführung der Zivilehe im Jahr 1876 war bis Ende 2008 eine kirchliche Eheschließung erst nach der standesamtlichen Trauung erlaubt. Seit 1. Januar 2009 sind kirchliche Eheschließungen ohne vorherige staatliche Trauung zulässig. Sie bleiben jedoch für die Eheleute ohne staatliche Rechtsfolgen.

Die Kirche hat die Ehe immer als ein Sakrament angesehen. Dabei wurden allerdings auch von der Kirche niemals die weltlichen und standesrechtlichen Folgen eine Eheschließung außer Acht gelassen. Das Dekret Tametsi berücksichtigt diese ganz eindeutig und betont den öffentlichen Charakter einer Ehe, die eben keine Privatangelegenheit der Eheleute ist.


Dies spiegelt sich im Art. 6 des deutschen Grundgesetzes wider. Auch andere europäische Staaten kennen diesen besonderen Schutz von Ehe und Familie. Dieser Sachverhalt spiegelte sich bis 1969 sogar im Strafrecht wider. Bis dahin war Ehebruch eine Straftat und ein verurteilter Ehebrecher konnte die Person mit der der Ehebruch begangen wurde auch nach einer zivilen Scheidung nicht zivil heiraten. Der staatliche Rechtsschutz der Familie ging damit zuweilen sogar über das hinaus, was die Kirche im Hinblick auf die Ehe zu vertreten hat. Für die Kirche ist die Ehe ein Sakrament, das heißt, sie ist ein Zeichen des (kommenden) Heils. Sie steht damit auf einem soliden biblischen Fundament. Bereits im Alten Testament hat der Schutz der Ehe den Rang eines göttlichen Gebotes. Auch wenn es sogenannte Scheidungsbriefe gab, zeigt sich im Neuen Testament durch die Worte Jesu, dass dies ursprünglich nicht so war.

Die Ehe entspricht der göttlichen Schöpfungsordnung, denn der Mensch ist als Mann und Frau nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. In dieser Zuordnung, dass der Mann seine Familie verlässt, sich eine Frau nimmt und sie ein Fleisch werden, haben die Eheleute Teil am Schöpfungshandeln Gottes. Jede Ehe ist auf Zeugung ausgelegt. Sie ist es auch dann, wenn die Eheleute - aus welchen Gründen auch immer - keine Kinder bekommen. Grundsätzlich ist diese Möglichkeit, Kinder zu bekommen, Teil der göttlichen Schöpfungsordnung. Es ist unsinnig und wenig vernünftig, das Naturrecht verwerfen zu wollen, wie es der religionspolitische Sprecher der Grünen in seiner Pressemeldung fordert. So wie die Schöpfung des Menschen durch Gott aus Liebe geschehen ist, geschieht die Schließung einer Ehe aus Liebe. Wie Selbstmitteilung (hier: Erschaffung des Menschen) Bestandteil der Liebe Gottes ist, ist die Selbstmitteilung dort durch Zeugung von Kindern Bestandteil der ehelichen Liebe. Das ist in der Natur des Menschen grundgelegt. Es ist ein Ausdruck des anhaltenden Schöpfungshandeln Gottes, an dem der Mensch teilhat. Die Ehe ist kein weltlich Ding, weil sie ihre Quelle und ihren Ursprung im Schöpfungshandeln Gottes hat. Sie zu regeln und zu ordnen ist damit primäre Aufgabe der Kirche. Der weltliche Anteil der Ehe ergibt sich schon daraus, daß die Menschen in der Welt leben. Der staatliche Anteil an der Ehe ist hingegen ein Produkt der jüngeren Geschichte.

Es ist aber auch für den Staat und für den Gesetzgeber ein Akt der Vernunft, die Quelle der Erkenntnis des göttlichen Willens auch zur Quelle der Erkenntnis zu machen, was Recht ist. Dazu sagte Papst Benedikt XVI. in seiner Ansprache Deutschen Bundestag am 22. September 2011: „Wie erkennt man, was recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist. Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, nie eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.“ Wenn also Natur und Vernunft die wahren Rechtsquellen sind, dann kann eine Festschreibung der Ehe als einer auf Dauer angelegten Verbindung zwischen Mann und Frau, die die Keimzelle der Familie und damit der innerste Kern einer jeden staatlichen Gemeinschaft ist, eindeutig keine Diskriminierung sein.

Gerade vor dem Hintergrund der Freiheit hat jeder Mensch das Recht in Freiheit eine Ehe zu schließen oder nicht. Jeder, der keine Ehe schließen will, mag die für ihn passende Lebensentscheidung treffen. Ein Recht auf Gleichstellung von ungleichen Sachverhalten kann nicht sinnvoll gegen Naturrecht und Vernunft konstruiert werden. Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist unrecht. Unrecht ist auch, ungleiches schon als gleich definieren zu wollen.

Hier stehen reiner Rechtspositivismus und Lobbyinteressen der Natur und der Vernunft diametral gegenüber. Der EGMR hat dies in seinem Urteil klar erkannt und in eine hoffentlich für die europäische Politik richtungsweisende Entscheidung gegossen. Die Initiative Mum, Dads and Kids, die sich für einen natur- und vernunftgemäßen Schutz von Ehe und Familie im europapolitischen Kontext einsetzt, geht letztendlich in die gleiche Richtung wie das Urteil des EGMR.

Auch für einen Staat, der in allen seinen Gliederungen das Wohl des Gemeinwesens zu verfolgen hat, ist der Schutz von Ehe und Familie durch und durch vernünftig. In der Familie wächst die jeweils kommende Generation heran, die den Staat als Gemeinschaft aller Menschen in einem Staatswesen zu tragen hat, heran. So ist es sinnvoll, wenn man ein starkes Gemeinwesen will, für starke Familien zu sorgen. Das richtige Maß von Zurückhaltung im Hinblick auf politischen Einfluss auf die Familien, auf Kinder und Kindererziehung ist ebenfalls ein Gebot der Vernunft. Dass diese Einsicht bei vielen Bürgern der EU zunehmend auf Resonanz stößt, während in Parlament und Kommission nach wie vor Gender Mainstreaming und sexuelle Diversität als primäre Handlungsoptionen angesehen werden, wird in den kommenden Jahren noch für reichlich politischen Zündstoff sorgen. Hier ist die Stimme der Kirche unverzichtbar.

Die Pressemeldung des religionspolitischen Sprechers der Grünen zeigt sich als reine Vertretung von Lobbyinteressen gegen Geneinwohlinteressen, was sich nicht zuletzt auch durch den Verweis auf Afrika zeigt. Es ist wohl wenig hilfreich, katholische Bischöfe darüber belehren zu wollen, was die Lehre der Kirche ist oder ernsthaft zu glauben, europäische Bischöfe könnten politischen Einfluss in afrikanischen Staaten ausüben. Da klingt ein doch recht kolonialistisches Weltbild durch.

Link zur Initiative: www.mumdadandkids.eu

Mum, Dad & Kids




Foto oben Peter Winnemöller (c) kath.net/Michael Hesemann


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Lesermeinungen

 frajo 18. Juni 2016 

@Pamir

Bin nicht sicher, ob "will" wirklich richtiger wäre.

Soweit ich mich erinnere hat so mancher Grüne bei der Ansprache von PB XVI den Saal verlassen. Und andere sprachen von "Vorlesung". Kann man nicht auch denken, das Ganze wäre zu hoch für sie gewesen? Nicht nur vor der Rede sondern auch nach ihr.Ein unbewußtes Eingeständnis eigener Unzulänglichkeit. Denken Sie nur an die PISA-Studien. Dann würde "kann" tatsächlich richtiger sein. Ich denke, für diese Version spricht doch eine ganze Menge. lg


5
 
 Xaverflo 17. Juni 2016 
 

@Pamir

Sie haben recht, es sollte "will" heißen.


4
 
 Maxim 17. Juni 2016 
 

Xaverflo

Ihr Text:
"Manch grüner Politiker dagegen spricht von Dingen, die er selbst nicht verstehen k a n n."
Richtig wäre: nicht verstehen w i l l.


4
 
 Chris2 17. Juni 2016 
 

Erstaunlich

wie schnell Herr Beck wieder auf der Bühne steht und bekanntlich sogar zusätzliche Aufgaben bekommen hat. Aber wenn man sich die Politik der letzten Jahre ansieht, scheinen noch mehr hohe Politiker alles (Fremde) in rosa Farben zu sehen und buchstäblich über den Dingen zu schweben...


7
 
 Xaverflo 17. Juni 2016 
 

Böckenförde-Diktum

"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann" (Ernst-Wolfgang Böckenförde, ehem. Bundesverassungsrichter) Und die Ehe zwischen Mann und Frau ist eine dieser Voraussetzungen.
Manch grüner Politiker dagegen spricht von Dingen, die er selbst nicht verstehen kann.


11
 

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