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'Abtreibung ist keine Behandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit'

9. Februar 2017 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Lebensschutzorganisationen unterstützen die Gewissensentscheidung von Gynäkologen – AlfA, CDL, „Ärzte für das Leben“ und Bundesverband Lebensrecht reagieren auf Ankündigung eines Arztes der Capio-Kliniken, nicht abzutreiben


Dannenberg (kath.net) Ein Chefarzt der Capio-Klinik in Dannenberg hatte angekündigt, aus Gewissensgründen keine Abtreibungen mehr durchzuführen. Die Kliniken haben inzwischen zurückgerudert, kath.net hat berichtet, die näheren Gründe dafür sind unbekannt, auffallend war aber das starke (und vorwiegend einseitig) Medieninteresse an den Vorgängen. Die Capio-Kliniken vertraten in einer Pressemeldung, dass sie weiterhin Abtreibungen anbieten werden, da sie sich „als weltanschaulich neutrale und konfessionsübergreifende Einrichtungen“ verstünden. Jetzt wurde bekannt, dass der Chefarzt der Geburtshilfe in der Elbe-Jeetzel-Klinik, Thomas Börner, und die Leitung des Capio-Mutterkonzerns möglicherweise bald getrennte Wege gehen werden, kath.net hat berichtet. Nach Angaben des Internetportals der EKD, „evangelisch.de“, hat Börner angekündigt, dass er dem Vorschlag der Konzernleitung, dass Schwangerschaftsabbrüche in seiner Abteilung durch andere Fachärzte oder Kooperationsärzte vorgenommen werden, nicht zustimmen werde. Wörtlich hatte er geäußert: „Ich muss zu meiner Meinung stehen und gegebenenfalls die Konsequenzen tragen.“

Inzwischen haben erste Lebensschutzorganisationen auf die Weigerung des Chefarztes, Abtreibungen durchzuführen, reagiert:

ALfA: Abtreibung ist keine Behandlung zur Wiederherstellung der Gesundheit

„Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht, bestimmte Handlungen aus Gewissensgründen nicht durchzuführen. Dieses Recht ist besonders wichtig, wenn es, wie in diesem Fall, um Leben und Tod geht. Ärzte, die sich im Zusammenhang mit Abtreibung und assistiertem Suizid auf dieses Grundrecht berufen, müssen daher im Sinne unserer demokratischen Grundordnung geschützt und respektiert werden.“ Dies stellte Alexandra Linder, Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., fest. Krankenhäuser und die darin arbeitenden Menschen hätten „den Auftrag, Krankheiten zu heilen und Leid zu lindern. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und eine Abtreibung keine Behandlung zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit. Daher ist die Forderung oder Annahme, Abtreibung als normale gesundheitliche Grundversorgung anbieten zu müssen, grundfalsch.“ Dabei gehe es hier nicht um eine sogenannte „‚längst überwundene Diskussion‘, wie öffentlich geäußert wurde, sondern um die unverändert bestehende Sachlage, dass bei einer Abtreibung ein unschuldiger Mensch stirbt. Und es geht um eine gesellschaftliche Kapitulation: Eine Gesellschaft, die der Ansicht ist, die Tötung ihres eigenen Nachwuchses könne in irgendeiner Weise eine Hilfe oder Lösung sein, ist inhuman.


Außerdem kritisierte die Bundesvorsitzende der ALfA: „In der aktuellen Debatte gibt es Stellungnahmen, die sorgfältig analysiert werden sollten: So betont Pro Familia ausschließlich das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Für eine Schwangerschaftsberatungsstelle, die laut § 219 StGB verpflichtet ist, eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens durchzuführen, ist das eine erstaunliche Aussage. Da dieser Verein für ein Frauenrecht auf Abtreibung eintritt und mit Abtreibungen Geld verdient, ist es dringend geboten, ihn auf seine Gesetzeskonformität und die Qualität seiner Beratungen hin zu überprüfen. Denn bei einer guten, intensiven Beratung unter Klarstellung der gleichrangigen Lebensrechte von Mutter und Kind und mit dem Angebot aller möglichen Alternativen würden die Abtreibungszahlen sinken.“

Christdemokraten für das Leben (CDL): Entscheidung für das Leben verdient höchste Anerkennung

„Das Recht auf Leben ist das zentrale Grundrecht unserer Rechtsordnung, das allen anderen Menschenrechten voran steht. Eine Abtreibung bedeutet immer, daß dieses Recht mißachtet und ein menschliches Leben aktiv und willentlich beendet wird.“ Dies stellte Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), fest. Jeder Rechtsstaat sei daran zu messen, „wie sehr er sich für den Schutz jedes menschlichen Lebens wirklich einsetzt“, doch wenn inzwischen „mindestens jede sechste Schwangerschaft mit einer Abtreibung beendet“ werde, zeige dies „überdeutlich“ den sehr dringenden Handlungsbedarf in Gesellschaft und Politik.

Weiter erläuterte die CDL-Bundesvorsitzende: „Wer als Schwangere zur Geburtsvorbereitung eine gynäkologische Klinik aufsucht, sollte wissen, ob im Nachbarzimmer vielleicht parallel abgetrieben wird. Es bleibt ein Skandal, wenn diese Abtreibungen in aller Regel auch noch von der Krankenkasse, d.h. von den Beiträgen aller Versicherten bzw. später von allen Steuerzahlern unfreiwillig bezahlt werden.“

Außerdem kenne die bundesdeutsche Rechtsordnung „kein angebliches ‚Recht auf Abtreibung‘, auch wenn inzwischen, angesichts der Gleichgültigkeit des Gesetzgebers und der Gesellschaft, gegenüber den bleibend hohen Abtreibungszahlen dieser Eindruck vorzuherrschen scheint. Aktuelle Umfragen (Insa 10/2016) zeigen aber, dass auch immerhin mehr als 40 Prozent aller Bürger Abtreibungen grundsätzlich ablehnen.“ Doch bleibe eine Abtreibung „rechtlich eine unter bestimmten Bedingungen geduldete Straftat“.

Mit seiner Entscheidung habe „Chefarzt Thomas Börner gezeigt, dass er sich als Arzt und Christ ernsthaft seinem Gewissen und dem hippokratischen Eid verpflichtet versteht und das tatsächlich brutale Geschehen einer Abtreibung eines lebensfähigen Kindes nicht als normale ‚Gesundheitsdienstleistung‘ anerkennen kann“, betonte Löhr und äußerte abschließend: „Hoffentlich findet dieses positive Beispiel viele weitere entschiedene Nachahmer!“

Ärzte für das Leben: Gewissensfreiheit der Ärzte wird faktisch ausgehöhlt

„Die mutige Entscheidung“ des Chefarztes der Geburtshilfe in Dannenberg, Dr. Thomas Ulrich Börner sowie des Klinikchefs Dr. Markus Fröhling, „aus Gewissensgründen Abtreibungen nur bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr der Mutter durchzuführen, hat nach kaum mehr als 24 Stunden zu einer direkten Intervention der Trägergesellschaft geführt“, wonach die Klinik weiterhin Abtreibungen nach dem Beratungsmodell durchführen werde. Dies sei bereits der zweite Fall innerhalb von wenigen Monaten. Dies erläuterte Prof. Paul Cullen, der Vorsitzende des Vereins „Ärzte für das Leben“ und erinnerte an die Vorgänge um eine Klinik des evangelischen Agaplesion Konzern im November 2016, kath.net hat berichtet. „Auf Druck der niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Cornelia Rundt (SPD) willigte dann Agaplesion ein, in ihrem Krankenhaus Abtreibungen ‚nach der Beratungsregelung‘ durch niedergelassene ‚Kooperationsärzte‘ durchführen zu lassen“, so Cullen.

Der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“ stellte fest: „Beide Fälle zeigen eine gefährliche Tendenz der Politik, die Gewissensfreiheit der Ärzte durch die Hintertür auszuhöhlen. Denn wenn ein Krankenhaus oder eine Krankenhausgruppe durch solche Umgehungsmaßnahmen gezwungen werden kann, an Maßnahmen teilzunehmen, die sie aus moralischen Gründen zutiefst ablehnen, bleibt von dem viel gepriesenen ethischen Handlungsspielraum nicht viel übrig“.

UPDATE: Bundesverband Lebensrecht fordert Debatte über Lebensrecht für Ungeborene

Der Vorsitzendes des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann, äußerte, ihm sei bewusst, dass selbst die C-Parteien keine Diskussion mehr über das Lebensrecht Ungeborener wollen. Trotzdem, so forderte er, „brauchen wir diese Debatte dringend, damit richtige Gewissensentscheidungen wieder eine reale Chance haben. Es ist höchste Zeit, die Schweigespirale zu durchbrechen!“

Papst Franziskus über Abtreibung



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