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| ![]() Malteser: Boeselager verliert in entscheidendem Punkt vor Gericht20. September 2017 in Aktuelles, 30 Lesermeinungen Maltesergroßkanzler Boeselager verliert entscheidenden Punkt vor Gericht. Malteser International hat mit Wissen von Boeselager auch nach Bekanntwerden der Verteilung von Hilfsgütern mit Verhütungsmitteln diese für mehrere Monate fortgesetzt Rom (kath.net/rn) Das Gericht hat damit den Sachverhalt anerkannt, dass Malteser International auch nach Bekanntwerden der Verteilung von Hilfsgütern mit Kondomen bei einem Projekt in Myanmar diese Hilfsaktion für einige Monate fortgesetzt hat und dies zudem auch mit Wissen und Wollen von Herrn von Boeselager geschah. Damit wurde eine Einstweilige Verfügung, die Boeselager nach einem Bericht von kath.net erwirkt hat, in diesem entscheidenden Punkt aufgehoben. Zur Vorgeschichte: Vor einem knappen Jahr kam es innerhalb des Malteserordens zur Amtsenthebung des Großkanzlers, Albrecht von Boeselager. Der damalige Großmeister des Malteserordens, Fra Matthew Festing, warf dem Deutschen vor, in seiner Funktion als früherer Großhospitalier des Ordens gegen die Morallehre der Kirche verstoßen zu haben, da er von der Verteilung von Verhütungsmitteln im Rahmen von internationalen Hilfsprojekten der Malteser gewußt und diese nicht gestoppt hatte. Boeselager wies die Vorwürfe zurück und rief ein Ordensgericht gegen seine Amtsenthebung an. Der Vatikan und der Papst persönlich wurden involviert und kamen zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen gegen Boeselager unzutreffend wären. Daraufhin trat Festing auf Druck des Papstes zurück und Boeselager wurde wieder in sein Amt eingesetzt. Mit dem Hamburger Gerichtsurteil wird jetzt de facto auch dieser Vorgang in Frage gestellt. Wurde der Papst falsch informiert? Hatte Festing recht und wurde somit ungerechtfertigt zum Rücktritt gedrängt? Ist Boeselager als Großkanzler eines katholischen Ordens weiterhin haltbar? Im Hamburger Urteil, welches kath.net diese Woche in schriftlicher Form zugestellt wurde, heißt es jetzt unter Verweis auf einen Artikel von kath.net von Dezember 2016, gegen den Boeselager juristisch vorgegangen ist: "Der gesamte dritte Absatz des Artikels setzt sich kritisch mit verschiedenen Aspekten der Arbeit des Antragstellers (A.d.Redaktion: Hier ist Albrecht von Boeselager gemeint!) als Hospitalier auseinander, um die zu Beginn aufgestellte These zu belegen, ein kleiner Kreis aus dem deutschsprachigen Raum wolle zwar die Vorteile der Exklusivität und der Souveränität erhalten, aber die ihrer Meinung nach zu engen Bande der katholischen Lehre und Bindung an den Papst etwas lockern. Für den Leser ergibt sich daraus zur Überzeugung der Kammer zwingend, dass der Antragsteller alle erwähnten Vorwürfe selbst verantwortet hat, was notwendigerweise auch seine Kenntnis aller relevanten Umstände betrifft. Dieser Eindruck gilt nach dem Ergebnis der Widerspruchsverhandlung jedoch prozessual als wahr. Boeselager hatte hingegen öffentlich und auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung argumentiert, dass er keinerlei unmittelbaren operativen Einfluss auf die Hilfsaktionen von Malteser International habe und die Vorgänge nicht in seiner Verantwortung lagen und er nach Kenntniss der Missstände dennoch sofort agiert und diese abgestellt hätte. Bemerkenswert ist, dass inzwischen alle diesbezüglichen Aussagen und Links von der offiziellen Homepage des Malteserordens in Rom verschwunden ist. SREENSHOT - URTEIL des Hamburger Gerichts Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMalteser
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