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| ![]() Münster: Domkapitular wollte Homopaar kirchlich segnen28. September 2017 in Aktuelles, 35 Lesermeinungen Nach protestierenden Telefonanrufen untersagt der Münsteraner Bischof Felix Genn die kirchliche Segnung des Emmericher Bürgermeisters und seines Lebenspartners. Emmerich (kath.net) Bistumssprecher Stephan Kronenburg hat bestätigt, dass Bischof Genn die kirchliche Segnung des gleichgeschlechtlichen Paares untersagt hat, wie der WDR berichtete. Da kommt es sehr leicht zu Verwechslungen. Wenn man jetzt sagen würde, dass das Paar in einem solchen Gottesdienst nach vorne kommt und gesegnet wird - dann ist das sehr schwer zu differenzieren. Der Pressesprecher fragte weiter, was da noch wirklich der Unterschied zu einer kirchlichen Trauung wäre. Die Rheinische Post berichtete außerdem, dass Kronenburg betont hatte, dass es dem Bistum nicht darum gehe, eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft herabzuwürdigen. Doch sei durch Medienberichte der Eindruck entstanden, dass es sich um eine homosexuelle kirchliche Hochzeit in handle. Mit seiner Entscheidung wolle das Bistum betonen, dass es zwischen dem Sakrament der Ehe und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einen Unterschied gebe. Es habe in Münster sogar entsprechende Telefonanrufe gegeben, berichtete Kronenburg, ohne näher auszuführen, bei welchen Teilen der Bistumsleitung diese Anrufe angekommen waren. Bischof Felix Genn hat sich im Umfeld der Bundestagsabstimmung über die Ehe für alle als klarer Kritiker der Öffnung der Ehe bekannt. Er sagte in einer Predigt: Wir werden uns als Kirche ganz klar zu einer deutlichen Positionierung der Ehe von Mann und Frau weiterhin bekennen, ohne mit dem Begriff Lebenspartnerschaft eine Diskriminierung homosexueller Personen zu bezeichnen, sondern indem wir damit nur eine andere Wirklichkeit benennen. kath.net hat berichtet. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBistum Münster
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