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Kardinal reagiert auf Amoris laetitia: „Zusammenleben wie Geschwister“

12. Februar 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Kardinal Clemente, Patriarch von Lissabon betont, dass die Reintegration von geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken „nicht notwendig“ zur Zulassung zu den Sakramenten Eucharistie und Beichte führe.


Lissabon (kath.net) Zivilrechtlich wiederverheiratete Geschiedene, deren vorige Ehen nicht kirchlich annulliert sind, könnten „in Ausnahmefällen“ die Kommunion und das Bußsakrament empfangen, doch die Kirche erinnere daran, dass diese Paare wie Bruder und Schwester zusammenleben sollen. Dies erläutert der Patriarch von Lissabon, Manuel Kardinal Clemente, in einem auf dem 6.2. datierten Schreiben, das den Umgang mit den von Papst Franziskus in Amoris laetitia vorgegebenen Erleichterungen für seinen Verantwortungsbereich regelt. Gleichzeitig betont der Kardinal, dass die Reintegration von Katholiken „nicht notwendig“ zur Zulassung zu den Sakramenten Eucharistie und Beichte führe.


„Es kann allerdings angebracht sein, dass der Zugang zu den Sakramenten zurückhaltend erfolgt, erläuterte Clemente. Außerdem wies er darauf hin, dass bei „ungeklärten Ungerechtigkeiten“ der Zugang zu den Sakramenten „besonders skandalös“ sei. Einen anderen Ort der Entscheidung für den Sakramentenzugang als das „Forum internum“ kenne er nicht, so Clemente und verwies ausdrücklich auf Beichtgespräch und Beichtvater, nach Bestätigung der Nichtannullierbarkeit ist also seines Erachtens auch das Diözesangericht nicht zuständig.

Link zum Originaldokument: Nota para a receção do capítulo VIII da exortação apostólica 'Amoris Laetitia'

Patriarch Clemente


Archivfoto Patriarch Clemente (c) Patriarchat Lissabon


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