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| Organspende: Paradigmenwechsel in den Niederlanden20. Februar 2018 in Prolife, 5 Lesermeinungen CDL-Pressesprecherin Susanne Wenzel: Ab 2020 ist jeder volljährige Niederländer automatisch Organspender, wenn er nicht aktiv seinen Widerspruch im Spendenregister eintragen lässt Kein akzeptabler Weg kath.net-Interview von Petra Lorleberg Köln (kath.net/pl) Bedenken gegen die Organspende äußert die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, im kath.net-Interview. Sie erinnert: Eine medizinische Wissenschaft, die alternative Heilmethoden, z. B. durch die Weiterentwicklung künstlicher Herzen, und auch Präventionsmöglichkeiten erforscht und entwickelt wäre wünschenswert und sie ist machbar und möglich. kath.net: In den Niederlanden ist die rechtliche Grundlage für die Entnahme von Transplantationsorganen neu geregelt worden. Um was geht es und wie stufen Sie das ein? Susanne Wenzel: Bisher galt in den Niederlanden die erweiterte Zustimmungsregelung, bei der entweder ein Organspenderausweis vorlag oder aber die nächsten Verwandten gemäß dem mutmaßlichen Willen des Spenders über die Spende entscheiden konnten. Das nun verabschiedete Gesetz legt ein anderes Verfahren, die sogenannte Widerspruchsregelung, fest. Danach ist ab dem Jahr 2020 jeder volljährige Niederländer automatisch ein Organspender, wenn er nicht aktiv seinen Widerspruch zur Spende insgesamt oder bestimmter Organe im Spendenregister eintragen lässt. D. h. jetzt muss aktiv werden, wer kein Organspender sein will. Damit wurde ein bedeutender Paradigmenwechsel vollzogen. Durch das neue Verfahren erhoffen sich die Befürworter ein erhöhtes Spendenaufkommen, denn auch in den Niederlanden ist die Zahl der Organspenden deutlich zurückgegangen in den letzten Jahren. Ein Bild, das sich mit Ausnahme weniger Länder wie Spanien oder auch Belgien und Kroatien in fast allen europäischen Ländern zeigt. Auch dort, wo die Widerspruchsregelung bereits gilt. Die Widerspruchsregelung, wie sie nun auch in den Niederlanden angewandt wird, ist aus Sicht der CDL aber kein akzeptabler Weg. Sie stellt vielmehr eine unzulässige Bevormundung der Bürger dar. Man spekuliert hierbei wohl auch mit der Passivität der Bürger, nämlich jener, die sich die Mühe des Widerspruches nicht machen. Vor dem Hintergrund der immer weiter voranschreitenden medizinischen Möglichkeiten wird die Frage nach der Organspende drängender werden, weil es eine steigende Zahl von Transplantationen geben wird. Das kann aber unmöglich rechtfertigen, die Bürger derart zu bevormunden, indem man ihnen eine Entscheidung vorwegnimmt, der sie zwar widersprechen können, die aber unzulässig in den Entscheidungsbereich und die Freiheit des Einzelnen eingreift. Eine Aufforderung durch den Staat an den einzelnen Bürger, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen sehen wir als durchaus kritisch an, denn niemand kann gezwungen werden, diese Entscheidung, die nur dem Einzelnen selbst zusteht, zu treffen. Eine Organspende, die doch freiwillig sein soll, wie das Wort Spende ja suggeriert, wird durch die Vorwegnahme einer Entscheidung durch Dritte, hier durch den Staat, tatsächlich zum Zwang. Entgehen kann der Einzelne dieser durch den Staat vorweggenommenen Entscheidung nur, wenn er explizit widerspricht. Das ist ganz klar die falsche Reihenfolge. Und es verwundert doch sehr, dass gerade die Niederlande, die sonst so sehr auf Selbstbestimmung setzen, eben diese ausgerechnet hier nicht länger zulassen wollen. In Deutschland wurde bereits in der Vergangenheit immer wieder über die Widerspruchslösung diskutiert, aber gerade auch jetzt nach der in den Niederlanden getroffenen Entscheidung. Bei uns gilt seit 2012 die Entscheidungslösung. Wer Organspender sein will, muss dies mittels Ausweis oder Patientenverfügung erklären oder aber die engsten Angehörigen können eine Entscheidung nach dem mutmaßlichen Willen des potenziellen Spenders treffen. Um hier die Zahl der potenziellen Spender zu erhöhen wurden die gesetzlichen und privaten Krankenkassen verpflichtet, alle Krankenversicherten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in regelmäßigen Abständen schriftlich zu befragen, ob sie nicht Organspender sein und einen Ausweis ausfüllen möchten. Dies kann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden und die Versicherten haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu ändern. Ferner sollen Behörden bei der Ausstellung von Ausweisen und Führerscheinen oder anderen amtlichen Dokumenten Informationen zur Organspende aushändigen. kath.net: Wie bereitwillig ist denn allgemein die Bevölkerung hierzulande, Organe zu spenden? Wo liegen die Sorgen? Wenzel: In Deutschland ist die Spendenbereitschaft in den letzten Jahren vor allem nach den Skandalen bei der Vergabepraxis und der Manipulation von Wartelisten offenbar zurückgegangen. Studien zeigen zudem, was wir auch in Gesprächen festgestellt haben, dass viele Menschen sich nicht aufgeklärt fühlen. Darüber hinaus fühlen sich Menschen durch die Art der zum Beispiel von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Informationen, aber auch durch die Berichterstattung in den Medien eher moralisch unter Druck gesetzt, ganz so, als könne die Gesellschaft die Organspende verlangen. Dem ist natürlich nicht so! Die Spende kann und darf unter keinen Umständen erzwungen werden. Was wir auch immer wieder hören und selbst feststellen ist die Unterdrückung von Fakten. Gerade über den sogenannten Hirntod als derzeit einzige Voraussetzung für eine Organentnahme in Deutschland fühlt sich der Großteil der Bevölkerung nicht ausreichend und nicht richtig informiert. Und das ist keineswegs ein subjektives Empfinden des Einzelnen, sondern entspricht den Tatsachen. Nach den ersten Organtransplantationen Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts stellte die Transplantationsmedizin fest, dass Organe von tatsächlich Verstorbenen, bei denen also sämtliche Herz- und Kreislaufaktivitäten unwiederbringlich erloschen waren, sich nicht erfolgreich verpflanzen lassen. Unmittelbar nach dem Eintritt des Todes finden im Körper Prozesse statt, die eine erfolgreiche und gefahrlose Transplantation verhindern. Das heißt nichts anderes, als das von einem wirklich Toten, dessen Herz- und Kreislauffunktionen unwiederbringlich erloschen sind und der die typischen Zeichen des Todes zeigt, keine Organe entnommen und erfolgreich transplantiert werden können. Es musste also ein Zeitpunkt gefunden werden, der möglichst vor dem bisherigen allgemein gültigen Todeszeitpunkt, an dem alle Lebensfunktionen vollständig und dauerhaft erloschen sind, liegt. Vor nunmehr genau 50 Jahren, 1968, hat deshalb ein Gremium an der Harvard University den Hirntod als diesen Todeszeitpunkt festgelegt. Man ging demnach davon aus, dass das Gehirn irreversibel geschädigt ist, seine wichtigsten Funktionen ausgefallen sind und damit der Todeseintritt unumkehrbar ist. Genau hier beginnt das Problem: Seit dem Jahr 2002 gibt es nach einer umfassenden weltweiten neurologischen Studie berechtigte Zweifel daran, dass der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Sogar die Ethik-Kommission des US-Präsidenten hat 2008 in ihrem White Paper Controversies in the determination of death erklärt, dass der Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen ist. Das schließt eine Organspende aus, bei der lebenswichtige und nur einmal vorkommende Organe entnommen werden, weil der Patient mit Hirnschaden oder im Hirnversagen eben nicht tot ist. Und es verbietet sich von selbst, dass bewusst und absichtlich der Tod eines Menschen herbeigeführt wird, damit ein anderer leben kann. Gerade aber das Kriterium Hirntod beunruhigt viele Menschen und macht ihnen Angst. Diese Ängste werden jedoch vielfach schlicht negiert, um nur ja keine Irritationen aufkommen zu lassen. Auch die Diskussion, die in Fachkreisen seit Jahren geführt wird, wird weitgehend aus der Öffentlichkeit herausgehalten. Das macht die Menschen misstrauisch. kath.net: Wie stehen Sie grundsätzlich zur Organspende? Wenzel: Die CDL stimmt Lebendspenden zu, wie etwa der Spende einer Niere, der Knochenmarkspende oder auch eines Teiles der Leber, weil der Spender hierdurch nicht stirbt. Alles andere lehnen wir ab, weil der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist, der Spender also tatsächlich durch die Organentnahme stirbt. Es darf kein Mensch sterben, damit ein anderer Mensch leben kann. Dies entzieht sich jeglicher Verhandelbarkeit. Wir haben besonders die Einführung der Entscheidungslösung in Deutschland kritisiert, weil aus unserer Sicht der Staat den Bürgern nicht per Gesetz die Entscheidung über eine derart persönliche Frage aufdrängen darf. Erst recht nicht ohne die umfassende und ehrliche Aufklärung über den sogenannten Hirntod. Erstaunlicherweise wird im Gesetz nicht einmal der Hirntod erwähnt, es ist dort nur von toten Spendern die Rede, ganz so, als handelte es sich um bestattungsfähige Leichen. Die regelmäßige Befragung und die anschließende Dokumentation auf der Gesundheitskarte stellt für uns eine inakzeptable Bevormundung des Bürgers dar. Der Staat übt hier in unzulässiger Weise moralischen Druck auf seine Bürger aus und greift in den höchstpersönlichen Entscheidungsbereich des Einzelnen ein. Die Organe eines Menschen können nicht vergesellschaftet werden und der Staat oder die Gesellschaft haben keinen Anspruch auf eine Spende. Wir verstehen, dass schwerkranke Patienten unter Umständen mit der Implantation eines fremden Organs eine Hoffnung auf ein Weiterleben verknüpfen. Das ist auch durchaus nachvollziehbar. Doch wir dürfen nicht vergessen, dass das gespendete Organ konstitutiver Bestandteil einer anderen Person war, die ebenso wie der Empfänger des Organs eine Würde hat. Und auch der schwerkranke und sterbende Patient mit einer starken Hirnschädigung oder im Hirnversagen bedarf unserer Fürsorge und Solidarität. Die Sterbestunde ist neben der Geburtsstunde die wichtigste Stunde im Leben eines Menschen. Und gerade im Gespräch mit Angehörigen von Organspendern, ganz unerheblich ob der Spender zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen die Entscheidung getroffen haben, hören wir immer wieder auch den Satz, dass sie ihren Angehörigen im Sterben allein gelassen haben oder er nicht einfach sterben durfte, sondern auf dem Operationstisch durch die Organentnahme gestorben ist. Auch diese Bedrängnis und Not müssen wir sehen und ernstnehmen. Diese sollte mindestens genauso nachvollziehbar sein, wie der Wunsch eines Menschen auf Heilung von seiner Krankheit. Letztlich glaube ich persönlich, dass wir uns vielleicht einfach begrenzen müssen in dem, was wünschenswert wäre und was tatsächlich ethisch und moralisch möglich und machbar ist. Zu bedenken ist ferner, dass das eigene Recht seine Grenzen dort findet, wo es das Recht eines anderen negiert. Eine medizinische Wissenschaft, die alternative Heilmethoden, z. B. durch die Weiterentwicklung künstlicher Herzen, und auch Präventionsmöglichkeiten erforscht und entwickelt wäre wünschenswert und sie ist machbar und möglich.
CDL-Pressesprecherin Susanne Wenzel Foto (c) CDL Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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