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Jesuitenpater für 'Entkriminalisierung' der Abtreibung

24. Juli 2018 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Eine Kampagne in der Dominikanischen Republik will die Legalisierung der Abtreibung bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung oder Inzest sowie fötalen Missbildungen. Dies sei gerecht, behauptet der Jesuit Mario Serrano.


Dajabon (kath.net/LSN/jg)
P. Mario Serrano Marte SJ hat über sein Twitterkonto Werbung für die Entkriminalisierung der Abtreibung in der Dominikanischen Republik gemacht.

Serranos Kampagne begann am 12. Juli, als er eine Reihe von Twitternachrichten weiter leitete, die sich positiv über eine Demonstration am 15. Juli äußerten. Die Demonstration fand zur Unterstützung einer Gesetzesvorlage statt, die Abtreibung in drei Fällen straffrei stellen soll: Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung und Inzest sowie Fehlbildungen des Fötus, die ein Überleben unmöglich machen.


Um seiner Unterstützung für das Anliegen Ausdruck zu verleihen, versandte Serrano weitere Nachrichten, in denen er die seiner Ansicht nach positiven Aspekte des Gesetzesvorschlages hervorhob. „Ich glaube dass die Entkriminalisierung der Abtreibung unter drei Bedingungen (Leben oder Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung oder Missbildungen des Fötus) eine sehr gerechte Sache ist, die das Leben berücksichtigt“, schrieb er wörtlich.

Am 15. Juli schrieb er, dass die Teilnehmer an der Demonstration Jesus nahe sein würden, der die Menschen „liebt, begleitet, und niemanden in extremen Situationen verurteilt“.

Mit seinem Einsatz für die Entkriminalisierung der Abtreibung hat Serrano viel Aufmerksamkeit in den Medien bekommen. Unter anderem ist er mehrmals im Fernsehen der Dominikanischen Republik aufgetreten.

Mehrere Bischöfe haben das Engagement Serranos öffentlich und in direkten Gesprächen mit ihm verurteilt. Der Jesuitenpater blieb bei seiner Haltung und bekannte sich auch einige Tage nach der Demonstration gegenüber der Presse zu deren Anliegen.

In der Dominikanischen Republik ist Abtreibung derzeit nur dann gesetzlich möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.


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Lesermeinungen

 athanasius1957 24. Juli 2018 
 

SJ=sine Jesu!

HH Marte ist in bester Gesellschaft. Sein Mitbruder McCormick hat sich mit dem Froschevolutionsbiologen auf ein Packl ghaut und den Terminus des sogenannten "PRÄEMBRYO" geschaffen. Dieser war notwendig geworden, um an die in der "Retorte" überzähligen Humanembryonen heranzukommen und diese der "Forschung" zuzuführen.
Zum Verständnis
EMBRYO ist der Mensch von der Zeugung (ZYGOTE=einzelliger Embryo) während seiner Wanderung durch die Tube bis zur Nidation im Uterus.
Danach wird der Mensch bis zu seiner Geburt zum FÖTUS.


2
 
 Tisserant 24. Juli 2018 

Jesuiten...
Zeitgeist Anbeter.
Was ist nur aus dieser Gemeinschaft geworden?
Sind sie Soros oder ist Soros ein Teil von ihnen, sind sie linke Sozialisten oder sind diese Teil von ihnen...
Gibt's noch Glauben in deren Reihen oder lediglich den Kult von achtundsechzig?


10
 
 scheinfrager 24. Juli 2018 
 

@elmar69

"Wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, kann die Tötung des Kindes als Notwehr gerechtfertigt werden."

Nein, zumindest nach deutschem Recht, denn das setzt bei Notwehr einen rechtswidrigen Angriff voraus.

Insofern der Sex freiwillig erfolgte, passiert aber zwischen "Sex" und "Leben der Schwangeren ist durch Schwangerschaft gefährdet" nichts, was einen rechtswidrigen Angriff darstellen könnte. Denn die Einnistung in die Gebärmutter ist ja keine rechtswidrige Handlung des ungeborenen; auch ist Wachsen keine rechtswidrige Handlung des ungeborenen.


Wenn dann käme nach deutschem Recht rechtfertigender und/oder entschuldigender Notstand in Frage.

Ersteres würde voraussetzen, dass entweder das Leben des ungeborenen "weniger schwer" wiegt als das der Schwangeren; oder dass man quasi sowieso nur wählt zwischen ungeborenes tot oder Schwangere + ungeborenes tot.

Letzteres führt lediglich zu Straflosigkeit, ist aber immer noch rechtswidrig.


2
 
 elmar69 24. Juli 2018 
 

Gesundheits / Lebens-Gefahr

Wie will man das abgrenzen?

Wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, kann die Tötung des Kindes als Notwehr gerechtfertigt werden. Wenn ein schwerer Gesundheitsschaden droht, ist eigentlich immer auch das Leben in Gefahr, so genau kann man das vermutlich nicht unterscheiden.

Wenn man dann eine weniger schwerwiegende Gesundheits-Beeiträchtigung akzeptiert, fällt die Grenze zur "psychischen Beeinträchtigung" schwerer und letztendlich landet man bei einer willkürlichen Entscheidung.


6
 
 elmar69 24. Juli 2018 
 

Missbildungen

Da währen Statistiken nützlich.

Wie oft werden eigentlich Missbildungen diagnostiziert, die ein Überleben unmöglich machen?

Wie oft kommt es danach ohne Eingriff zu einem Abgang/Fehl-/Totgeburt?

Wie oft kommt das Kind lebend zur Welt und stirbt kurz danach.

Wie oft lebt das Kind anschließend trotz des Verdiktes der Ärzte weiter?

Gibt es dieses Teil-Problem real oder soll da nur Sympathie für das Ganze gefördert werden?


7
 
 Ginsterbusch 24. Juli 2018 

Die Einzelfälle der Jesuiten....


9
 

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