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| Reaktionäre Affen Parteiische Toleranz in Aktion3. Februar 2019 in Schweiz, 5 Lesermeinungen Gastbeitrag von Dominik Lusser/Stiftung Zukunft CH. Winterthur (kath.net/Stiftung Zukunft CH) Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS), beschimpfte im Januar 2019 in einem Mailing an ihre Unterstützer die Mitglieder des Referendumskomitees Nein zu diesem Zensurgesetz als reaktionäre Affen. Was ist von solchen Wutausbrüchen zu halten? Sind die Kräfte, die sich gegen die Erweiterung der Rassismusstrafnorm engagieren, tatsächlich eine Ansammlung hasserfüllter Zeitgenossen, die Menschen das Anderssein verbieten wollen? Wie weit und fragwürdig der Straftatbestand Diskriminierung und Aufruf zu Hass im Kontext von Gesetzen ausgelegt werden kann, die sexuelle Minderheiten unter (straf-)rechtlichen Sonderschutz stellen, zeigen unzählige Beispiele aus dem nahen und fernen Ausland. De facto führt dies nicht selten zu empfindlichen Einschränkungen der Meinungs-, Bekenntnis- und Gewissensfreiheit in Bezug auf das gesellschaftlich umstrittene Thema der sexuellen Orientierung. Homophobie-Reflexe Die richterliche Willkür wird in diesem Zusammenhang auch durch die begriffliche Unschärfe sogenannter Hate Speech-Bestimmungen begünstigt. Hass ist ein rechtlich unbestimmter Begriff, der als Haltung hinter einer Aussage oft nur vermutet werden und darum auch einfach unterstellt werden kann. Nach einem einschlägigen Kommentar zum Schweizer Strafrecht ist der Eindruck entscheidend, der vermittelt werden soll oder entsteht. Völlig irrelevant ist es hingegen, ob die vermutete Feindseligkeit in die Tat umgesetzt wird. Der grosse Ermessenspielraum, den Hate Speech-Gesetze eröffnen, macht eine normative Bewertung der gemachten Äusserung sowie deren Umstände erforderlich, was Richter in Bezug auf das Kriterium der sexuellen Orientierung vor ganz besondere Herausforderungen stellt. Auch Juristen sind nämlich nicht apriori immun gegen den medial portierten linksliberalen Mainstream, der jedes Hinterfragen des homosexuellen Lebensstils oder gleichgeschlechtlicher Partnerschaft reflexartig als homophob und Ausdruck von Hass stigmatisiert. Auch Richter unterliegen dem Druck, den die bestens vernetzte LGBT-Lobby aufzubauen im Stande ist. Rechtsgut sexuelle Präferenz? Fraglich ist dann auch, was mit dem erweiterten Diskriminierungsparagraph faktisch als Rechtsgut geschützt wird: ob tatsächlich nur die Menschenwürde der (z.B. homosexuell orientierten) Person, wie der Gesetzgeber es eigentlich vorsieht; oder nicht auch die sexuelle Orientierung bzw. das sexuelle Verhalten selbst, das der Zeitgeist gegen jede wissenschaftliche Evidenz zu einer Identitätsfrage hochstilisiert. Die Tendenz der Rechtsprechung im europäischen Ausland geht eindeutig in diese Richtung: Da geraten auch Äusserungen und Texte ins Visier der Staatsanwaltschaft, die klar zwischen dem Menschen und der Homosexualität als einer bestimmten sexuellen Verhaltensweise unterscheiden. Doch auch Letzere scheint strafrechtlichen Schutz vor Kritik zu geniessen. Das Strafrecht ist anerkanntermassen das letzte Mittel jedes Rechtsstaats, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Sein Einsatz muss darum verhältnismässig sein. Nun ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Schweiz im Vergleich zu Diskriminierungen etwa aufgrund der Sprache, des Alters oder der politischen Einstellung gemäss Zahlen des Bundesamts für Statistik offenbar ein absolutes Randphänomen. Und zudem schützt das Strafrecht bereits heute alle Bürger auch Angehörige sexueller Minderheiten vor persönlichen Angriffen wie Ehr- oder Körperverletzungen. Es gibt also keinen Grund, mit dem Hammer des Strafrechts dreinzuschlagen. Bedrohte Grundrechte Dennoch hat das Parlament mit der Ausweitung von Art. 261bis StGB im Dezember 2018 seinen Willen kundgetan, selbst allgemein gehaltene homophobe Äusserungen, die nicht einmal eine konkrete Person oder Personengruppe im Blick haben, unter Strafe zu stellen. Damit aber würde das Strafrecht definitiv in Konflikt mit einer freien Gesellschaftsordnung geraten. Zu einer solchen Ordnung gehört, auch Ansichten äussern zu dürfen, die auf manche Bürger irritierend wirken können. Es gibt kein Recht darauf, wegen eines Verhaltens nicht kritisiert zu werden. Auch über sexuelle Orientierungen muss weiterhin kontrovers diskutiert werden dürfen. Zum Beispiel bei der Frage, ob es zwischen homo- und heterosexuellen Beziehungen tatsächlich keine beträchtlichen (für das Gemein- und Kindeswohl relevanten) Unterschiede gibt und folglich die Ehe für alle Paarbeziehungen geöffnet werden soll, oder eben nicht. Ferner gehört es zu einer freien Gesellschaft, dass Bürger nicht unnötigerweise gezwungen werden, Dinge zu tun, die sie nicht wollen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie sich auf ihre Gewissensfreiheit berufen. Einen Grafiker zu büssen, der sich weigert, ein Banner für eine LGBT-Business-Group zu kreieren (wie 2018 in Polen geschehen), oder einen Hotelier strafrechtlich zu belangen, weil er sein Restaurant nicht für eine gleichgeschlechtliche Hochzeitsfeier zur Verfügung stellen will (wie es in Spanien vorgekommen ist), ist mit grundlegenden Menschenrechten nicht vereinbar. Mit der Gleichbehandlungsrichtlinie von Art. 261bis StGB, Absatz 5 würden solche Bevormundungen auch in der Schweiz Einzug halten. Von echter Toleranz Eine tolerante Gesellschaft zeichnet sich weder dadurch aus, dass alle gleicher Meinung sind, noch dadurch, dass jeder indifferent alles mitmacht. Toleranz setzt eine Vielfalt der Ansichten und moralischen Einstellungen geradezu voraus. Sie besteht in der Fähigkeit, jedem seine Meinung und Werthaltung zuzugestehen, auch wenn sie der eigenen diametral entgegensteht. Die Basis der Toleranz ist nicht der Werterelativismus, sondern die unbedingte Achtung vor der Würde jeder Person, zu der auch die Ausübung grundlegender Freiheitsrechte gehört. In diesem Sinne muss es einem gleichgeschlechtlichen Paar auch zugemutet werden können, dass es seine Hochzeitstorte eben beim Konditor in der nächsten Strasse bestellt, anstatt den zuerst angefragten christlich-konservativen Bäcker durch einen zermürbenden und teuren Strafprozess zu jagen. Doch für solche Binsenweisheiten des friedlichen Zusammenlebens haben die Gegner des Referendums keinen Sinn, wie Anna Rosenwassers Verunglimpfungen zeigen: Als wäre es Zensur, Menschen zu respektieren. Als wäre es Meinungsfreiheit, (...) Schwulen keine Hochzeitstorte zu backen. Hört mal zu, ihr reaktionären Affen: (...) das ist ein Verbrechen. Und für genau diese Verbrechen gibt es ein Diskriminierungsgesetz, das Menschen bestraft, die zu Hass aufrufen. Dazu bemerkte die Zentralschweiz am Sonntag vom 27. Januar 2019 immerhin kritisch: Ist es taktisch geschickt, den politischen Gegner mit Tiervergleichen zu verunglimpfen, wenn man selber besser von verbalen Ausfälligkeiten geschützt werden möchte? und ihren linken Verbiegungen Seit jeher haben Linke grundsätzlich wenig Verständnis für den Schutz des Privaten, dem sie unterstellen, hochpolitisch (d.h. reaktionär) zu sein, weswegen sie den Einfluss ihrer Emanzipationsideologien auch in diese letzte Zone persönlicher Freiheit hinein auszuweiten versuchen. So weckt Rosenwassers Haltung Erinnerungen an Herbert Marcuses Konzept der parteiische Toleranz. Der vom deutschen Neomarxisten entwickelte alternative Toleranzbegriff versteht sich nicht aufs Dulden von Unterschieden. Er steht im Dienste der Emanzipation von den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen. Die links-emanzipatorische Idee der Freiheit schliesst für Marcuse eine uneingeschränkte Toleranz gegenüber Bewegungen aus, die seiner Meinung nach rückschrittlich sind. Und so forderte er schon Mitte der 1960er-Jahre, gewissen Gruppen die Rede- und Versammlungsfreiheit zu entziehen. Diese totalitäre, pseudoliberale Deutung von Freiheit wurde 1968 von revoltierenden Studenten vertreten. Heute findet sie zunehmend Eingang in die Gesetzgebung. Wer vom linksliberalen Mainstream abweicht, wird an den Rand gedrängt, stigmatisiert, oder eben auch strafrechtlich verfolgt und per Zwang auf Linie gebracht. In der gegenwärtigen Homophobie-Hysterie wird ein Menschenbild sichtbar, das menschliche Identität über subjektive sexuelle Empfindungen definiert, deren öffentliche Anerkennung als Menschenrecht eingefordert wird. Nur weil LGBT-Aktivisten sich über ihre sexuellen Empfindungen definieren (obwohl es wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass diese Empfindungen in vielen Fällen nicht stabil sind und teilweise auch situativ schwanken können), werden diese zum unantastbaren Kern der Menschenwürde erklärt. Dieses Konzept vom Menschen differenziert weder zwischen der Person und ihrem subjektiven Empfinden, noch zwischen der Person und ihren Handlungen. Kritik am einen kann nur als Kritik am anderen aufgefasst werden. Das Gegenüber wird so zur emotionalen Tretmine (Gisueppe Gracia). Dass Menschen unter solchen Bedingungen nur als Gleichgeschaltete nebeneinander leben können, Toleranz also de facto nicht mehr aushalten können, ist eine beängstigende Tatsache. Auflehnung gegen die Wirklichkeit Dem Menschenbild der LGBT-Lobby ist ein totalitärer Zug inhärent, der keine anderen Konzepte vom Menschen neben sich duldet: z.B. die herkömmliche, zu allen Zeiten und in allen Kulturen der Menschheitsgeschichte vorherrschende Vorstellung (bzw. objektive Tatsache), dass der Fortbestand der Menschheitsfamilie, der auch Lesben und Schwule ihre Existenz verdanken, auf der gegenseitigen Ergänzung von Mann und Frau beruht. Ein solches Konzept heute öffentlich zu vertreten, ist gefährlich, weil manche es als ausgrenzend empfinden. Es bringt einem paradoxerweise den Ruf ein, rückwärtsgewandt zu sein, obwohl es ein Menschenbild ist, das explizit auch die Weitergabe des Lebens an die nächste Generation einschliesst. Wie weit die LGBT-Intoleranz bereits die Gesellschaft bestimmt und sich nicht nur gegen andere Meinungen, sondern auch gegen die Wirklichkeit selbst auflehnt, zeigen aktuelle Medienberichte über einen Protest von 100 Google-Mitarbeitern. Diese solidarisierten sich mit einem ihrer Kollegen, der sich darüber empörte, dass bei der Präsentation eines neuen Google-Produkts der Begriff Familie mehrfach als Synonym für Haushalt mit Kindern verwendet wurde. Der Google-Mitarbeiter sei aus dem Saal gestürmt und habe in den sozialen Medien seinen Frust darüber ausgelassen, wie falsch, unangebracht, verletzend und homophob dies doch sei, weil damit impliziert würde, dass nur Haushalte mit Kindern Familien seien. Die Geschichte, die sich schon 2017 zugetragen haben soll, endete damit, dass Google-Vizepräsident Pavni Diwanji später einräumte (einräumen musste?), dass das Wort tatsächlich Sorgen verursacht habe und in einem Aufruf an seine Kollegen schrieb: Bitte helft uns, besser zu werden. Google wolle niemanden ausgrenzen und eine offene Diskussion haben. Sexuelle Revolution Ob eine Diskussion tatsächlich als offen zu bezeichnen ist, wenn eine Gruppe die Deutungshoheit von Begriffen mit solcher Vehemenz einfordert, ist allerdings fraglich. Eine wirklich offene Debatte ist nicht die, in der alle Beteiligten (unter dem Druck der öffentlichen Empörung) die politisch korrekte Einheitsmeinung abnicken, wonach alle menschlichen Konstellationen unterschiedslos Familien sind, sondern eine Debatte, in der konkurrenzierende Ansichten mit Argumenten darüber streiten, was zurecht als Familie gelten kann, und was nicht. Doch solch ein Dialog ist natürlich nur solange möglich, als man davon ausgeht, dass Begriffe tatsächlich objektive Realitäten benennen, und man nicht mit dem Postmodernismus behauptet, Wahrheit sei prinzipiell eine Frage des Machtkampfes, der notfalls auch mit den Mitteln des Strafrechts ausgetragen wird. Muss man nicht blind sein, um zu verkennen, in welchen grösseren Kontext das neue Schweizer Zensur- und Zwangsgesetz eingeordnet gehört? Sowie der Freudomarxist Marcuse den Menschen weitgehend auf den Sexualtrieb reduzierte und dafür warb, das in jedem Menschen schlummernde, aber unterdrückte polymorph-perverses Potential gegen die bürgerliche Gesellschaft zu mobilisieren, so führen heue Linke und LGBT-Aktivisten unter dem Kampfbegriff Gender (mit freundlicher Unterstützung von UNO und EU) einen Krieg gegen Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität (d.h. gegen Ehe und Familie). Die Vorstellung, dass im Grunde jeder Mensch eine bisexuelle Veranlagung habe, die nur wegen einer bestimmen, natürlich problematischen Sozialisation oft nicht ausgelebt werde, ist in Medien und Pädagogik bereits sehr weit verbreitet. Wer es in diesen Zeiten des anthropologischen Minimalismus noch wagt, die Frage der Sexualität über subjektive Befindlichkeiten hinaus in einen grösseren Zusammenhang des Menschseins zu stellen, gilt schnell als reaktionär und homophob. Und nun soll er, wenn er sich zu wenig vorsichtig äussert, auch noch als Verbrecher gebrandmarkt werden. Das im Dezember vom Parlament beschlossene Zensur- und Zwangsgesetzt erweist sich bei näherer Prüfung nicht als legitime Schutzmassnahme für eine drangsalierte Minderheit, sondern letztlich als Teil der globalen sexuellen Revolution, vor der die deutsche Soziologin Gabriele Kuby und viele andere Stimmen seit Jahren warnen. Die beste aller linken Welten Wenn jemand angesichts dieses Kulturkampfes tatsächlich besser geschützt werden müsste, dann die reaktionären Affen, die durch Hetze und Verleumdung immer mehr von der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben ausgeschlossen werden. Doch die vom Aussterben bedrohte Art setzt in ihrer Referendums-Kampagne (www.zensurgesetz-nein.ch) lieber auf den Wettbewerb der freien Meinungen, als auf Empörung, Opferstatus und strafrechtlichen Zwang. Dennoch sei Rosenwasser daran erinnert, dass sie in der besten aller linken Welten, in der auch Schimpansen und Orang-Utans emanzipiert ihre Rechte wahrnehmen würden, wegen Speziesismus und Zoophobie vor den Richter geschleppt worden wäre. Dass manche von dieser Welt nicht nur träumen, zeigt ein Tweet des Luzerner Jungfreisinnigen Nicola Rimoldi vom 23. Januar 2019: Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ein Befürworter der Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm, die ich bekämpfe, mich an meinem Arbeitsplatz deswegen anprangert. Rimoldi stellt darum berechtigterweise die Frage, die sich jetzt alle Schweizer dringend stellen sollten: Wie war das mit echter Toleranz, Meinungsfreiheit und Diskriminierung? Der Autor leitet den Bereich Werte und Gesellschaft bei Zukunft CH, einer überkonfessionell christlichen Stiftung mit Sitz in Engelberg. Diese setzt sich ein für zukunftstragende Werte, insbesondere für die Menschenrechte (1948) sowie für Ehe und Familie: www.zukunft-ch.ch. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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