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14. Juli 2012 in Interview, 16 Lesermeinungen
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KATH.NET-Interview mit Pfarrer Uwe Winkel, Netzwerk katholischer Priester, über das Ende eines geplanten Forschungsprojekt der Deutschen Bischofskonferenz, bei dem ein Institut Zugriff auf alle Personalakten der 27 Diözesen gehabt hätte


Linz (kath.net/as/rn)
KATH.NET: Vor knapp einem Jahr hat sich das „Netzwerk katholischer Priester“ gegen das Vorhaben gewandt, dem Kriminologischem Forschungsinstitut Niedersachsen Zugriff auf die Kleriker-Personalakten in allen 27 Diözesen zu geben. Das Forschungskonzept für eine empirische Untersuchung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sah die Durchsicht aller Personalakten des genannten Personenkreise der letzten 65 Jahre vor. Offensichtlich wurden diese Pläne jetzt von Rom eingeschränkt? Welche Instanzen innerhalb der DBK setzten sich aktiv für dieses Projekt ein? Wurden die einzelnen Bischöfe vorher über die Zusammenhänge ausreichend informiert?

Pfarrer Winkel: Beim Bundestreffen des Netzwerks katholischer Priester im Herbst 2011 im Würzburger Exerzitienhaus „Himmelspforten“ hat der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) Prof. Dr. Christian Pfeiffer im Plenum sehr offen über sein Forschungsprojekt gesprochen. Demnach gab es eine enge Kooperation zwischen seinem Institut und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Nach Darstellung von Professor Pfeiffer entschied man sich im Ständigen Rat der DBK einhellig für das Projekt. Ob alle Diözesanbischöfe vorher über die Zusammenhänge ausreichend informiert wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir hatten lediglich den Eindruck, dass einzelne Bischöfe verunsichert schienen und von dem Projekt nicht so richtig überzeugt waren.

KATH.NET: Wie schätzen Sie allein die Tatsache ein, dass die deutschen Bischöfe zu diesem Vorhaben ihr Einverständnis gegeben hatten?


Pfarrer Winkel: Nach dem Bekanntwerden skandalöser Missbrauchsfälle bei Klerikern und der sich anschließenden teilweise auch aufgeheizten medialen Diskussion ist es verständlich, dass die Bischöfe handeln wollten und nach Lösungsansätzen suchten, um den Opfern gerecht zu werden, die Täter in den Blick zu nehmen und größeren Schaden von der Kirche abzuwenden. In solchen und ähnlichen Zusammenhängen besteht leider immer die Gefahr von Generalisierungen. Jedem vernünftig denkenden Menschen dürfte jedoch klar sein, dass nicht eine ganze Personengruppe - in dem Fall der Klerikerstand - in Mißkredit gebracht werden darf, nur weil sich aus ihren Reihen eine Minderheit schwer verfehlt hat. Die Bischöfe sind vermutlich in der für alle sehr belastenden Situation dankbar gewesen, mit dem Forschungsprojekt mehr Objektivität in Aussicht gestellt zu bekommen. Prof. Dr. Pfeiffer zeigte sich bei unserem Bundestreffen überzeugt, dass gerade sein Institut in der Lage wäre, den angegriffenen Ruf des Klerikerstandes wieder ins rechte Licht zu rücken.


KATH.NET: Welche Folgen hatte dies für den Zusammenhalt der Bischöfe mit den ihnen anvertrauten Klerikern?

Pfarrer Winkel: Diese Frage definitiv zu beantworten ist schwierig. Ich kann als einer der drei Sprecher des Netzwerks katholischer Priester nur für jene Geistliche sprechen, die sich unserer Bewegung zugehörig fühlen. Wenn sich Mitbrüder tatsächlich an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen oder sie in irgendeiner Weise mißbraucht haben, verabscheuen wir derartige kriminelle Handlungen und halten strafrechtliche Konsequenzen für unabdingbar, sowohl in kirchlicher als auch in staatlicher Hinsicht. Dennoch müssen unserer Auffassung nach solche Verfahren nach rechtsgültigen Grundsätzen durchgeführt werden. Viele Priester, Diakone und männliche Ordensgeistliche hatten den Eindruck, mit der beabsichtigten systematischen Untersuchung der Personalakten aller Kleriker über einen Zeitraum von 65 Jahren unter Generalverdacht zu geraten. Dadurch wurde mitunter das Verhältnis zwischen Bischöfen und den ihnen anvertrauten Klerikern belastet. Nochmal: Niemand aus unseren Reihen möchte kriminelle Handlungen gewisser Kleriker vertuschen – ganz im Gegenteil. Doch wir verwehren uns gegen einen Generalverdacht, als wäre jeder Geistliche ein potentieller Kinderschänder. Darüber hinaus verwehren wir uns gegen gesetzeswidrige Untersuchungsmethoden, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel.

KATH.NET: Ist es überhaupt kirchenrechtlich möglich, dass ein Bischof die Archive seiner Diözese öffnet und nichtkirchlichen Einrichtungen Einblick in Material gewährt, wodurch unter anderem auch Persönlichkeitsrechte verletzt werden?

Pfarrer Winkel: Nach Rücksprache mit mehreren Lehrstuhlinhabern für Kirchliches Recht ist es nicht möglich, dass Bischöfliche Geheimarchive ohne Erlaubnis des Heiligen Stuhles geöffnet und die darin befindlichen Akten entgegen ihrer Bestimmung verwendet werden (vgl. can. 490 § 3 CIC). Da nach can. 489 § 2 CIC „die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind“, vernichtet werden müssen, wäre ein Forschungsprojekt, in das die einschlägigen Akten - 65 Jahre rückwirkend - einbezogen werden sollen, ohnedies zum Scheitern verurteilt.


KATH.NET: Haben Sie sich aufgrund des Vorhabens der deutschen Bischöfe an Rom gewandt? Was war die Reaktion der zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das „Forschungsprojekt“ nun zurückgewiesen?

Pfarrer Winkel: Eines vorweg: Wenn sich das Netzwerk katholischer Priester an den Heiligen Stuhl wendet, dann nicht um zu denunzieren. Wenn mitunter berechtigte Anfragen an Vertreter des Episkopates überhaupt nicht beantwortet werden und ein Dialog abgelehnt wird, ist es völlig legitim, sich an die zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie zu wenden. Alle Gläubigen haben das „Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen“ (can. 212 § 3 CIC). Sollte dies in einzelnen Fällen notwendig werden, tun wir dies immer mit dem nötigen Respekt vor dem Amt und der Zuständigkeit der Bischöfe. Auch die römischen Kongregationen achten die Autorität der Bischöfe, weshalb es verständlich ist, wenn wir gegebenenfalls nicht über konkrete Maßnahmen und Konsequenzen unterrichtet werden. Das erwarten wir auch nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die Diözesanbischöfe, die ihre Mitwirkung am genannten Forschungsprojekt zurückgezogen haben, durch kluge Beratung dazu ermutigt wurden.

KATH.NET: Herzlichen Dank für das Interview!

www.priesternetzwerk.net


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Lesermeinungen

 PPQR 18. Juli 2012 

Thema verfehlt (2) - @fuchsele

Die Behauptung der Öffnung der bischöflichen Archive ist (vorsätzlich?) falsch (s.unten).

Die Erbsenzählerei mit Prozenten ist nicht hilfreich und rechtlich überhaupt keine Basis. Sollten Delikte nicht verfolgt werden, weil sie \"nur\" zu 0,0000x % vorkommen? Was ist das für ein Rechtsverständnis? .

Die Grünen habe ich nie erwähnt, ihre Meinung, da sind wir uns einig, indiskutabel. Ablenkung vom Thema.

Die Rechte des AN müssen selbstverständlich gewahrt werden. Würden Sie verletzt, könnte jeder AN dagegen klagen. Das tut aber bisher niemand. Warum nicht?

Meine Argumentation als Lachnummer zu bezeichnen, disqualifiziert nicht meinen Beitrag, sondern belegt, dass Sie voreingenommen sind
und nicht in der Lage, das Problem angemessen zu diskutieren.


0
 
 PPQR 18. Juli 2012 

Thema verfehlt - @fuchsele

\"Der Priester steht vor der Gemeinde am Altar und verkündet Gottes Wort.\"

Es geht hier nicht um Fragen der Eucharistie, sondern um das Problem von sexualisierter Gewalt und arbeitsrechtliche Aspekte.
Ihre Unterstellung, die Persönlichkeitsrechte würden in meiner Argumentation außer Acht gelassen, basiert auf einem mangelhaften bzw. falschen Rechtsverständnis und einer umfassenden Unkenntnis der Studie und ihrem Zweck.

Von kirchlichen Archivmitarbeitern werden ausgewählte (gefilterte) Daten anonymisiert weitergegeben. Allein deshalb können keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Das gesamte Studiendesign ist rechtlich nicht zu beanstanden und von der DBK genehmigt.
Im Übrigen müssten in dieser Frage die Bischöfe als AG den AN Rede und Antwort stehen.

Sie sind ignorant, weil Sie sich nicht einmal die Mühe machen, Links nachzulesen und Tatsachen zu akzeptieren. Zum letzten Mal: es gibt Studien in anderen Bereichen (s. unten).


0
 
 Fuchsele 18. Juli 2012 

... Fortsetzung

in den Sportvereinen usw. durchziehen? Oder lieber doch gleich mal die Grünen fragen, was sie überhaupt von Straffreiheit der Pädophilie halten - für die sie schon in den 80iger Jahren geworben haben, wie das den Kindern gut täte! Mucksmäuslestill - nichts hat man von den Grünen in diesem Zusammenhang gehört, oder? Es waren nicht nur die Grünen!!!
Ich würde mich sehr wohl dagegen verwahren, dass meine Personalakte für etwas genutzt wird, ohne dass ich selbst zugestimmt habe und auch nicht zustimmen möchte.


1
 
 Fuchsele 18. Juli 2012 

@ PPQR

Sie lassen die Persönlichkeitsrechte des einzelnen einfach auf der Strecke? Der Priester steht vor der Gemeinde am Altar und verkündet Gottes Wort. Soll die Gemeinde ihm jetzt vertrauen oder lieber mal skeptisch sein? Haben Sie das eigentlich zu Ende gedacht?
Großzügig kann man da sein – man ist ja selbst nicht betroffen. Ich finde es unerhört und Ihre Argumente irrational. Da wird bei einer Berufsgruppe gestöbert, die nicht einmal 0,1% des Missbrauchs zu vertreten hat. Auch die 0,1% sind schlimm genug, aber rechtfertigen nicht, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen mit Füßen zu treten. Diese Öffnung der bischöflichen Archive kommt wieder denen zupass, die die Kirche sowieso ächten. \'Aha, die trauen ihren eigenen Leuten nicht!\', wäre mal wieder für die Berichterstattung ein gefundenes Fressen. Wenn ich in diesem Zusammenhang das Wort ‚ungenutzte Chance’ höre, ist das wohl eine Lachnummer!
Wieso will Herr Pfeiffer nicht mal ein solches Projekt bei der Odenwaldschule, in de


1
 
 PPQR 14. Juli 2012 

Vollständiger Link

Datenschutzkonzept des Projekts von Prof. Pfeiffer unter

http://www.kfn.de/Forschungsbereiche_und_Projekte/ViktimisierungSexueller_Missbrauch_durch_kath_Geistliche.htm


1
 
 PPQR 14. Juli 2012 

@Juan @Dismas

Es ist unverständlich, wie immer wieder solche unhaltbaren Behauptungen, es gäbe keine
anderen Studien, unverfroren aufgestellt werden.

Neuere Untersuchungen in anderen Einrichtungen (Schulen, Vereinen, Heimen) sind nachzulesen unter www.beauftragter-missbrauch.de

Dann gab es noch die Einrichtung \"Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und
Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären
Bereich\", Unabhängige Beauftragte Dr. Christine Bergmann.
Mit der wissenschaftlichen Begleitforschung war Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Leiter der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm, beauftragt.

Was sagte der Beauftragte des Vatikans für die Ahndung von Missbrauchsfällen, Charles Scicluna, über die Vertuschung von Missbrauchsfällen in der Kirche: \"Wer Fälle nicht meldet, ist ein Feind der Gerechtigkeit
und damit der Kirche\".


1
 
 PPQR 14. Juli 2012 

@Veronika30

Genau das ist die Intention. Aus objektiven Gründen. Sie haben es in Ihren Beiträgen verständlich beschrieben und begründet.

@Juan
Die Frage der Berufsgruppe beantwortet sich vom Auftraggeber DBK her. B. Ackermann formuliert: \"... um besser zu verstehen, wie es zu den Ungeheuerlichkeiten sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und kirchliche Mitarbeiter kommen konnte.\"
Pressemeldung der DBK vom 13.07.2011 (Nr. 104).

Gerade wenn man das Konzept der Studie und den Entwurf zum Datenschutz des KFN kennt,
versteht man die Einwände von Pfr. Winkel nicht.
Prof. Pfeiffer schreibt doch eindeutig unter Punkt 2.4.2: \"Bei der Planung der Datenerhebung ist zunächst zu berücksichtigen, dass es aus
kirchenrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist, einschlägige Personalakten der Kirche zum
Zweck der Datenerfassung an das KFN zu übersenden.\"
Datenschutzkonzept unter http://www.kfn.de/ Forschungsbereiche_und_Projekte/Viktimisierung/Sexueller_Missbrauch_durch_k


1
 
  14. Juli 2012 
 

@PPQR:

Meine volle Zustimmung! Schliesslich wird dies beim Staat auch gemacht, und jede/r die/ der sich in einem Dienstverhältnis befindet muss doch eigentlich froh sein, wenn damit seine Akte auch von irgendwelche Verdächtigungen reingehalten wird. Ich kenne Fälle bei denen auf diese Weise so manche Personalakte wieder korrekt geführt wurde, in die zuvor nicht erlaubte Dinge eingelegt waren.


1
 
 Juan 14. Juli 2012 
 

PPQR

WAS HAT DIE BERUFSGRUPPE DAMIT ZU TUN?
Scheinbar viel! Wieso werden Akten von hauptamtlichen Laien, LehrerInnen, ErzieherInnen oder Ordensfrauen nicht untersucht?
WAS IST DARAN UNGESETZLICH ODER VERWERFLICH?
Hat doch Pfarrer Winkel ganz gut beantwortet, oder? Tipp: Vielleicht das Interview nochmal lesen.


2
 
 PPQR 14. Juli 2012 

@Juan

Selbstverständlich habe ich eine Personalakte. Darüberhinaus gibt es ein polizeiliches Führungszeugnis von mir wie von jedem anderen auch.

Was hat die Berufsgruppe damit zu tun?
Ich bin kein Kleriker, falls Sie das annehmen, und Datenschutz halte ich für ein hohes Rechtsgut.

Welche begründete Sorge kann ein AN (Priester) haben, wenn sein AG (Bischof) als Auftraggeber eine Überprüfung der Personalakten mit einem klar definierten Ziel in Auftrag gibt?
Das hat nichts mit einem imaginären \"Generalverdacht\" gegen Kleriker zu tun, sondern vor allem mit Aufarbeitung und Prävention. Es ist doch begrüßenswert, wenn die Kirche aufgrund eines besseren Verständnisses versucht, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und in Zukunft zu vermeiden. Eine Studie also, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wird und deren Ergebnisse vertraulich sind.
Was ist daran ungesetzlich oder verwerflich?


1
 
 alexius 14. Juli 2012 

Bitte um authentische Quellen und Schreiben

Bisher sind wir nicht über die Ebene der Gerüchte hinausgekommen. Kann bitte irgendjemand offizielle authentische Quellen benennen oder Schreiben aus Rom vorweisen bzw. Beschlüsse von Bischöfen aus Amtsblättern verlinken, die das Ende des Projekts beweisen:

www.dbk.de/presse/details/?suchbegriff=Pfeiffer&presseid=1889&cHash=908b15f47fabff428d933427291ed083


1
 
 scientis 13. Juli 2012 
 

ich verstehe den \"generalverdacht\" nicht

Einem seriösen Wissenschaftler zu unterstellen er würde:
- nicht ergebnisoffen forschen und
- gar die persönlichen Daten der betroffenen Personen nicht schützen
halte ich für sehr seltsam. Ich kann mir nicht vorstellen, das so etwas passiert wäre.

Was jedoch jedenfalls peinlich ist, wenn die Bischofskonferenz aus kirchenrechtlichen oder vielleicht gar zivilrechtlichen Gründen die Daten gar nicht freigeben darf, sie das aber erst durch den Hinweis von Pfarrern erfährt. Das hätte wohl noch bevor überhaupt mit Vorarbeiten begonnen wird geprüft werden müssen.

Am Ende kann es jetzt sein, dass der Rückzug der Zusage für die es offenbar keine Vollmacht gab als Vesuch der Vertruschung gewertet wird in der Öffentlichkeit. Dann wäre der Bischofskonferenz wahrlich ein Meisterwerk gelungen.


1
 
 PPQR 13. Juli 2012 

Generalverdacht?

Wer hat den jemals geäußert oder publiziert?
Diese Behauptung scheint ein fixer Gedanke zu sein. Denn er ist sachlich falsch und wird auch durch litaneiartiges Wiederholen nicht richtig.

Über die Studie kann man als \"Arbeitnehmer\" natürlich diskutieren und eine ablehnende Meinung haben. Aber die vielen Spekulationen im Text wie \"...entzieht sich unserer Kenntnis\", \"wir hatten lediglich den Eindruck ...\" ist eine schlechte Argumentationsgrundlage.

Wer hat die Studie gewollt? Doch nicht die Betroffenen(verbände), sondern die Bischöfe (als Arbeitgeber).
Wie ist es denn bei Ringfahndungen. Steht jeder in diesem Gebiet unter \"Generalverdacht\"?
Mißbrauch ist kein Kavaliersdelikt und wer nichts zu verbergen hat, braucht sich keine Sorgen zu machen.
Es wären Kriminologen gewesen, die die Studie durchgeführt hätten, nicht BILD-Reporter.
Ich glaube, dass eine Chance aus einem falschen Verständnis nicht genutzt wurde.


4
 
  13. Juli 2012 
 

Ich verstehe aber nicht

warum die Bischöfe dies nicht von Anfang an so gemacht hatten, bzw. die Kleruskongregation nicht von vorneherein das Verbot publik gemacht hat. Man kann doch einem anerkannten Kriminologen wie Prof. Pfeiffer nicht derart vor den Kopf stossen, nur weil jetzt einige Zeit vergangen ist. Ich denke, dies wird sich bitter rächen.


3
 
 zeitundewigkeit 13. Juli 2012 
 

Priesternetzwerk

Keine kirchliche Institution hat den Generalverdacht gegen die Priester so klug und konsequent zurückgewiesen wie das Priesternetzwerk. Den aktiv tätigen Priestern (Dr. Rodheudt, Jolie und winkel) sei von Hezen gedankt.


9
 
 Dismas 13. Juli 2012 

Pfarrer Wimkel

ist unumwunden zuzustimmen. Diese Projekt der DBK ist ein unerhörter Skandal. Jeden Priester unter Generalverdacht zu stellen zeigt, dass sich die Bischöfe ihrer ureigensten Personalverantwortung und Fürsorgepflicht für ihrer Priester nicht bewusst sind.
Warum denkt man überhaupt nicht an andere Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieher, Pfleger, Sortwarte, Trainer usw??
Die Forderungen der Freigabe dar Pädophilie vor Jahren von GRÜNEN bleiben unkommentiert und diese Leute in ihren Ämtern und Würden.-


8
 

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