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'IMABE'-Institut: 'Pille danach' nur nach ärztlicher Untersuchung

15. Februar 2013 in Weltkirche, 11 Lesermeinungen
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Kirchliches Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik: Tests nach Vergewaltigung zeigen, ob Präparat verhütend oder abtreibend wirken würde


Wien (kath.net/KAP) Das Wiener "Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik" (IMABE) befürwortet den Einsatz der "Pille danach" bei Vergewaltigungsfällen, sofern ärztliche Tests jeweils im konkreten Fall eine abtreibende Wirkung ausschließen. Laut den Erkenntnissen der Forschung seit 2010 kann die Wirkungsweise vorab eindeutig bestimmt werden, begründet die unter Patronanz der österreichischen Bischofskonferenz stehende Forschungseinrichtung in ihrer Stellungnahme zur aktuellen Debatte.

Die Diskussion um die "Pille danach" ist entfacht, seit sie der Kölner Kardinal Joachim Meisner Ende Jänner als "vertretbar" bezeichnet hatte, sofern sie nach einer Vergewaltigung eine Zeugung verhindern soll. Wolle man mit ihr die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle in der Gebärmutter verhindern, sei dies hingegen nicht hinnehmbar, betonte der Kölner Erzbischof damals. Nötig geworden war diese Klarstellung, nachdem ein Vergewaltigungsopfer in zwei katholischen Klinken Kölns abgewiesen worden war. Die Ärzte hatten befürchtet, der Hinweis auf die "Pille danach" bei der Untersuchung verstoße gegen kirchliche Lehre.

Wie das IMABE-Institut hervorhebt, entspricht Meisners Erklärung völlig der offiziellen kirchlichen Linie, die keine Bedenken gegen Empfängnisverhütung nach Vergewaltigung hat. Weder habe der Kölner Erzbischof Grundprinzipien der katholischen Ehemoral infrage gestellt - durch den klaren Verweis auf Vergewaltigungsfälle sei dies ausgeschlossen - noch Abtreibung als Option nach Vergewaltigung dargestellt.


Bedauern äußert das IMABE-Institut hingegen über eine Erläuterung des Presseamtes der Kölner Erzdiözese, die zeitgleich publiziert wurde. Sie sei "missverständlich" gewesen und habe den Eindruck erweckt, als sei es "neuer Stand der Wissenschaft", dass die "Pille danach" scheinbar keine abtreibende Wirkung habe. "Damit wird indirekt behauptet, dass im Falle einer Vergewaltigung auch nach der katholischen Lehre die 'Pille danach' ohne jegliche Bedenken verschrieben werden kann", so die Stellungnahme wörtlich.

Neue Studien präzisieren abtreibende Wirkung

Diese Aussage entspreche zwar den Informationen der Hersteller-Beipackzetteln, nicht jedoch den neuesten Studien, legt das IMABE-Institut dar. Zur Klärung habe man die relevanten wissenschaftlichen Arbeiten seit 2010 geprüft, die sich mit der Wirkungsweise der "Pille danach" beschäftigt haben. Es habe seither einige neue Erkenntnisse gegeben, die die abtreibende Wirkung dieser Präparate "in ihrem Umfang präzisieren und sie jetzt mit größeren Fallzahlen im Wesentlichen bestätigen".

Detailliert schlüsseln die Wiener Bioethiker die Wahrscheinlichkeiten im Fall von Vergewaltigung auf: In fünf Prozent der Fälle habe demnach Geschlechtsverkehr Schwangerschaft zur Folge, wobei die "Pille danach" diesen Anteil auf 1,1 Prozent senken könne. In 1,4 Prozent der Anwendungsfälle nach Vergewaltigung - dies sei zugleich 28 Prozent der möglichen Schwangerschaften - verhindere die "Pille danach" den Eisprung. Als frühabtreibendes Mittel wirke das Präparat damit in 2,5 Prozent der Vergewaltigungsfälle, was 50 Prozent aller möglichen Schwangerschaften und 64 Prozent der von der "Pille danach" verhinderten Schwangerschaften ausmachten. In mehr als neun von zehn Fällen sei die Einnahme der "Pille danach" somit unnötig, schlussfolgern die Autoren.

Klärung per Vaginalultraschall und Eisprungtest

Besondere Betonung legen die Wiener Bioethiker darauf, dass heutige medizinische Untersuchungsmethoden - nämlich Vaginalultraschall und Eisprungtest (LH-Test) - zeitlich voneinander abgrenzen kann, ob und wie die "Pille danach" bei einer Patientin wirkt: Entweder, man könne im konkreten Fall eine Befruchtung gänzlich ausschließen, womit die Einnahme unnötig wäre. Ein zweites mögliches Ergebnis könnte sein, dass das Präparat die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle nur verhindern würde. Als letztes mögliches Ergebnis könnte sich herausstellen, dass die "Pille danach" mit 85-prozentiger Wahrscheinlichkeit die Einnistung einer bereits
befruchteten Eizelle verhindern und somit zur Abtreibung führen würde.

Nur im letzten Fall wäre somit das Verschreiben der "Pille danach" aus Sicht der katholischen Moral unzulässig, so die Bewertung des Instituts; den meisten Vergewaltigungsfällen könnte man helfen, ohne die Tötung eines Embryos zu riskieren. Durch die genannten Untersuchungen könne man die Fälle, bei denen die Pillen-Einnahme nach Vergewaltigung abtreibend wirke, auf 2,5 Prozent eingrenzen. Allerdings: "Für diese Gruppe von 2,5 Prozent gibt es keine moralisch zulässige Alternative, außer, den Embryo zu schützen." Wie das Institut betont, habe die katholische Kirche nie einer Tötung des Embryos zugestimmt - auch nicht nach Vergewaltigung.

Die Autoren empfehlen abschließend einheitliche Regeln für die "Pille danach": Ab zwei Tagen vor dem Eisprung - im Fall des Präparats "Ulipristal" einen Tag davor - sollte sie nicht mehr verschrieben werden. "Nach Meinung der einen, weil sie ohnehin nicht mehr wirkt - weder verhütend noch abtreibend -, nach Überzeugung der anderen, weil es moralisch unzulässig wäre, eine abtreibende Substanz zu verabreichen."

Die Stellungnahmen von IMABE:
- Stellungnahme von IMABE zur Diskussion über die Wirkungsweise der „Pille danach“

- Aktualisierung der Erkenntnisse zur Wirkweise der „Pille danach“

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 willibald reichert 16. Februar 2013 
 

Kathole

Ihr Username verleitet mich zu einer kleinen
Abänderung eines bekannten Ausspruches:
Bei Ihnen ist K a t h o l i s c h s e i n nicht
n u r ein Türschild, sondern g e n u i n katholisch! Ich möchte Sie noch ergänzen
und daran erinnern, daß mit der a n g e b -
l i c h als Gewissensentscheidung propa-
gierten Königsteiner Erklärung die berühmte Büchse der Pandora geöffnet
wurde und die Lawine seitdem alle Sta-
dien des menschlichen Lebens bedroht.
Wie Erik Moerstadt, der lutherische Kon-
vertit, sagte, bedingen Glaube und Ethik
k r i s t a l l i n e Klarheit!!! Lavieren und
Relativieren werden schon heute in zu-
nehmendem Maße
zur tödlichen Bedrohung für alle Men-
schen.


3
 
 veruschka 15. Februar 2013 
 

@Kathole
Sie schreiben: \"Mich wundert schon, woher Sie Ihre Zuversicht nehmen...\"
Ich nehme meine Zuversicht aus meiner Hoffnung, dass es ganz klare Anweisungen an katholische Krankenhäuser diesbezüglich geben wird. Da sich die Ärzte (vielleicht zähneknirschend, aber doch), vorher an die Anweisung gehalten haben, dass sie über die Pille danach nicht einmal informieren dürfen und Frauen nach einer Vergewaltigung deshalb lieber wegschickten, warum sollten sie sich jetzt nicht daran halten?
Wofür ich dankbar bin, ist, dass man bei der Stellungnahme von IMABE ganz klar das Ringen um einen Standpunkt sieht, der so gut es geht einer vergewaltigten Frau beisteht, ohne den Schutz des Lebens aufzugeben. Ich weiß, das kann Sie nicht überzeugen.
Übrigens: Für die Pharmafirmen, die die Pille danach herstellen, ist diese Diskussion eine herrliche kostenlose Werbung gewesen. Die verdienen genug und können auf die paar Verschreibungen in kath. Kranikenhäusern mit Links verzichten.


1
 
 Kathole 15. Februar 2013 
 

@veruschka

Mich wundert schon, woher Sie Ihre Zuversicht nehmen, daß die Ärzte in den katholischen Einrichtungen sich jetzt noch für die IMABE-Stellungnahme interessieren werden, da sie doch infolge der Erklärung des Presseamts der ED Köln und des Briefes von Kardinal Meisner vom 5. Februar die generelle ethische Unbedenklichkeit der beiden in D erhältlichen Formen der \"Pille danach\" zumindest nach Vergewaltigung bescheinigrt bekommen haben, und es jetzt sowieso ihrem Gewissen freigestellt ist, was sie tun. Es ist aber eine alte Erfahrung in D, daß ernste \"Gewissensgründe\" sehr schnell als \"gewisse Gründe\" interpretiert werden.
Welcher Arzt wird sich nach dem Kölner Freibrief jetzt noch die Zusatzarbeit der IMABE-Forderungen antun? Welcher KH-Träger will jetzt noch auf den Zusatzkosten durch Beachtung der IMABE-Forderungen sitzenbleiben? Wer hindert einen Arzt jetzt noch daran, einer auf andere Weise ungewollt schwanger gewordenen Frau die PD zu verschreiben?


2
 
 Kathole 15. Februar 2013 
 

Pharmaindustrie und Abtreibungslobby sind nur daran interessiert, katholischen Widerstand zu brechen

Angesichts des doch sehr kleinen Zeitfensters der ovulationsverschiebenden bzw. -hemmenden Wirkung der beiden \"Pillen danach\", nämlich max. 2 (LNG) - 4 (UPA) von 28 Tagen eines durchschnittlich Zyklus, sowie aufgrund des geringen Marktanteils des Einsatzes nach Vergewaltigungen am gesamten Einsatzspektrum, ist klar, daß die Pharmaindustrie und die mit ihr eng verbandelten Verbandsvertreter kein Interesse an den strengen Einsatzvoraussetzungen haben, die IMABE hier formuliert hat.

Auch ist die aus einer solch restriktiven Verschreibungspraxis resultierende geringe Schwangerschaftsverhinderungsrate für das Marketing des Präparats kontraproduktiv.

Das einzig wirklich Interessante für die Pharmaindustrie und die mit ihr eng kooperierende Abtreibungslobby ist die \"Türöffner\"-Funktion, die jeglicher von kirchlicher Seite einmal zugestandener Einsatz in Staaten bewirken würde, in denen das Leben ab Empfängnis noch geschützt ist.

www.kath.net/detail.php?id=40089


2
 
 Kathole 15. Februar 2013 
 

Weitere Ungenauigkeit des KAP-Berichts

Auch in einem anderen Punkt ist der KAP-Bericht über die IMABE-Stellungnahme ungenau, wenn er nämlich schreibt: \"Ab zwei Tagen vor dem Eisprung - im Fall des Präparats \"Ulipristal\" einen Tag davor - sollte sie nicht mehr verschrieben werden.\"

Im \"Anhang zur Stellungnahme von IMABE zur Diskussion über die Wirkungsweise der „Pille danach\"\" steht aber:

\"Problematisch ist die Tatsache, dass beide Präparate, wenn sie kurz vor dem Eisprung eingenommen werden, diesen nicht mehr verhindern können. Bei LNG beträgt dieses Zeitfenster 72-0 h vor der Ovulation, bei UPA 24-0 h.\"

Bei LNG sind es also sogar ab 3 Tage vor dem Eisprung, und nicht nur ab 2, wie KAP schreibt, in welchen die Einnahme ethisch nicht vertretbar wäre.

www.imabe.org/index.php?id=1861


2
 
 Kathole 15. Februar 2013 
 

@antony: Insbesondere auch Gefahr der statistischen Verschleierung durch konträre Effekte

Bedeutsam ist gemäß der IMABE-Auswertung insbesondere auch die Gefahr der statistischen Verschleierung durch die Nichtbeachtung der Zyklus-phasenabhängigen konträren Effekte der \"Pille danach\", die, wenn man sie nicht nach Zeitfenster der Einnahme genau getrennt betrachtet, in einer rein summarischen Sicht über den ganzen Untersuchungszeuitraum vortäuschen, die \"Pille danach\" habe keine Wirkung nach der Befruchtung.

www.imabe.org/index.php?id=1861


2
 
 Kathole 15. Februar 2013 
 

Gerade in der fruchtbarsten Phase ist die \"Pille danach\" ethisch absolut verboten

Nur in einem sehr engen Zeitfenster, das nur durch eine Follikel-Vaginalsonographie eines entsprechend erfahrenen Facharztes und eine begleitende Laboruntersuchung des LH-Wertes festgestellt werden kann, wäre die Einnahme der \"Pille danach\" ethisch vertretbar, so die IMABE-Stellungnahme.

Gerade in der fruchtbarsten Phase, nämlich zwischen 1 (UPA) bis 3 (LNG) Tage vor dem Eisprung bis 1 Tag nach dem Eisprung ist die Einnahme der \"Pille danach\" ethisch absolut verboten, da sie hier nur frühabtreibend wirken kann.

Nach diesem Zeitpunkt ist sie wiederum aus allgemein-medizinischer Ethik nicht indiziert, da sie für den gewünschten Effekt unwirksam bzw. unnötig wäre und man (z.B. wegen sonstiger Nebenwirkungen) kein Pharmakon unnötig verschreiben soll. Dasselbe gilt vor dem Beginn der fruchtbaren Phase.

www.imabe.org/index.php?id=1861


2
 
 antony 15. Februar 2013 

Interessant ist die IMABE-Rezension einer sehr neuen Studie:

Noe G. et al. haben bei 393 Zyklen die Wirkung von Levonorgestrel (LNG, Pidana) untersucht (dass das ethisch zum Himmel schreit, lassen wir jetzt mal außen vor). Daraus, dass bis einen Tag vor Eisprung alle Schwangerschaften verhindert wurden, ab dem Eisprung aber keine mehr (also ebensoviele Schwangerschaften auftraten, wie ohne LNG), schließen die Autoren in der Zusammenfassung, dass LNG nicht die Einnistung des Embryos verhindert (s. Link).
IMABE merkt nun an, dass es laut Studie bei den meisten Frauen der ersten Gruppe doch zur Follikelruptur (Eisprung) kam. Dass dem keine Schwangerschaft folgte, liegt vermutlich eben doch an einer Nidationshemmung (andere Wirkmechanismen, wie Veränderungen des Zervixschleims oder der Spermienbeweglichkeit sind nach anderen Studien unwahrscheinlich).

Langsam wird die Sache klarer.

www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22018122


1
 
 antony 15. Februar 2013 

Vaginalultraschall nach Vegewaltigung?

Wie Ester auf einem anderen thread schon bemerkt: Vaginalultraschall nach einer Abtreibung dürfte eine erneute Traumatisierung darstellen.

Bleiben allerdings noch die geschätzen 98% der Fälle, in denen die Pille danach nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr eingesetzt wird.


2
 
 Kathole 15. Februar 2013 
 

Die „Pille danach“ wirkt in 64% der verhinderten Schwangerschaften als Frühabortivum

Das ist die eigentlich wchtigste Erkenntnis der IMABE-Stellungnahme, in Anbetracht der Tatsache, daß aufgrund der Kölner Erklärungen, den kirchlichen Einrichtungen in allen NRW-Bistümern und nun auch in Rheinland-Pfalz die Verschreibung und Abgabe der \"Pille danach\" von den Bistumsleitungen pauschal erlaubt worden ist.

Dies pauschale Erlaubnis muß nun dringend zurückgenommen werden und die kirchlichen KH auf die strenge Vorgabe einer Follikel-Vaginalsonographie mit begleitender LH-Laboruntersuchung verpflichtet werden, bevor sie evtl. die \"Pille danach\" verschreiben.

Ohne diese exakten Vorgaben, die natürlich zusätzliche Kosten verursachen, die womöglich nicht von den Kassen erstattet werden, wird kaum ein KH und kaum ein Arzt diesen Zusatzaufwand betreiben, dessen Notwendigkeit sie bisher schon nicht eingesehen haben.

www.imabe.org/index.php?id=1860


2
 
 Kathole 15. Februar 2013 
 

Inhaltlicher Fehler in der KAP-Wiedergabe: Beipackzettel bestätigten schon immer abortive Wirkung

Die KAP-Meldung liest aus der IMABE-Stellungnahme fälschlicherweise heraus, daß auf den Hersteller-Beipackzetteln die abortive Wirkung der \"Pille danach\" geleugnet worden wäre: \"Diese Aussage entspreche zwar den Informationen der Hersteller-Beipackzetteln, nicht jedoch den neuesten Studien, legt das IMABE-Institut dar\".

In der IMABE-Stellungnahme steht jedoch tatsächlioch genau das Gegenteil, nämlich daß die Erläuterung des Presseamt des Erzbistums Köln zur Erklärung Kardinal Meisners einen angeblichen \"neuen Stand der Wissenschaft, nach dem die „Pille danach“ offensichtlich keine abortive Wirkung mehr haben soll\", behauptet hatte.

Auf genau die abortive Wirkung, die \"bisher der allgemeine Wissensstand war und auch in den offiziellen Dokumenten (Arzneimittelverzeichnis, Beipackzettel der Hersteller) dargelegt wurde\", bezieht sich jedoch der letzte Nebensatz in der IMABE-Stellungnahme.

www.imabe.org/index.php?id=1860


3
 

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