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| ![]() Kirchenrichter: Freiburg geht über bisherige Lehre hinaus8. Oktober 2013 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Würzburger Offizial Rambacher erklärte, es sei abzuwarten, wie sich die deutschen Bischöfe in ihrem derzeit laufenden Beratungsprozess dazu positionierten «und sich in ihrer pastoralen Orientierung mit Rom verständigen». Würzburg (kath.net/KNA) Zurückhaltend hat der Würzburger Kirchenrechtler Stefan Rambacher die neuen Freiburger Seelsorge-Leitlinien zum Umgang mit Wiederverheirateten bewertet. Die Handreichung «spricht nicht von einer allgemeinen oder unterschiedslosen Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten», stellte Rambacher am Dienstag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) klar. Dass dies in Einzelfällen auf der Basis einer Gewissensentscheidung ermöglicht werden könne, sei ein Punkt, in dem die Handreichung «über die bisherige offizielle Lehre der Kirche» hinausgehe. Rambacher erklärte, es sei abzuwarten, wie sich die deutschen Bischöfe in ihrem derzeit laufenden Beratungsprozess dazu positionierten «und sich in ihrer pastoralen Orientierung mit Rom verständigen». Der Jurist ist oberster Kirchenrichter (Offizial) im Bistum Würzburg und Vorsitzender der deutschsprachigen Offizialenkonferenz. Nach den Worten des Kirchenrechtlers setzt das Freiburger Papier eine Linie fort, «die schon bisher für die pastorale Praxis der Kirche bestimmend war». Schon 1981 habe Papst Johannes Paul II. die Seelsorger dazu aufgefordert, wiederverheirateten Geschiedenen beizustehen und ihnen zu helfen, «ihren Platz in der Kirche und Gemeinde zu finden». Leider sei diese «positive pastorale Weisung» in der Öffentlichkeit nicht angemessen wahrgenommen worden. Auch die Handreichung lege ihren Schwerpunkt «klar auf den Prozess einer helfenden und versöhnenden pastoralen Begleitung», so Rambacher. Dass dabei auch auf die Möglichkeit einer kirchenrechtlichen Klärung der gescheiterten Ehe verwiesen werde, könne von den Offizialen «nur begrüßt werden». (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Freiburg
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